(Fortaleza, 04. März 2011, adital).- Seit 1. März dieses Jahres ist eine neue Regelung der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte CoIDH (Comisión Interamericana del Derechos Humanos) in Kraft, nach der Prozesskosten von einem Fonds übernommen werden können. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Internationalen Gerichtshofs für Menschenrechte CIDH (Corte Interamericana de Derechos Humanos) hervor.
Aus diesem Fonds sollen anfallende Kosten für Petitionsverfahren oder für Gerichtsverhandlungen vor der Kommission beglichen werden. Inbegriffen ist dabei auch die Kostenübernahme für das Erscheinen von Opfern, Zeug*innen oder Sachverständigen zu den Gerichtsverhandlungen des Gerichtshofs.
Mit Bildung dieses Fonds habe man eine essentielle Grundlage dafür geschaffen, dass alle Opfer vor dem Interamerikanischen System ihre Rechte wahrnehmen könnten und niemand aus finanziellen Gründen benachteiligt werde, heißt es in der Erklärung des CIDH.
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