Kein Geld – keine „Pille danach“?

(Lima, 26. Juni 2009, noticias aliadas).- Das Vorhaben der chilenischen Präsidentin Michelle Bachelet, die „Pille danach“ in den Gesundheitszentren der Gemeinde gratis auszugeben, erhielt einen neuerlichen Rückschlag. Mitte Juni 2009 hatte der Rechnungshof das Verteilen dieses Medikaments in den Gesundheitszentren untersagt.

Bereits im April 2008 hatte das chilenische Verfassungsgericht das Regierungsprogramm zur Abgabe der Pille gestoppt, nachdem 31 Abgeordnete mit Unterstützung konservativer Gruppen und der katholischen Kirche das oberste Gericht des Landes angerufen hatten, da sie den Gebrauch des Verhütungsmittels mit Abtreibung gleichsetzen (vgl. poonal 799). Die Entscheidung fiel damals mit fünf gegen vier Richterstimmen.

Abtreibung ist in Chile unter allen Umständen verboten, selbst wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung zustande kam oder eine gesundheitliche Gefährdung der Frau durch die Schwangerschaft vorliegt. Das in Deutschland als „Pille danach“ bekannte Medikament kann eine ungewollte Schwangerschaft innerhalb von 72 Stunden nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr verhindern.

Das Verfassungsgericht hatte mit dieser Entscheidung zwar die Verteilung dieses Verhütungsmittels in den Zentren verboten, der Verkauf der Pille in den Apotheken blieb jedoch weiterhin erlaubt.

Nach Ansicht von Bachelet sowie von Frauenrechtler*innen benachteilige diese Entscheidung vor allem arme Frauen, weil es ihnen nicht möglich sei, das Verhütungsmittel in Apotheken zu kaufen, wofür außerdem auch ein Rezept erforderlich ist.

Daher entschloss sich die Regierung dazu, die „Pille danach“ in den Gesundheitszentren der Gemeinden auszugeben, solange von den jeweiligen Bürgermeister*innen keine Einwände dagegen vorgebracht würden. Jedoch entschied nun der Rechnungshof als beaufsichtigende Instanz für Programme der öffentlichen Hand, dass Gemeinden keine autonomen Entscheidungen treffen dürfen, sondern sich an das Urteil des Verfassungsgerichts zu halten haben.

Die beiden wichtigsten Kandidaten für die Präsidentschaftswahlen im kommenden Dezember, Sebastián Piñera der rechtskonservativen Partei Allianz für Chile (Alianza por Chile) sowie der ehemalige Präsident Eduardo Frei des regierenden Mitte-Links-Bündnisses Concertación, der von 1994 bis 2000 regierte, wandten sich gegen die Entscheidung des Rechnungshofes vom Juni.

Die landesweite Vereinigung der Bediensteten des Gesundheitswesens der Gemeinden (Confederación Nacional de Funcionarios de Salud Municipalizada) bezeichnete das Urteil als „ein weiteres Zeugnis eines sozialen, moralischen und institutionellen Konservatismus, der in unserem Land dominiert, der jedoch zweifellos nicht die Haltung der Bevölkerungsmehrheit widerspiegelt.“

Die Vereinigung kritisierte die Entscheidung als diskriminierend für arme Frauen, zeige sie doch „wie entwürdigend dieser doppelzüngige Diskurs ist, der verschweigt, dass Frauen mit entsprechenden finanziellen Mitteln sich sowohl für die „Pille danach“ als auch für eine sichere Abtreibung entscheiden können ohne dafür bestraft, geschweige denn inhaftiert zu werden. Dies ist bezeichnend für die historisch gewachsene Ungleichheit und soziale Ungerechtigkeit, die in unserem Land überwiegt.“

Am 30. Juni hat Chiles Präsidentin Bachelet im Eilverfahren abermals einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, um die Abgabe „der Pille danach“ zu legalisieren. Die Regierungssprecherin Carolina Toha betonte, dass es Aufgabe des Staates sei, für alle Bürgerinnen den Zugang zur „Pille danach“ sicherzustellen. Seither wird in Chile heftig darüber diskutiert, ob dieses Medikament eine Form der Abtreibung darstelle und daher verboten werden müsse oder nicht. Nach Aussage des Gesundheitsministers verpflichte der neue Gesetzesentwurf den Staat auch dazu, Programme zur Sexualerziehung anzubieten, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität zu erreichen. Über den Entwurf muss nun innerhalb von 10 Tagen in beiden Kammern beraten und entschieden werden.

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