Todesstrafe als Schutz vor „Terrorakten“ ?

(Lima, 28. August 2017, noticias aliadas).- Guatemalas Regierung ließ am vergangenen 23. August verlauten, derzeit werde geprüft, ob die Todesstrafe wieder ausgeführt werde. Diese ist seit dem Jahr 2000, als zwei zum Tode verurteilte Geiselnehmer durch eine Injektion getötet wurden, sie nicht mehr ausgeführt worden. Die Verfassung lässt die Anwendung der Todesstrafe jedoch zu.

Wie Regierungssprecher Heinz Heinmann in einer Pressekonferenz mitteilte, erwäge die Regierung die Wiedereinführung der Todesstrafe, nachdem Mitglieder krimineller Banden am vergangenen 16. August in einem Krankenhaus sieben Personen erschossen und elf Personen verletzt hatten. Die extreme Gewalt, die das Land erlebe sowie die Notwendigkeit, die Regierbarkeit des Landes und die Sicherheit der Bevölkerung zu garantieren, zwinge die Regierung, die Wiedereinführung der Todesstrafe zu evaluieren, um „Terrorakten“ vorzubeugen, so Heinmann.

Außer in Guatemala gilt die Todesstrafe in Lateinamerika und der Karibik auch in Antigua und Barbuda, den Bahamas, Barbados, Belize, Kuba, Dominica, Granada, Guyana, Jamaika, St. Kitts und Nevis, Santa Lucía, Santa Lucía, St. Vincent und die Grenadinen, Surinam und Trinidad und Tobago.

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