Auslieferung des ehemaligen Innenministers bleibt ungewiss

(Guatemala-Stadt, 24. Oktober 2010, cerigua).- Carlos Vielmann, guatemaltekischer Innenminister von 2004 bis 2008, ist wieder auf freiem Fuß. Vielmann war am 13. Oktober in Madrid festgenommen worden, nachdem die Internationale Kommission gegen die Straflosigkeit in Guatemala CICIG im August 2010 einen Haftbefehl wegen des Verdachts auf Beteiligung an außergerichtlichen Hinrichtungen während seiner Amtszeit gegen ihn ausgestellt hatte. Am 23. November ordneten die spanischen Richter seine vorläufige Freilassung an, weil das guatemaltekische Außenministerium die gesetzliche Frist von vierzig Tagen seit der Festnahme Vielmanns hatte verstreichen lassen, ohne seine Auslieferung zu beantragen.

Die Anordnung der spanischen Justiz erfolgte drei Tage nach der Entscheidung des guatemaltekischen Verfassungsgerichtshofs, das Auslieferungsverfahren gegen Vielmann auszusetzen, womit dieser einer Beschwerde seines Sohnes, Carlos Vielmann Abascal entsprach. Damit ist der Auslieferungsbeschluss wirkungslos.

Anklage wegen außergerichtlicher Hinrichtungen

Vielmann war von der CICIG zusammen mit sieben anderen damaligen Funktionären beschuldigt worden, am 25. September 2006 die außergerichtliche Hinrichtung von sieben Häftlingen des Pavón-Gefängnisses nahe Guatemala-Stadt veranlasst zu haben. Außerdem warf die CICIG ihm vor, Mitglied einer kriminellen Organisation gewesen zu sein, die während der Präsidentschaft von Oscar Berger (2004 bis 2008) operiert haben soll.

Öffentlich gewordene Vorwürfe, Beweise der Staatsanwaltschaft gegen Vielmann hätten dem guatemaltekischen Außenministerium 14 Tage lang vorgelegen, ohne dass dieses die Frist für deren Übergabe an Spanien wahrgenommen hätte, wies das Ministerium zurück. Im Gegenteil, das Außenministerium könne das Verfahren nun nicht mehr weiterführen, so Francisco Palomo, Anwalt des ehemaligen Innenministers, weil das Gesetz über die Verfassungsbeschwerde festlege, dass die bisherigen Schritte durch den Beschluss aufgehoben worden seien. Der Verteidiger fügte hinzu, dass es lediglich noch einiger Formalitäten in Spanien bedürfe, bis sein Mandant wieder frei käme.

Menschenrechtsorganisationen kritisierten die Entscheidung des guatemaltekischen Verfassungsgerichtshofes zu Gunsten Vielmanns, welche die Straffreiheit im Land begünstige. Nach der Aussetzung des Auslieferungsverfahrens durch den Verfassungsgerichtshof am 18. November 2010 ist die Antragsfrist bis zum 13. Dezember verlängert worden. Wie der Latin American Herald Tribune am 1. Dezember berichtete, hat Patricia Flores, Richterin am Verfassungsgerichtshof, den Antrag auf Auslieferung Vielmanns nun doch bestätigt.

(Foto: Flickr/Erik Hungerbuhler)

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