Menschenrechtsgruppen streben Plebiszit gegen Strafverjährungsgesetz an

(Fortaleza, 25. Juni 2008, adital-poonal).- Am 27. Juni gedenkt Uruguay eines traurigen Datums: Es ist der Jahrestag des Staatsstreichs von 1973. Bis heute – 35 Jahre später – haben die Menschenrechtsverletzungen ihre Spuren im Land hinterlassen. Viele Familien suchen noch nach verschwundenen Angehörigen. Deshalb ist der Kampf gegen die im Strafverjährungsgesetz („Ley de Caducidad“) festgeschriebene Straflosigkeit der Schergen der Diktatur das wichtigste Ziel der Menschenrechtsorganisationen.

Seit dem 4. September 2007 setzen sich diese Organisationen gemeinsam mit Angehörigen von Opfern in einer Kampagne für ein Plebiszit ein, mit dem das Strafverjährungsgesetz rückwirkend abgeschafft werden soll. Auch bereits erlassene Urteile sollten damit ihre Rechtskraft verlieren und die Fälle erneut verhandelt werden. Die Kampagne muss die Unterstützung von 10 Prozent der Wahlberechtigten erhalten, also ungefähr 250.000 Unterschriften sammeln, um das Plebiszit durchzusetzen. Sollte dieses Ziel erreicht werden, würde das Plebiszit mit den nächsten Parlamentswahlen im Jahr 2009 angesetzt werden. Deshalb werden am 27. Juni nicht nur in Uruguay, sondern auch in Ländern wie Argentinien, Australien, Belgien, Spanien, Frankreich, Mexiko, Schweden und der Schweiz Menschenrechtsaktivist*innen auf die Straße gehen, um die Kampagne für die Annullierung des Strafverjährungsgesetzes konkret zu unterstützen.

„Der Anspruch des Staates auf Strafverfolgung von Verbrechen, die vor dem 1. März 1985 durch Militär- oder Polizeiangehörige begangen wurden, sei es aus politischen Gründen, durch Nichterfüllung ihrer Funktionen und aufgrund von Gehorsamspflicht gegenüber den damaligen Befehlshabern, ist verjährt.“ Das hier zitierte erste Kapitel des Gesetzes erklärt erfolgte Menschenrechtsverletzungen ausdrücklich als zulässig und zieht die Straffreiheit der Schuldigen nach sich.

Das Gesetz Nr. 15.848 wurde während der ersten Phase der „Demokratie“ unter der Präsidentschaft von Julio Sanguinetti vorgelegt. Ziel war es, Guerilleros mit gewöhnlichen Kriminellen gleichzustellen und zu verhindern, dass die Militärs angesichts der zunehmenden Anzeigen gegen die von ihnen während der Diktatur begangenen Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen würden. Unmittelbar nach Verabschiedung der „Ley de Caducidad“ begannen die Menschenrechtsorganisationen für die Abschaffung des Gesetzes zu kämpfen.

Vor dem Obersten Gerichtshof Uruguays wurden mehrere Klagen eingereicht, um das Gesetz als verfassungswidrig erklären zu lassen. Begründet wurde dies damit, dass das Gesetz zahlreiche Unregelmäßigkeiten aufweise und insbesondere in die Ermittlungen der Justiz eingreife. Bis heute konnte es jedoch nicht abgeschafft werden.

CC BY-SA 4.0 Menschenrechtsgruppen streben Plebiszit gegen Strafverjährungsgesetz an von Nachrichtenpool Lateinamerika ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert