Poonal Nr. 757

Deutsche Ausgabe des wöchentlichen Pressedienstes lateinamerikanischer Agenturen vom 20. März 2007

Inhalt


MEXIKO

GUATEMALA

EL SALVADOR

NICARAGUA

COSTA RICA

KOLUMBIEN

VENEZUELA

PERU

BRASILIEN


MEXIKO

Tod der Menschenrechtlerin Digna Ochoa wird neu aufgerollt

Von Gerold Schmidt

(Mexiko-Stadt, 16. März 2007, npl).- Es war ein Schock für breite Teile der mexikanischen Gesellschaft. Am 19. Oktober 2001 wurde die bekannte Menschenrechtsanwältin Digna Ochoa erschossen in ihrem Büro in Mexiko-Stadt aufgefunden. Die zuvor mehrfach bedrohte Ochoa war einem Mord zum Opfer gefallen, so die feste Überzeugung. Umso ungläubiger viele Reaktionen, als die für die Ermittlungen eingesetzte Sonderstaatsanwältin knapp zwei Jahre später zu dem abschließenden Ergebnis gelangte, Ochoa habe sich umgebracht. Alle Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei den Untersuchungen und von Ochoas Familie auf eigene Faust gesammelte Indizien wurden von der zuständigen Hauptstadtjustiz abgeschmettert. Nach einer sich über Jahre hinziehenden und letztlich erfolgreichen Anfechtungsklage der Angehörigen wird der Fall jetzt doch noch einmal untersucht.

Rodolfo Cárdenas, der erst vor wenigen Monaten ernannte neue Generalstaatsanwalt von Mexiko-Stadt, erklärt nun, es gäbe “keine ausreichenden Elemente, um beweiskräftig festzustellen, ob Digna Ochoa sich das Leben nahm oder ermordet wurde“. Für Jesús Ochoa y Plácido, den Bruder der Toten, bedeutet der Schwenk der Behörden, „wieder bei Null anzufangen“. Die Familie der Menschenrechtlerin hatte in den vergangenen Jahren unabhängig von der Staatsanwaltschaft Experten unter Vertrag genommen, deren Indizienauswertungen die Mordthese stützen.

Es sieht so aus, als ob diese Auswertungen jetzt von offizieller Seite zur Kenntnis genommen werden müssen. Sie sind in einem Dokument von 400 Seiten zusammen getragen. Möglicherweise tauchen auch neue Zeugenaussagen auf. So berichtet die Tageszeitung „La Jornada“ in ihrer Donnerstagausgabe über eine erstmals aussagebereite Person, die ein Geständnis von einem Auftragsmörder aus dem Bundesstaat Guerrero gehört haben will. Dort hatte Digna Ochoa unter anderem Ökobauern aus dem Hochland gegen Lokalfürsten verteidigt.

Der „Fall Ochoa“ ist für die mexikanische Menschenrechtsbewegung nach wie vor eine offene Wunde. Viel dazu beigetragen hat die Tatsache, dass die ausgerechnet unter einer als links betrachteten Stadtregierung eingesetzte Staatsanwaltschaft zur Unterstützung ihrer Suizidthese anstelle wirklich überzeugender Beweise versuchte, die mehrfach für ihre Arbeit mit Preisen ausgezeichnete Anwältin als „zwanghaft obsessiv“ mit „schizoiden, antisozialen Verhaltensweisen und paranoiden Gedankengängen“ posthum zu verunglimpfen. Über die Arbeit und den Tod von Digna Ochoa sind mehrere mexikanische und ausländische Dokumentarfilme gedreht worden. „Warum musste Digna Ochoa sterben?“ titelte der unabhängige Hamburger Fernsehjournalist Michael Enger 2002 seinen Film. Sollten die neu aufgenommenen Ermittlungen eine für alle eindeutige Antwort auf diese Frage haben, könnten sie eine Wunde schließen.

Führte eine Vergewaltigung durch Soldaten zum Tod des Opfers?

Von Laura Castro Medina

(Orizaba, 14. März 2007, cimac-poonal).- Die Staatliche Menschenrechtskommission CNDH (Comisión Nacional de Derechos Humanos) gab in einer Pressemitteilung bekannt, dass im Todesfall der Indígena Ernestina Ascensión Rosario die medizinischen Fachkräfte der Kommission in Expertenberichten mehrere Unterlassungen und Unstimmigkeiten gefunden haben. Die erwähnten Berichte wurden von ärztlichem Personal der Generalstaatsanwaltschaft des Bundesstaates Veracruz PGJEV (Procuraduría General de Justicia del Estado de Veracruz) erstellt. Sie sind unentbehrlich, um die Todesursache der Frau zu klären. Ernestina Ascensión Rosario starb am 26. Februar. Vermutlich ist sie von Soldaten vergewaltigt worden und an den Folgen dieser Vergewaltigung gestorben. Die 73jährige lebte in der Gemeinde Tetlatzinga in der Sierra von Zongolica im südmexikanischen Bundesstaat Veracruz.

Während der Exhumierung der Leiche am 9. März, bei der auch Gerichtsärzte des Verteidigungsministeriums und der PGJEV anwesend waren, stellten die medizinischen Fachkräfte der CNDH fest, dass bei der Obduktion anders als üblich die Untersuchung wichtiger Organe nicht durchgeführt wurde. Das habe zur Folge gehabt, dass unbegründet versichert worden war, die alte Frau sei an einem Schädelhirntrauma, einem Halswirbelsäulenbruch und einer akuten Anämie gestorben. Die Art des Todes wurde als „mechanisch-traumatisch“ beschrieben.

Die Mitteilung kritisiert, dass die PGJEV-Fachärztin für Sexualstraftaten vor dem Tod von Ascensión Rosario weder Proben zur Durchführung von Laboruntersuchungen genommen noch angeordnet habe. Für den Fall, dass Samen gefunden werden sollten, wären dies unentbehrliche Maßnahmen gewesen, um weitere Untersuchungen durchführen zu können, die zur Identifizierung des oder der möglichen Täter führen könnte.

Solange die Todesursache von Ernestina Ascensión Rosario nicht geklärt sei, gehe man davon aus, dass ein Angriff auf das Leben der Indígena stattgefunden habe, erklärt die CNDH. Die Pressemitteilung stellt zum Schluss klar, dass die Kommission den Fall noch nicht abschließen werde, da zusätzliche Laboruntersuchungen offen stünden.

Julio Atenco Vidal, Gründer des regionalen Dachverbandes indigener Organisationen der Sierra de Zongolica CROISZ (Coordinadora Regional de Organizaciones Indígenas de la Sierra de Zongolica) sagte, dass es ein „schmähliches Bündnis zwischen der Armee und der PGJEV“ gebe. Unter dem Schutz der Geheimhaltungspflicht von Informationen führten die gerichtlichen Dienste und die Abteilung der Staatsanwaltschaft für sexuelle Straftaten eine „schmutzige Arbeit“ durch, um die Straflosigkeit der Soldaten zu gewährleisten. Der Arzt, der Ernestina Ascensión Rosario im Krankenhaus von Río Blanco untersucht hatte, bestätigte, dass die Frau vergewaltigt wurde. Gegen&uu
ml;ber den Medien erklärte er: „Sie wurde vaginal und anal vergewaltigt“. Trotz dieses Befundes taucht die Information nicht im Totenschein auf.

Der CROISZ-Sprecher widersprach Äußerungen des mexikanischen Präsidenten Felipe Calderón. Der Staatschef hatte behauptet, die Frau sei aufgrund einer schlecht behandelten Gastritis gestorben und es habe keine Vergewaltigung durch Soldaten gegeben. Nach Rücksprachen mit einem CNDH-Vertreter und dem Leiter der Ausgrabungen und der Autopsie sei klar, so Vidal, dass frühestens nach 20 Tagen die Ergebnisse der Untersuchungen vom vergangenen Freitag (9. März) zu erwarten seien. Es sei also unmöglich, dass Calderón bereits Ergebnisse haben könne.

Bush will Freihandelsvertrag nicht neu aushandeln

(Buenos Aires, 14. März 2007, púlsar).- DerUS-amerikanische Präsident George W. Bush wies jedwede Neuverhandlung des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA) zurück. Er gehe zudem nicht davon aus, dass sich das Migrationsproblem durch eine Amnestie für die illegalen Flüchtlinge lösen lasse.

Während einer Pressekonferenz, die er gemeinsam mit seinem mexikanischen Amtskollegen Felipe Calderón abhielt, zeigte sich der US-amerikanische Präsident optimistisch in Bezug auf die Möglichkeit, dass der US-Kongress ein Migrationsgesetz genehmigen werde, das sowohl der Sicherheit als auch der Wirtschaft beider Länder zu Gute komme. Er wies aber die Überlegung einer Amnestie für illegale Migranten zurück. „Eine Amnestie wird nicht funktionieren. Sie ist weder praktisch noch realistisch. Sie ist leere Rhetorik“ beteuerte er. Mit Blick auf das NAFTA-Abkommen erklärte Bush, dass „es nicht notwenig ist, das Abkommen neu auszuhandeln. Das Abkommen darf nicht geschwächt, sondern muss erweitert werden.“

Mexiko, die Vereinigten Staaten und Kanada sind seit 1994 durch das Freihandelsabkommen ökonomisch miteinander verbunden. Im Januar 2008 aber wird das Landwirtschaftsabkommen (Capítulo Agropecuario) des NAFTA in Kraft treten, das den Handel landwirtschaftlicher Produkte noch weiter liberalisiert. Während seines Aufenthalts in Mexiko gestand der US-amerikanische Staatschef ein, dass es in seinem Land “starke protektionistische Stimmungen gibt”. Er versicherte aber daran zu arbeiten, damit mexikanische Produkte nicht benachteiligt würden.

GUATEMALA

Abgeordnetenmorde: Polizeichef hält Drogenhändler für verantwortlich

(Guatemala-Stadt, 10. März 2007, cerigua).- Eine Gruppe vonDrogenhändlern hat den Mord an den salvadorianischen Abgeordneten des Zentralamerikanischen Parlaments (Parlacen) in Auftrag gegeben. Das zumindest erklärte vergangenen Freitag (9. März) Erwin Sperisen, der Leiter der Nationalen Zivilpolizei PNC (Policía Nacional Civil). Damit gewann diese von den salvadorianischen Behörden lange beharrlich negierte Vermutung neue Stärke.

Sperisen gab in einer Pressekonferenz an zu wissen, wer die Drahtzieher der Tat seien. Zudem verwies er darauf, dass einer der mutmaßlichen Mörder, Marvin Contreras, der sich vor einigen Tagen der Polizei stellte, die Identität der Drahtzieher vor Gericht preisgeben müsse. Er ging nicht näher darauf ein, ob salvadorianische Staatsbürger in das Massaker verwickelt sind. Das wurde direkt nach der Tat angenommen.

Die salvadorianischen Abgeordneten Eduardo d’Aubuisson, William Pichinte und Ramón González sowie ihr Fahrer Gerardo Napoleón Ramírez wurden am 19. Februar in Guatemala ermordet. Vier Polizisten, die unter dem Verdacht standen, das Verbrechen an den Politikern begangen zu haben, wurden im Gefängnis „El Boquéron“ massakriert. Der Leiter der Sicherheitsbehörde weist darauf hin, dass die vier Polizisten versucht hätten, Verhandlungen über die Preisgabe der Namen der Drahtzieher der Tat zu führen. Sperisen fügte hinzu, dass die Polizisten etwas im Wagen der Abgeordneten gesucht hätten. Man wisse aber nicht, um was es sich gehandelt habe.

In der Nacht zum vergangenen Freitag (9. März) wurden die „PNC-Berater“ José Luis und Henry Danilo Benítez Opfer eines bewaffneten Attentats in den Außenbezirken der guatemaltekischen Hauptstadt. Beide unterstützten die Ermittlungen im Fall der salvadorianischen Parlamentarier, ihres Fahrers und im Fall der Exekution der vier Polizisten. Sperisen bezichtigte einen lokalen Presseartikel, das Leben seiner Mitarbeiter in Gefahr gebracht zu haben. In dem Text sei am Tag des Übergriffs die Identität der beiden Männer der Öffentlichkeit preisgegeben worden. Sperisen fügte an: „Für die Personen, die hinter all dem stecken, bedeutet es nichts, jemanden umzubringen (…) Es handelt sich um Drogenhändler oder Angehörige des organisierten Verbrechens.“

Nach Angaben des Artikels hatten sich die Brüder Benítez im September 2006 an dem Versuch beteiligt, die Kontrolle über das Gefängnis Pavón zurückzugewinnen. Dabei starben die wichtigsten Anführer illegaler Gruppen, die sich der Anstalt nach einer scheinbaren Auseinandersetzung mit den Sicherheitskräften bemächtigt hatten.

Nach dem Mord an den Parlamentariern und ihrem Fahrer sowie der Exekution der vier Polizisten tauchten ernstzunehmende Hinweise gegen den Innenminister Carlos Vielmann und den PNC-Chef Sperisen auf. Der pensionierte General Otto Pérez Molina hatte die beiden beschuldigt, zwei Todesschwadronen krimineller Organisationen Schutz zu gewähren.

Mehr Einsätze gegen Verkäufer falscher Markenprodukte

(Lima, 7. März 2007, na-inforpress-poonal).- Seit dem in Krafttreten des Freihandelsabkommens zwischen Zentralamerika, der Dominikanischen Republik und den USA (DR+CAFTA in der englischen Kurzform) am 1. Juli 2006 haben die Polizeieinsätze gegen den Handel mit falschen Markenprodukten stark zugenommen. Der letzte Einsatz, bei dem die Nationale Zivil Polizei PNC (Policía Nacional Civil) beinahe eine Million Raubkopien von CDs und DVDs bei Straßenhändlern im Zentrum der Hauptstadt beschlagnahmte, fand Anfang Februar statt. Im Zuge der Aktion, an der 160 Beamte der Polizei und 40 Kräfte der Militäreinheit zur Bekämpfung von Aufständen beteiligt waren, wurde ein Verkäufer verletzt und ein weiterer verhaftet. Bei den Protesten am darauf folgenden Tag wurden weitere zehn Verkäufer verhaftet, denen man „Terrorismus und Störung der öffentlichen Ordnung“ vorwirft.

Nach dem Einsatz gab die Guamaltekisch-Amerikanische Handelskammer (AmCham Guatemala) die Veröffentlichung einer Studie mit dem Titel „Piraterie in Guatemala“ bekannt, nach der jeder Guatemalteke monatlich 25 US-Dollar für den Kauf von gefälschten Produkten aufwende. Dieser Betrag, multipliziert mit einem Anteil an städtischer Bevölkerung von 1,2 Millionen, führe zu Beträgen von 32,7 Millionen US-Dollar im Monat und 392,4 Millionen US-Dollar im Jahr, die dem Fiskus aufgrund der nicht gezahlten Mehrwertsteuer verloren gingen. Kopierte CDs zählten zu den am meisten verkauften illegalen Produkten (28 Prozent), gefolgt von Kleidung (16 Prozent), Schuhen (14 Prozent), Parfüm (10 Prozent), DVDs (8 Prozent) und Sportschuhen (5 Prozent).

Carolina Castellanos, Vorsitzende der AmCham Guatemala, nannte die Einsätze unzureichend, solange „es sich um einzelne Aktionen handelt, die das Problem nicht lösen, wenn nicht gleichzeitig der
Rechtsstaat gegen die Verantwortlichen vorgeht“. Sie wies darauf hin, dass der Abteilung zur Bekämpfung von Missachtung des Patentrechts nur sehr beschränkte Mittel zur Verfügung stünden, was sie auf die fehlende Bereitschaft seitens der Politiker zurückführte.

Die Abteilung für Patentrecht und Markenschutz der USA veranstaltet Seminare zur Schulung der PNC-Beamten, in denen die Erkennung gefälschter Produkte und der Ablauf eines Einsatzes vermittelt werden. Dies ist der Auffassung Castellanos nach deshalb notwendig, weil die PNC zwar gefälschte Produkte beschlagnahme, nicht aber die Geräte, die während der Produktion zum Einsatz kommen. „Es ist notwendig, alles was mit dem illegalen Vorgehen in Verbindung steht zu beschlagnahmen, auch Computer und andere technische Geräte zur Verpackung, Etikettierung sowie Stühle und Lampen wenn nötig“, so Castellanos weiter. Sie wies darauf hin, dass hinter der Herstellung und Verbreitung illegaler Produkte Netzwerke des organisierten Verbrechens stünden, die wahrscheinlich auch Verbindung zum Drogen- und Waffenhandel unterhielten. „Menschen, die Produkte im Wert von 400 Millionen US-Dollar bewegen, sind keine armen Leute, die versuchen ihre Familien zu ernähren“, bekräftigte Castellanos.

Mynor Melgar von der Abteilung für Verstöße gegen das Patentrecht hingegen sagte, die Informationen der Generalstaatsanwaltschaft deuteten auf eine andere Version als die von AmCham hin. Melgar zu Folge wird ein Teil der Produkte in Guatemala selbst produziert und ein weiterer Teil stammt aus China und gelangt über die mexikanische Grenze nach Guatemala. Die Abteilung ist der Auffassung, dass CDs und DVDs vorwiegend in kleinen Familienunternehmen hergestellt würden. Er wies darauf hin, dass zur Herstellung ein einfacher Computer im Wert von 650 US-Dollar genüge und die meisten der Familien zum ärmeren Teil der Bevölkerung gehörten.

Nach Angaben Melgars würden im Rahmen der Einsätze nicht nur die Produkte, sondern auch das Rohmaterial und die zur Herstellung benötigten Geräte beschlagnahmt, es sei jedoch unmöglich, der Forderung der AmCham nachzukommen und gleichfalls das Mobiliar und andere Wertgegenstände der betroffenen Familien zu beschlagnahmen. Nach Angaben Melgars gibt es keine Hinweise darauf, dass das zugegebenermaßen „lukrative Geschäft“ des Verkaufs von Produktfälschungen im Zusammenhang zum organisierten Verbrechen stünde.

Bevor das Freihandelsabkommen in Kraft trat, lag die Strafe für Patentrechtsverletzungen bei ein bis vier Jahren auf Bewährung, nach in Kraft treten, wurde diese auf sechs Jahre ohne Bewährung angehoben. Die Handelskammer AmCham, die eine konsequente Umsetzung der im Abkommen festgelegten Vereinbarungen fordert, verlangt die Anhebung des Strafmaßes auf zehn Jahre, was laut Melgar „keine Lösung darstellt“. Angesichts der hohen Zahl von beteiligten Personen würde das nur zu einer Überlastung des Justizapparates führen.

Unterdessen fordern die Arbeiter des informellen Sektors, die keine Produktfälschungen verkaufen, die Neubezeichnung ihrer Tätigkeit als „Selbständige“, da sie die Bezeichnung „informell“ als abwertend verstehen. „Die Bezeichnung `informeller Wirtschaftssektor` klingt nach Betrug, Fälschung, Gesetzesverstoß, Abschaum. Ich aber gehe einer Arbeit nach, einer Stütze in der wirtschaftlichen Krise Guatemalas“, sagte Jorge Peralta von der Gewerkschaft der selbständigen Arbeiterinnen und Arbeiter Guatemalas.

EL SALVADOR

Vatikan verurteilt den Befreiungstheologen Jon Sobrino

(Fortaleza, 12. März 2007, adital-poonal).- Der Erzbischof von SanSalvador Fernando Sáenz Lacalle hat bestätigt, dass dem Jesuitenpater Jon Sobrino von der römischen Kongregation für die Glaubenslehre das in allen katholischen Einrichtungen geltende Verbot erteilt wurde, zu predigen und zu lehren, sofern „er nicht seine Überzeugungen überdenkt“. Sáenz Lacalle zufolge ist der Vatikan „seit längerem damit beschäftigt, Sobrinos Schriften zu studieren und hat ihn bereits vor Jahren gewarnt“. Sobrinos Veröffentlichungen über Christus seien „nach Ansicht des Heiligen Stuhls nicht konform mit der Doktrin der Kirche, daher wurde ihm ein Lehrverbot in sämtlichen Einrichtungen der katholischen Kirche erteilt, sofern er seine Äußerungen nicht überdenkt”, so Lacalle. Bisher hat sich Sobrino nicht zu der Notifikation geäußert.

Jon Sobrino wurde 1938 in Bilbao geboren, lebt jedoch seit 50 Jahren in El Salvador. Als Mitbegründer der Jesuitenuniversität UCA (Universidad Centroamericana) in San Salvador war er dort bis vor kurzem als Dozent tätig und hat zahlreiche Werke verfasst. Als wichtiger Protagonist der Befreiungstheologie schrieb er allein über diese etliche Bücher.

Die Kongregation für die Glaubenslehre hat die Aufgabe, „die Glaubens- und Sittenlehre in der ganzen katholischen Kirche zu fördern und schützen. Bis zu seiner Ernennung zum Papst hatte der Ex-Kardinal Ratzinger dem kirchlichen Organ vorgestanden; dies übernimmt inzwischen Kardinal Joseph Levada.

Sobrino wird vorgeworfen, seine Lehre verfälsche die Figur Jesu Christi und lasse dessen göttliches Bewusstsein zu kurz kommen; statt dessen verfällt er nach Ansicht der Kongregation, die als Institution die Nachfolge der mittelalterlichen Inquisition antritt, in das alte Schema der Ketzerei: Die menschlichen Aspekte Christi würden auf Kosten seiner Göttlichkeit zu sehr in den Vordergrund gerückt. Daher hat ihm der Vatikan unter Strafe verboten, in kirchlichen Einrichtungen zu lehren oder seine Bücher unter dem Nihil Obstat der Kirche zu veröffentlichen und ihm damit eine Art kirchliches Redeverbot auferlegt.

Wie es aussieht, haben sowohl der Theologe als auch der Jesuitenorden bereits von der Notifikation gewusst, denn die kirchliche Ordnung sieht vor, dass der Beschuldigte zunächst durch den Vatikan aufgefordert wird, seine Äußerungen schriftlich zurückzunehmen. Sobrino entschied sich jedoch nach Rücksprache mit dem Leiter des Jesuitenordens gegen einen Widerruf.

Die Ereignisse haben den gesamten Jesuitenorden und auch die Kirche schwer erschüttert, gilt doch Jon Sobrino als einer der bedeutendsten Vertreter der Befreiungstheologie, einer religiösen, politischen und sozialen Bewegung, die auf das Konzil des Vatikans von 1962 bis 1965 zurückgeht und sich traditionell für die Armen und Entrechteten sowie für soziale Gerechtigkeit einsetzt. Obwohl sich die katholische Kirche bereits vom ersten Moment an gegen die Bewegung stellte, hat die Befreiungstheologie in Lateinamerika schnell Verbreitung gefunden.

NICARAGUA

Ortega hebt Einschränkungen für kleine Medien auf

(Buenos Aires, 15. Marz 2007, púlsar-poonal).- Dernicaraguanische Präsident Daniel Ortega unterzeichnete eine mehrere Punkte umfassende Verpflichtungserklärung mit dem Journalistenverband „Colegio de Periodistas”. Darin werden unter anderem für „kleine und basisorientierte Medien“ die Einzahlungen in einen Garantiefonds abgeschafft. Diese Garantieleistung in Höhe von ca. 2.000 US-Dollar wurde bei der Erneuerung der Lizenzen verlangt. Sie stellte bislang für die betroffenen Medien ein Hindernis dar, um ihre Frequenzen zu behalten. Die Unterzeichnung fand am 1. März im Rahmen der Feierlichkeiten zum Tag des Journalisten statt.

In der Vereinba
rung verpflichtete sich die Regierung auch, eine „gerechte Verteilung staatlicher Werbung auf kleinere und mittlere Radiounternehmen, Printmedien, Fernsehsender und andere elektronische Medien landesweit “ zu realisieren. Dies ist als ein sehr positives Zeichen zu werten, wenn man bedenkt, dass die willkürliche Zuweisung staatlicher Werbung in Lateinamerika als ein Werkzeug indirekter Zensur gegen Medien genutzt wird.

In den vergangenen Jahren hatten Journalistenverbände, Verteidiger der Meinungsfreiheit, der Weltverband der Community- und Basisradios AMARC und andere Institutionen den diskriminierenden Einsatz öffentlicher Mittel in Nicaragua angeklagt. Es waren fast ausschließlich große Medienunternehmen in den Hauptstädten begünstigt worden.

Ortega versprach auch, einen Fonds zu schaffen, der sich „aus 20 Prozent der Mittel speist, die sandinistische Abgeordneten für soziale Aufgaben“ erhalten und welche sich auf ca. 160.000 US-Dollar belaufen. Der Fonds soll vom Journalistenverband verwaltet werden und auch als Rentenfonds für Journalisten dienen, die ihren Beruf nicht mehr ausüben.

COSTA RICA

Befreiungstheologe Boff eröffnet Studienjahr mit Kapitalismuskritik

Von Torge Löding

(San José, 19. März 2007, voces nuestras).- Mit einem Gastvortrag eröffnete der brasilianische Befreiungstheologe und Philosoph Leonardo Boff am 15. März das Studienjahr an der Universität von Costa Rica (UCR) in San José. „Der UNO-Klimabericht beweist, dass wir nicht kurz vor einer Krise stehen, sondern mitten drin“, warnte der ehemalige Franziskaner, der den Orden auf Grund des Drucks vom Vatikan im Jahr 1992 verlassen hatte. Verantwortlich für die drohende Katastrophe sei der Kapitalismus. „Wir leben seit 300 Jahren in einem System, das die natürlichen Ressourcen plündert und die Erde hält es nun nicht mehr aus“.

Noch sei Zeit, den nötigen radikalen Wechsel einzuleiten. Die Weisheit der indigenen Völker und die Lehren von Franz von Assisi — der beispielsweise Menschen und Tiere als Geschwister bezeichnet — könnten uns den nötigen Respekt für das friedliche und respektvolle Zusammenleben von Mensch und Natur lehren. Das Modell des Kapitalismus sei überholt und ungeeignet, es sei an der Zeit für einen neuen Sozialismus.

Am Vortag hatte der Befreiungstheologe auf einem anderen Vortrag Sympathie für das bolivarianische Projekt der Einigung Lateinamerikas geäußert. Zwischen Befreiungstheologie und Marxismus zog er indes eine klare Trennlinie.

Der Andrang an der Universität von Costa Rica bei Boffs Vortrag war so groß, dass nicht annähernd alle Interessierten Platz fanden. Der Brasilianer lud die Studierenden, die nicht mehr in den Hörsaal hineinkamen, zu einem zweiten Vortrag am Folgetag ein. Das mag erstaunen, da die katholischen Kirche des mittelamerikanischen Landes als konservativ gilt und Befreiungstheologie hier weniger ein Thema ist.

In diesem Jahr wird der Autor von mehr als 60 Büchern auch als Gastprofessor an der Universität München lehren.

Mehr Infos: http://www.leonardoboff.com/

KOLUMBIEN

Gouverneur wegen Verbindungen zu Paramilitärs festgenommen

(Buenos Aires, 13. März 2007, púlsar).- Trino Luna Correa,Gouverneur des kolumbianischen Departements Magdalena, hat sich in Bogotá der Generalstaatsanwaltschaft gestellt. Es lag ein Haftbefehl gegen ihn vor, weil er beschuldigt wurde, Verbindungen zu den paramilitärischen Vereinigten Selbstverteidigungsgruppen Kolumbiens AUC (Autodefensas Unidas de Colombia) zu unterhalten. Die Anschuldigungen gegen Luna Correa stützen sich auf Zeugenaussagen, nach denen er an Versammlungen mit hochrangigen Paramilitärs teilgenommen habe. Der Gouverneur erklärte, die Treffen hätten keine „politischen Allianzen“ zum Ziel gehabt, sondern Friedensbemühungen gedient.

Nach Bekanntwerden der Entscheidung der Staatsanwaltschaft hat der kolumbianische Präsident Álvaro Uribe den Gouverneur seines Amtes enthoben und an seiner Stelle übergangsweise die Innenministerin des Departements Sandra Rubiano Layton als Gouverneurin eingesetzt.

Bisher hat der Oberste Gerichtshof die Festnahme von neun Parlamentariern angeordnet, die in den Skandal der so genannten „Parapolitik“ verwickelt sind. Zu ihnen gehört auch der Senator Álvaro Araújo Castro. Dieser ist der Bruder der ehemaligen Außenministerin María Consuelo Araújo Castro, die nach der Verhaftung des Senators von ihrem Amt zurückgetreten war.

VENEZUELA

„Chávez wird in seinem Land keine genmanipulierten Samen pflanzen“

(Buenos Aires, 14. März 2007, púlsar).- Nach Angaben derargentinischen Regierung hat Venezuela bezüglich eines Abkommens über den Transfer technologischen Know-Hows in der Sojaproduktion, die Bedingung aufgestellt, dass keine genetisch veränderten Samen verwendet werden dürfen. „Chávez sagte, dass er niemals genmanipulierte Samen in seinem Land pflanzen werde. Deshalb hat er um diese Klausel gebeten“ zitiert die argentinische Zeitung Clarín einen an den Verhandlungen beteiligten argentinischen Beamten.

Die Situation ist komplex, da man in Argentinien beim Sojaanbau auf genetisch modifizierte Samen zurückgreift, die den verwendeten Herbiziden gegenüber resistent sind. Der Informant erklärte auch, dass sich das unterzeichnete Abkommen weder auf die Maschinen noch auf die Samen beziehe. „Argentinien liefert das Wissen und die Geschäftsführung, aber die notwendigen Utensilien kauft Venezuela direkt dort, wo es will.“ Das Abkommen wurde beim jüngsten Besuch Chávez’ in Argentinien am 9. März vereinbart. Zur gleichen Zeit befand sich der US-amerikanische Präsident George W. Bush in Uruguay.

PERU

Menschenrechtsorganisation kritisiert Präsident García

(Fortaleza, 9. März 2007, adital – alc).- DieMenschenrechtsorganisation Human Rights Watch hat harte Kritik am peruanischen Präsident Alan García geübt. García wies ein Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte CIDH (Corte Interamericana de Derechos Humanos) vom Dezember vergangenen Jahres zurück. Das Gericht hatte angeordnet, den Familien Schadensersatz zu leisten, deren Angehörige bei einem Massaker in einer Strafanstalt im Jahr 1992 ums Leben gekommen waren. Das Urteil sieht eine finanzielle Entschädigung für die Familien sowie eine Ehrung der 41 wegen Terrorismus angeklagten Gefangenen vor, die während eines Gefängnisaufstandes getötet worden waren. Die Tat hatte sich unter dem Regime von Ex-Präsident Alberto Fujimori ereignet, der sich derzeit in Santiago de Chile befindet.

Die Regierung des Ex-Präsidenten Alejandro Toledo hatte mit der Unterstützung verschiedener lokaler Menschenrechtsorganisationen den Fall im Jahr 2004 vor den Menschenrechtsgerichtshof gebracht und dabei Fujimori für das Massaker verantwortlich gemacht. Die supranationale Instanz hatte dann, nach der Begutachtung des Falles, die oben genannte Entscheidung gefällt. Die peruanische Regierung kündigte nun an, dass sie einen Antrag auf Neuauslegung des Urteils stellen werde. Der chilenische Leiter der amerikanischen Sektion von Human Rights Watch, José Miguel Vivanco, erklärte, dass diese Entscheidung
“ganz und gar nicht” dabei helfe, das internationale Ansehen von Peru in der Frage der Menschenrechte zu verbessern. Er fügte hinzu, dass die Argumente von Präsident García „nicht die eines Demokraten sind, sondern aus anderen Zeiten stammen”.

Vivanco kritisierte García ebenfalls stark wegen “seiner Bemühungen”, zusammen mit den Abgeordneten der Partei Fujimoris den Ex-Präsidenten Toledo zur Rechenschaft zu ziehen, da dieser sich dem Menschenrechtsgerichtshof in dem Fall untergeordnet habe. Vivanco bezeichnete diesen Vorwurf als “absurd” und einmalig in dieser Region. „Es gibt kein einziges Beispiel für eine Regierung eines demokratischen Landes, die versucht hat, einen Regierenden anzuklagen, weil er internationale rechtliche Verpflichtungen des Staates erfüllt hat”, sagte Vivanco gegenüber einem lokalen Radiosender.

BRASILIEN

Soziale Bewegungen bitten Lula um Veto bei Gen-Gesetz

(Rio de Janeiro, 14. März 2007, púlsar-poonal).-Unzählige Organisationen, Abgeordnete und Senatoren haben einen Aufruf unterschrieben, der an Präsident Luiz Inácio Lula de Silva appelliert, bei der Gesetzesvorlage zur Regelung des Anbaus gentechnisch veränderter landwirtschaftlicher Produkte Veto einzulegen. Dem Gesetz wurde vom Kongress schon vor einigen Wochen zugestimmt. Lula hat nun bis zum 22. März Zeit, Einspruch einzulegen.

Das Gesetz sieht die Liberalisierung des Verkaufs von genetisch veränderter Baumwolle vor, die im vergangenen Jahr illegal ins Land kam. Auch das Abstimmungsverfahren zur Liberalisierung des Handels mit genmanipulierten Produkten soll vereinfacht werden.

„Wenn gegen die Liberalisierung der illegalen Baumwolle kein Veto eingelegt wird, steht die gesamte Existenz und Legitimität der technischen Kommission für Biosicherheit auf dem Spiel. Zudem wäre es auch eine Demoralisierung für den Staat, wenn die Nutzung der nicht-legalen Baumwolle akzeptiert würde. Das haben wir ja schon im Fall der gentechnisch veränderten Sojabohne Round Ready des nordamerikanischen Konzerns Monsanto gesehen”, appelliert das Schreiben.

Brasilien und USA unterzeichnen Kooperationsvertrag zur Ethanolgewinnung

(Buenos Aires, 9. März 2007, púlsar).- Der brasilianischeAußenminister Celso Amorió und seine US-amerikanische Kollegin Condolezza Rice unterzeichneten eine Kooperationsvereinbarung, die den Austausch von Technologie zur Ethanolproduktion vorsieht und damit die Abhängigkeit vom Erdöl verringern soll. Die Präsidenten beider Länder, George W. Bush und Luiz Inácio Lula da Silva, bezeichneten das Abkommen als „ehrgeizig“ und betonten dessen „umweltfreundlichen“ Beitrag.

Lula versicherte, dass die Vereinbarung es erlaube, die Technologien zur Ethanolgewinnung weiter auszubauen, „ohne die Nahrungsversorgung zu beeinträchtigen oder die tropischen Wälder zu beschädigen“. Bush betonte seinerseits, dass auf diese Weise die Treibstoffgewinnung diversifiziert werde. „Wenn man vom Öl abhängig ist, hat man ein nationales Sicherheitsproblem. Das heißt, man ist von der Entscheidung anderer Länder abhängig“, hob er weiter hervor.

Brasilien steht bei der Gewinnung von Biokraftstoff aus Zuckerrohr weltweit an erster Stelle. Beide Länder gemeinsam bestreiten 70 Prozent der weltweiten Ethanolgewinnung. Die Vereinigten Staaten gewinnen Ethanol aus Mais.

Herausgeber: Nachrichtenpool Lateinamerika e.V. Köpenicker Straße 187/188, 10997 Berlin, Tel.: 030/789 913 61 e-mail: poonal@npla.de, Internet: http://www.npla.de/

Redaktion in Mexiko: Kristin Gebhardt, Wolf-Dieter Vogel Tel./Fax.: 0052-55-55541480, e-mail: poonalmex@npla.de

Koordination in Berlin: Eva Völpel

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