Erblickt sie das Licht der Welt?

(Montevideo, 14. Oktober 2011, la diaria/poonal).- Kind oder Arbeit? Eine Gesetzesinitiative soll sicherstellen, dass Schwangerschaften kein Grund für die Nichtbeschäftigung von Frauen sind.

 

 

Gesetzentwurf soll aktuelle Situation verbessern

Es ist quälend und sehr belastend, dass von Frauen bei Antritt einer neuen Stelle oder bei einer Beförderung eine Bescheinigung verlangt wird, die bezeugen soll, dass die Frau nicht schwanger ist. Doch im Alltag kommt dies vor, wie die Allgemeine Arbeitsaufsicht des Ministeriums für Arbeit und Soziale Sicherheit MTSS (Inspección General de Trabajo del Ministerio de Trabajo y Seguridad Social) festgestellt hat.

Deshalb hat die Regierung beim Parlament eine Gesetzesinitiative eingereicht, die diese Situation ändern soll. Im Entwurf des Gesetzestextes ist festgeschrieben, dass es „verboten ist, als Voraussetzung für ein Weiterkommen in Bewerbungs- oder Beförderungsverfahren, für Zugang zu oder Verbleib in Arbeitsverhältnissen auf der Durchführung von Schwangerschaftstests zu bestehen oder die Vorlage von Bescheinigungen zu erzwingen, die eine Schwangerschaft ausschließen. Es ist ebenso verboten, eine Erklärung darüber zu verlangen, dass die Frau nicht schwanger sei“.

Wird dieses Gesetz verabschiedet, so wird die Allgemeine Arbeitsaufsicht künftig Verstöße mit den höchsten Verwaltungsstrafen ahnden. Die Bußgelder sollen laut Gesetzesvorlage dazu benutzt werden, „Maßnahmen des Nationalen Plans für Chancengleichheit und gleiche Arbeitsbedingungen (Plan Nacional de Igualdad de Oportunidades y Trato en el Empleo) umzusetzen“.

Gegenwärtige Praxis verstößt gegen geltendes Recht

In der Begründung kommt das Ziel zum Ausdruck, „das Recht auf Arbeit, auf Mutterschaft, auf Privatsphäre und das Recht auf Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern in Arbeitsfragen“ sicherzustellen. Der Text benennt zudem, gegen welche Regelungen verstoßen wird, wenn Frauen entsprechende Informationen abverlangt werden: Es ist zum Einen ein Verstoß gegen die Verfassung der Republik Uruguay und ein Bruch von internationalen Vereinbarungen, die auch Uruguay ratifiziert hat. Zudem verstößt diese Praxis auch gegen einige nationale Gesetze. Diese Gesetze sind das Gesetz Nr. 16.045, welches es verbietet, gegen das Prinzip der Chancengleichheit und gleicher Arbeitsbedingungen für beide Geschlechter zu verstoßen, Gesetz Nr. 18.104 für die Beförderung von gleichen Chancen und Rechten für Frauen und Männer und das Gesetz Nr. 18.331, das sicherstellt, dass persönliche Daten zur Gesundheit der Person so eingestuft werden, dass für sie das „Recht auf Privatheit gilt, und dass deshalb niemand verpflichtet werden kann, diese zur Verfügung zu stellen.“

Die Argumentation der Regierung entkräftet auch wirtschaftliche Argumente: „Eine Untersuchung aus dem Jahr 2000 über Arbeitskosten zeigt auf, dass dem Arbeitgeber nur sehr geringe Unkosten aufgrund von schwangerschaftsbedingten Fehlzeiten entstehen, und die Kosten größtenteils auch von der Sozialversicherung getragen werden.“

Die Gesetzesinitiative steht in Einklang mit dem Ziel, die Arbeitslosigkeit von Frauen zu senken, die viel höher ist als die Arbeitslosigkeit von Männern. Außerdem soll damit ein weiterer Geburtenrückgang verhindert werden.

[Der Originalartikel erschien am 14. Oktober 2011 in der uruguayischen Tageszeitung „la diaria„]


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