(Mexiko-Stadt, 5. Februar 2021, cimacnoticias).- Vor knapp einem Jahr hatten die beiden Abgeordneten Beatriz Rojas Martínez (MORENA) und Frida Alejandra Esparza Márquez (PRD) Vorschläge eingebracht, um auch die symbolische Gewalt im gesetzlich verbrieften Recht von Frauen auf ein gewaltfreies Leben angemessen zu berücksichtigen. Nun hat das Abgeordnetenhaus ihren Vorschlägen Rechnung getragen und die Reform der Artikel 6, 16 und 20.4 beschlossen. Damit soll die Bereitstellung öffentlicher Mittel für die Ausrichtung von Schönheitswettbewerben künftig unterbunden werden. Der Beschluss, der dem Senat zur Ratifizierung vorgelegt wurde, definiert symbolische Gewalt als „Ausdruck oder Verbreitung von Reden, Äußerungen, stereotypen Leitbildern, Wertvorstellungen und Ideen, die Unterdrückung, Benachteiligung, Diskriminierung von Frauen bzw. Gewalt gegen Frauen in der Gesellschaft proklamieren, reproduzieren, rechtfertigen oder billigen, sowohl im öffentlichen als auch privaten Bereich“.
Schönheitswettbewerbe sind Beispiele symbolischer Gewalt
Nach Ansicht der Abgeordneten fallen die meisten Schönheitswettbewerbe in die Kategorie „symbolische Gewalt“. Zuvor hatten sie sich mit den Veranstalterinnen solcher Wettbewerbe in einer Arbeitsgruppe zusammengesetzt und 44 Veranstaltungen genau beobachtet. Einige davon waren mit Geldern aus dem Topf „Erholung, Kultur und andere soziale Aktivitäten“ der Lokalregierungen mitfinanziert worden. Die Politikerinnen kamen zu dem Schluss, dass Wettbewerbe wie Miss Petite Universe Aguascalientes, Reina del Municipio de Colima, Señorita Turismo Región de los Altos (Jalisco), Reina del Carnaval de Mazatlán (Sinaloa) oder Mexicana Universal zwar eine Plattform für Empowerment und soziale Entwicklung sein könnten, die Teilnahme jedoch an Bedingungen geknüpft ist, die sich diskriminierend auswirken: Frauen mit Kindern, verheiratete Frauen und Schwangere können nicht mitmachen. Die Kandidatinnen müssen außerdem bestimmte Körpermaße und ein „schönes Gesicht“ haben. Die Eingabe der beiden Abgeordneten ordnet sämtliche Wettbewerbe, Wettkämpfe, Wahlen, Wettbewerbe und sonstige Veranstaltungen, die Geschlechterstereotypen fördern und entsprechend diesen Kategorien das körperliche Erscheinungsbild von Frauen, Mädchen und Jugendlichen umfassend oder teilweise bewerten, als symbolische Gewalt ein. Entsprechend sollen öffentliche Institutionen sich nicht durch Werbung, Subventionen oder jegliche Art von wirtschaftlicher Unterstützung oder öffentlichem Sponsoring an der Durchführung solcher Veranstaltungen beteiligen dürfen.
Zusammenhang zwischen Schönheitswettbewerben und Menschenhändlerringen nachgewiesen
Bereits im Juli 2020 hatte Guadalupe Jones Garay, die erste mexikanische Miss Universe, den beiden Abgeordneten gegenüber geäußert, Schönheitswettbewerbe seien förderlich für die menschliche Entwicklung, aber auch für den Tourismus; für Frauen könnten sie als Karrieresprungbrett dienen und das Land als Investitionsregion interessanter machen. Karen Pamela Rocha Ruiz, Rolli-Fahrerin, Sportlerin und Aktivistin für die Rechte von Menschen mit Behinderung, hielt ebenfalls dagegen und erklärte, die Wettbewerbe förderten die Kenntnis der mexikanischen Kultur im Ausland. Schönheitswettbewerbe, bei denen Frauen mit Behinderungen gegeneinander antreten, seien eine Form von Empowerment und außerdem eine Möglichkeit, Chancengleichheit und Rechte von Frauen zu fördern. Im Rahmen der Arbeitsgruppe mit den beiden Abgeordneten beharrte Dr. Aimée Vega Montiel, Akademikerin und Forscherin an der Universität UNAM in Mexiko-Stadt, jedoch darauf, dass Schönheitswettbewerbe Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen fördern und sexistischen Stereotypen Vorschub leisten. Außerdem bestehe nachgewiesenermaßen eine Verbindung zwischen Schönheitswettbewerben und Menschenhandel: Die Veranstaltungen dienten dem organisierten Verbrechen zur Geldwäsche; außerdem würden ebendort junge Frauen für die Prostitution rekrutiert. Die Gleichstellungskommission kam nach eingehender Befassung mit dem Thema und Berücksichtigung der Argumente beider Seiten zu dem Schluss, dass Frauen unter Berufung auf soziokulturelle Kategorien zur Schau gestellt werden. Symbolische Gewalt sei weitaus schwieriger zu greifen und zu benennen, entsprechend schwieriger sei es auch, sie zu bekämpfen. Folgende Aspekte sind nach ihrer Analyse kennzeichnend für symbolische Gewalt:
– Es wird weder physische Gewalt noch Zwang ausgeübt.
– Symbolische Gewalt ist nicht offensichtlich und wird bisweilen nicht klar wahrgenommen.
– Symbolische Gewalt legitimiert symbolische Macht.
– Die betroffene Person wird unwissentlich zur Komplizin.
– Symbolische Gewalt reproduziert Geschlechterstereotypen und verfestigt das Herrschafts-und Unterwerfungsverhältnis.
– Durch demütigende und diskriminierende Denkmuster, Botschaften, Bilder und Verhaltensweisen werden alle ausgeschlossen, die nicht den reproduzierten Stereotypen entsprechen.
– Symbolische Gewalt erzeugt Ungleichheit zwischen den Geschlechtern und fördert die Diskriminierung von indigenen Gruppen, älteren Menschen, Migranten und non-binäre Personen.
– Symbolische Gewalt schränkt die Entwicklung der Menschen ein.
Der Vorschlag der beiden Abgeordneten wurde mit 444 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen angenommen.
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