Aufarbeitung der argentinischen Militärdiktatur – Prozess gegen Daimler in San Francisco

von Gaby Weber

(Montevideo, 22. Oktober 2008, recosur-poonal).- Am Dienstag, den 28.10 um 9:00 Uhr (Ortszeit), wurde im Gerichtssaal Nr. 1 des Berufungsgerichts in San Francisco das Verfahren „Baumann gegen Daimler” eröffnet. Die Verhandlung befasst sich mit 14 Gewerkschaftsmitgliedern, die bei Mercedes Benz Argentinien aktiv waren und während der Videla-Dikatur (1976-1983) verschwanden.

Das Verfahren gegen den heutigen Konzern Daimler-Chrysler könnte für Menschenrechtsgruppen und Verbraucherverbände einen Präzedenzfall darstellen und ihnen in ähnlichen Fällen den Weg für Klagen vor US-amerikanischen Gerichten ebnen. Denn nur im Falle einer Verurteilung durch ein US-amerikanisches Gericht kann man auf Geldstrafen in astronomischer Höhe hoffen, die selbst ein multinationales Unternehmen wie Daimler-Chrysler nicht so einfach verschmerzen würde. In Argentinien hingegen wäre der Ausgang des Verfahrens vorhersehbar. Bei den zu erwartenden Geldstrafen würde es sich außerdem um vergleichsweise geringfügige Beträge handeln, hatte doch die argentinische Regierung die Schadensleistung an die Familien Verschwundener auf 220.000 Pesos (ca. 58.000 US-Dollar) festgesetzt. Für die 14 verschwundenen Gewerkschaftsmitglieder ergäbe sich also eine Summe von 3.080.000 Pesos, was einer Schadenersatzleistung in Höhe von weniger als einer Million US-Dollar entspricht.

Berücksichtigt man, dass durch den Staatsterrorismus der Militärdiktatur in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Mercedes Benz dessen Produktivität nach Angaben seiner Geschäftsführer von 40 auf erneut 100 Prozent anstieg (die Produktivität war nach dem Putsch aufgrund von Sabotageakten massiv gesunken, als man sich der Betriebsratsmitglieder entledigt hatte, stieg sie wieder, d.Red.), könnte ein Schadenersatz in Höhe von einer Million US-Dollar von den Unternehmen als akzeptabler Preis für künftige Menschenrechtsverletzungen gewertet werden. Denn letztendlich sind die Erlöse des Unternehmens seinen menschenverachtenden Praktiken geschuldet.

Vor vier Jahren strengten die US-amerikanischen Anwälte Daniel Kovalik und Terry Collingworth mit Unterstützung des Internationalen Fonds für ArbeiterInnenrechte (Fondo Internacional de los Derechos Laborales) eine Zivilklage gegen Daimler-Chrysler an. Sie beschuldigten den Konzern, gemeinsam mit Angehörigen des Militärs Mitglieder seiner Belegschaft verfolgt und absichtlich den Tod von Arbeiter*innen provoziert zu haben. Zudem beschuldigten sie den Konzern Coca-Cola, mit kolumbianischen Paramilitärs kooperiert zu haben.

An Beweisen fehlt es nicht. Héctor Ratto wurde damals Zeuge, wie der Leiter der Produktionsabteilung bei Mercedes Benz, Juan Ronaldo Tasselkraut, die Adresse eines Mitarbeiters an die Polizei weitergab. Dieser wurde noch in der gleichen Nacht entführt. Ratto begegnete ihm noch ein letztes Mal im Campo de Mayo, der Militärzentrale in Buenos Aires, wo während der Diktatur vier geheime Gefangenen- und Folterlager eingerichtet waren. Über den weiteren Verbleib seines Arbeitskollegen ist bis heute nichts bekannt. Auch Esteban Reimer, Mitglied des Betriebsrats bei Mercedes Benz, wurde entführt und anschließend ermordet. Er war zuvor von Mercedes Benz vor dem militärischen Geheimdienst als „Aktivist“ beschuldigt worden.

Mittlerweile ist eine ganze Reihe von Strafverfahren gegen den Konzern anhängig. Vier Jahre lang ermittelte die Nürnberger Staatsanwaltschaft gegen Tasselkraut. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt, die Beweise würden nicht ausreichen, die strafrechtliche Verantwortlichkeit des damaligen Produktionsleiters Juan Ronaldo Tasselkraut hinsichtlich des Verschwindens von Mitarbeitern des Unternehmens, die dem Betriebsrat angehörten oder ihm nahe standen, zu begründen. Eine Einschätzung, die auf massive Kritik diverser Menschenrechtsorganisationen und der mit dem Fall betrauten Anwält*innen stieß, die die Wiederaufnahme des Verfahrens forderten.

Die Berliner Staatsanwaltschaft weigerte sich schließlich gänzlich, das Verfahren gegen den deutschen Staatsbürger Tasselkraut zu eröffen. Zu Tasselkrauts Familie gehören drei Kinder, von denen es heißt, sie seien leiblich, was aber wahrscheinlich nicht zutrifft. Vielmehr könnten es Kinder von Verhafteten sein. Die Kinder wurden wahrscheinlich in Folterkammern geboren und ihre Mütter sind ermordet worden. In diesem Zusammenhang hat der Geschäftsführer von Mercedes Benz in einer eidesstattlichen Erklärung festgehalten, dass dem Militärhospital in Campo de Mayo vom Unternehmen Brutkästen zur Verfügung gestellt wurden. Die Kinder von Tasselkraut, die immer wussten, dass sie „adoptiert“ seien, wurden als leibliche Tasselkraut-Kinder eingetragen, die Geburtsurkunden sind vulgär gefälscht. Trotzdem dienten sie der Deutschen Botschaft als legale Grundlage für die Anerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft. Über die Anzeige, gegen Tasselkraut wegen dieser Vorkomnisse zu ermitteln, entschied die Berliner Staatsanwaltschaft innerhalb einer Woche. Ermittlungen würden keine aufgenommen, da offensichtlich die Urkundenfälschung verjährt sei, so die Staatsanwaltschaft. Ob diese Urkunden weiterhin eingesetzt werden, wurde vorsichtshalber gar nicht ermittelt.

Als Néstor Kirchner 2003 die Regierungsgeschäfte übernahm, änderte sich die Situation in Argentinien. Die Amnestiegesetze wurden aufgehoben und Verfahren gegen mutmaßliche Folterer eröffnet. So wurde auch gegen Angehörige des Militärs und Zivilpersonen der Vorwurf neu erhoben, am Verschwinden der 14 Mercedes Benz Arbeiter beteiligt gewesen zu sein. Die Witwen der Verschwundenen wurden von Néstor Kirchner offiziell empfangen. Der Präsident versprach feierlich, eine Untersuchungskommission zu bilden, die die Umstände der Verbrechen aufklären sollte. Es blieb jedoch bei dem Versprechen, die Untersuchung der Fälle fand nicht statt. Der in Buenos Aires niedergelassene Richter Federico Delgado schloss die Untersuchungen mit der Begründung, man habe nur generelle Beweise gegen den Konzern gefunden, jedoch keine konkreten Indizien gegen die Unternehmensleitung. Er gab den Fall an das Gericht in San Martín weiter. Daimler stellt in der Stadt González Catán weiterhin den Sprinter her, es stehen 1.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel.

Die Klage vor einem US-amerikanische Gericht schien zunächst absurd. Als George W. Bush vor den Vereinten Nationen die Folter zum legalen Mittel im Kampf gegen den Terrorismus erklärte, bezeichnete sich Néstor Kirchner vor diesem Gremium selbst als Sohn der Mütter der Plaza de Mayo. Währenddessen organisierten die von der US-amerikanischen Handelskammer gegründete Interessengemeinschaft Corporate América, das Amerikanische Petroleum Institut und das Justizministerium eine Kampagne gegen den Alien Tort Claims Act (ATCA). Dieses Gesetz wurde 1789 verabschiedet und diente ursprünglich als rechtliche Handhabe gegen Piraten, die vor den Gerichten der karibischen Bananenrepubliken nicht belangt werden konnten. Ab 1980 beriefen sich Menschenrechtsverbände verstärkt auf dieses Gesetz, um lateinamerikanische Folterknechte, die in ihren Herkunftsländern durch weit reichende Amnestiegesetzgebung und Straffreiheit geschützt waren, vor US-amerikanischen Gerichten zur Verantwortung ziehen zu können. Dies stellt für Corporate América eine Bedrohung dar. Die Angehörigen des Verbands fühlten sich durch die extrem hohen Schadenersatzsummen (zum Beispiel gegen die Tabakindustrie), mit denen die US-amerikanischen Richter auch die eigenen Verbraucher schützen wollten, in die Ecke gedrängt.

Man fürchtete, dass von nun an „jedeR HinterwälderIn“ zu seinem bzw. ihrem Recht kommen könne. Trotz einer breit angelegten Medienkampagne konnte der Unternehmensverband jedoch nicht verhindern, dass der ATCA z.B. 2004 zur Anwendung kam.

Im Verfahren in San Francisco wird zunächst nur die Frage der Zuständigkeit der örtlichen Gerichtsbarkeit verhandelt. Sollten die Kläger*innen gewinnen, wird das Zivilverfahren gegen Daimler-Chrysler eröffnet. Nur dann werden die Zeug*innen gehört und das Beweismaterial gesichtet. Sollten die Kläger*innen den Prozess verlieren, kann das Verfahren in einem der übrigen 49 Bundesstaaten an jedem beliebigen Gericht neu eröffnet werden. Zu den 50 US-amerikanischen Bundesstaaten kommen noch der Distrikt of Colombia und die umliegenden Landkreise. Prinzipiell könnte man also in Alabama beginnen, über Alaska, Arizona und Arkansas weitermachen, bis man in Wyoming anlangt. Wahrscheinlich braucht es einiges an Geduld, bis man einen Richter findet, der im Fall der 14 verschwundenen Arbeiter von Mercedes Benz Argentinien für Gerechtigkeit eintreten will.

Anmerkungen der Redaktion: Weitere Informationen zum Fall Tasselkraut finden sich unter http://www.labournet.de/branchen/auto/dc/ar/tasselkraut.html

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