„Mega-Kommission“ beschuldigt ehemaligen Präsidenten des Verfassungsbruchs

(Venezuela, 23. Januar 2014, telesur/poonal).- Der peruanische Ex-Präsident Alan García soll strafrechtlich und verfassungsrechtlich verfolgt werden. Das empfiehlt die parlamentarische Untersuchungskommission in ihrem jüngsten Bericht. Die “Mega-Kommission” wurde eingesetzt, um gegen García wegen Unregelmäßigkeiten während seiner zweiten Amtszeit zu ermitteln. Zwischen 2006 und 2011 begnadigte dieser zahlreiche Personen, die unter Anderem wegen Drogenhandels verurteilt worden waren. Die ermittelnde Kommission wirft García vor, mit den “Narco-Begnadigungen” gegen Gesetz und Verfassung verstoßen zu haben. Des Weiteren verdächtigt sie drei ehemalige Minister*innen der Justiz, mit in den Fall verwickelt zu sein.

Die Kommission unter Vorsitz des Abgeordneten Sergio Tejada hat für die zweite Amtszeit Garcías 5.246 Straferleichterungen und 232 Begnadigungen festgestellt. Damit habe García gegen die Verfassung verstoßen, da diese besagt, dass der Staat den illegalen Handel mit Drogen zu bekämpfen und zu bestrafen habe. In dem von der Lokalpresse veröffentlichen Dokument beschuldigt die parlamentarische Kommission den ehemaligen Präsidenten, gegen bis zu sechs Artikel der Magna Carta verstoßen zu haben. Angesichts des Ausmaßes der Strafnachlässe geht die Kommission von einem kriminellen Netzwerk aus.

Juristisches Parallelsystem

Zugleich glaubt die Mega-Kommission an eine Mitschuld der Behörden des Strafvollzuges und spricht in diesem Zusammenhang vom Entstehen eines „Juristischen Parallelsystems“. In ihrem aktuellen Bericht fordert sie zudem eine gerichtliche Untersuchung der ehemaligen Justizminister*innen Aurelio Pastor, Rosario Fernández und Miguel Facundo Chinguel. Letzterer war unter García Vorsitzender der Begnadigungskommission.

Neben diesem Bericht hat die Untersuchungskommission bereits sieben weitere verabschiedet. Jetzt muss der Nationalkongress darüber debattieren.

Am 9. Januar stellte das Verfassungsgericht einen großen Teil der Ermittlungen der Mega-Kommission gegen Expräsidenten García ein. Im Mai 2013 hatte García eine Verfassungsbeschwerde gegen die parlamentarische Untersuchungskommission eingereicht, die in den Korruptionsfällen während seiner Amtszeit ermitteln soll. Im September des gleichen Jahres hat das Fünfte Verfassungsgericht den Einspruch für teilweise begründet erklärt, da die Kommission Garcías Verteidigungsrecht missachtet habe.

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