Strafverfolgung des el Periódico-Gründers gestoppt

Korruption Meinungsfreiheit
Journalist José Rubén Zamora 2009
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Georgia Popplewell via flickr
CC BY-NC-SA 2.0 Deed

(Guatemala-Stadt, 8. Januar 2024, prensa comunitaria).- Eine Richterin des Fünften Strafgerichts hat eine Klage von der Verteidigung der Journalistinnen und Kolumnisten angenommen, die für die mittlerweile geschlossene Zeitung el Periódico gearbeitet hatten. Ihr Fall soll vor einem Pressegericht verhandelt werden und nicht vor einem Strafgericht.

Präzedenzfall: Das Fünfte Strafgericht hat ein Urteil zugunsten der Meinungsfreiheit und des Journalismus erlassen. Laut Richterin Aurora Beatriz Gutiérrez Andrade können Journalist*innen und Kolumnist*innen für ihre Veröffentlichungen nicht strafrechtlich verfolgt werden. Das Urteil fiel nach der Anhörung der Verteidiger der Journalist*innen, die für el Periódico tätig waren. Diese hatten beantragt, dass das Gericht sich für nicht zuständig erklärt und stattdessen ein Pressegericht bestimmt wird, das sich aller Klagen im Zusammenhang mit der journalistischen Arbeit des Medienunternehmens unter der Leitung von José Rubén Zamora annimmt, der derzeit im Gefängnis sitzt.

Meinungsfreiheit darf nicht der Strafgerichtsbarkeit unterworfen werden

„Bei der heutigen Anhörung ging es um die Zweifel an der gerichtlichen Zuständigkeit, die eine Gruppe Journalist*innen geäußert hatte, die im Februar 2023 in einer Anhörung kriminalisiert worden waren. Es konnten Fragen im Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungen geklärt werden. Die Richterin hat den Antrag für zulässig erklärt und in ihrer Verkündung deutlich gemacht, dass die Meinungsfreiheit nicht der Strafgerichtsbarkeit unterworfen werden darf“, erklärte eine der verteidigenden Anwältinnen, Wendy López. Der vorliegende Fall darf somit nicht weiter strafrechtlich verfolgt werden, was bedeutet, dass die journalistische Arbeit nicht als Straftat eingestuft werden kann. Die Richterin machte zudem deutlich, dass sich jede Person, die sich durch Veröffentlichungen in der Presse beleidigt fühlt, ebenfalls an ein entsprechendes Pressegericht zu wenden hat.

Die Sonderstaatsanwaltschaft gegen Straflosigkeit hatte beabsichtigt, das Gesetz gegen organisierte Kriminalität zu nutzen, um Journalist*innen wegen Veröffentlichungen im Fall José Rubén Zamora zu belangen. In der betreffenden Anhörung versuchte auch die Generalstaatsanwaltschaft, sich einzuschalten, was ihr nun aufgrund des Beschlusses zur Einstellung des Strafverfahrens verweigert wurde. Gegen das erteilte Urteil kann noch Berufung eingelegt werden, sodass die FECI im Prinzip die Wiederaufnahme der strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Journalist*innen erwirken könnte.

Die Vorgeschichte

Am 28. Februar 2023 hatte die Staatsanwältin Cinthia Edelmira Monterroso den den Richter Jimmi Bremer aufgefordert, eine strafrechtliche Untersuchung gegen sechs Journalist*innen und einen Kolumnisten anzustrengen. Es handelte sich um die erste Anhörung von Jose Rubén Zamora in einem zweiten Verfahren, das die FECI gegen den el Periódico-Gründer führt. Monterroso kriminalisierte die journalistischen Veröffentlichungen zur Anklage gegen Zamora sowie zu den Fällen, in denen sie selbst erwähnt wird. Die Staatsanwältin nannte die Namen des Kolumnisten und der Journalist*innen und verwies sie auf die Finanzierung der unabhängigen Medien. Obwohl ihr Ersuchen gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstieß, kam Richter Bremer ihrer Aufforderung nach. Er war der Ansicht, dass „böswillig“ gegen Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft und des Justizapparats sowie andere Beamte vorgegangen worden seien.

Seit der Inhaftierung von el Periódico-Gründer Jose Rubén Zamora im Jahr 2022 ermittelt die FECI in drei Fällen gegen ihn. Die erste Ermittlung mündete in einer Anklage wegen Geldwäsche, die zu seiner Verurteilung führte. Jedoch hob ein Gericht das Urteil bereits wieder auf und ordnete eine Wiederaufnahme des Verfahrens an, dabei ging es um Behinderung der Justiz und Verwendung gefälschter Dokumente, somit war nun das Zehnte Strafgericht zuständig.

Tatsächlich hatte die Tageszeitung el Periódico unter Zamoras Leitung unter anderem korrupte Aktivitäten in den Regierungen der letzten Jahre aufgedeckt.

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