(Oaxaca-Stadt, 15. Januar 2019, npl).- Die Auseinandersetzung um die Internationalen Kommission gegen die Straflosigkeit CICIG (Comisión Internacional Contra la Impunidad en Guatemala) zwischen Guatemalas Präsidenten Jimmy Morales und dem Verfassungsgericht geht in die nächste Runde. Anfang der zweiten Januarwoche verwies Jimmy Morales die Mitglieder der CICIG des Landes. Diese Entscheidung wurde nur zwei Tage später durch den Verfassungsgerichtshof wieder aufgehoben. Die Richter*innen erklärten die einseitige Kündigung der mit der UN geschlossenen Vereinbarung über die Einrichtung der Kommission gegen die Straflosigkeit für ausgesetzt.
Staatsstreich auf Raten
Bereits im letzten Jahr hob das Verfassungsgericht eine Entscheidung des Präsidenten in Bezug auf die CICIG wieder auf. Im September 2018 erklärte Morales den Vorsitzenden der Kommission, den kolumbianischen Juristen Iván Velásquez, zur „persona non grata“ und verweigerte ihm die Einreise nach Guatemala. Nach der Aufhebung dieser Entscheidung durch das Verfassungsgericht begann im guatemaltekischen Kongress eine Diskussion darüber, den Verfassungsgerichtshof abzuschaffen. Nationale und internationale Menschenrechtsorganisationen sprechen angesichts des Vorgehens der guatemaltekischen Regierung gegen die CICIG mittlerweile von einem Staatsstreich.
Der CICIG wird ihr Erfolg zum Verhängnis
Der Konflikt zwischen Morales und der CICIG entbrannte, als der als Saubermann angetretene Präsident selber in den Fokus von Ermittlungen geriet. Die Kommission untersucht seit 2007 Fälle von Korruption und Amtsmissbrauch, Veruntreuung und Betrug sowie Mord und außergerichtlichen Hinrichtungen in dem mittelamerikanischen Land. Es gelang ihr, eine Reihe hochrangiger Politiker*innen, unter ihnen den Ex-Präsidenten Otto Pérez Molina, vor Gericht zu bringen.
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