Neues Gesetz gegen Menschenhandel nichts als „leere Versprechungen“

(Fortaleza, 22. März 2012, adital).- Nichtstaatliche Menschenrechtsorganisationen warnen davor, dass das „allgemeine Gesetz zur Verhinderung, Sanktionierung und Bekämpfung des Menschenhandels“ – über welches gerade im mexikanischen Abgeordnetenhaus diskutiert wird – nur ein “leeres Versprechen” bleibe, ohne jemals praktische Anwendung zu finden. Der Grund für diese Annahme ist, dass bereits in der Vergangenheit ähnliche Rechtsnormen gegen diese Straftat aus „Mangel an finanziellen Mitteln und politischem Willen“ nicht befolgt wurden.

Obwohl es in Mexiko bereits seit dem Jahr 2007 ein Gesetz zur Verhinderung und Sanktionierung des Menschenhandels gibt, obwohl seit dem Jahr 2008 bereits 18 bundesstaatliche Gesetze verabschiedet wurden und dieses Verbrechen außerdem in 14 lokalen Strafgesetzbüchern genauer bestimmt wurde, gibt es bis heute nur vier Verurteilte nach Bundesrecht und neun nach dem Regionalrecht von Mexiko-Stadt.

Mangel an ausreichendem Etat und politischem Willen

Emilio Muñoz, Vorsitzender des Zentrums Fray Julián Garcés für Menschenrechte und lokale Entwicklung, sagte gegenüber Cimacnoticias, dass diese Gesetze so selten angewendet würden, weil ihnen der erforderliche Etat fehle. Außerdem mangele es an Definitionsklarheit hinsichtlich der Befugnisse der dafür zuständigen Einrichtungen.

Zudem fehle es an politischem Willen, so Muñoz weiter. Ein weiteres Hindernis sei, dass das Gesetz zur Verhinderung und Sanktionierung des Menschenhandels, welches vor fünf Jahren im Öffentlichen Bundesgesetzbuch veröffentlicht wurde, erst Anwendung finden soll, wenn internationale Organisationen dies forderten.

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