Amnestiegesetz für Einwander*innen verabschiedet

von rt

(Buenos Aires, 02. Juli 2009, púlsar).- Die brasilianische Regierung hat eine neue Regelung für Immigrant*innen verabschiedet, die es Ausländer*innen, die ohne Papiere in Brasilien leben ermöglicht, einen legalen Aufenthaltsstatus zu erwerben. Das Amnestiegesetz gewährt nicht gemeldeten Ausländer*innen eine Frist von 180 Tagen, in der sie eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung beantragen können.

Für die Organisationen, die sich für eine Verbesserung der Rechte der Immigrant*innen einsetzen, ist dieses Gesetz beispielhaft. Der Koordinator des Unterstützungszentrums für Migrant*innen CAMI (Centro de Apoyo al Migrante), Paolo Illes, bezeichnete die Regelung als „extrem positiv“.

„In einer Zeit, in der viele Länder ihre Türen für Ausländer*innen schließen, eröffnet Brasilien die Möglichkeit eines legalen Status für Migrant*innen“, betonte der Aktivist laut der Nachrichtenagentur Adital.

Der Gesetzentwurf 1664/07 ermöglicht eine Aufenthaltserlaubnis und die Ausstellung eines Ausweises für Ausländer*innen, der zwei Jahre gültig ist. Das Aufenthaltsrecht kann dann drei Monate vor Ablauf in ein dauerhaftes Bleiberecht umgewandelt werden. Auch der vorläufige Ausweis kann dann durch einen richtigen ersetzt werden.

Das Gesetz ist Teil eines Paketes, zu dem auch ein Abkommen gehören soll, daß den Bürger*innen der Mercosur-Staaten sowie Chile und Bolivien die freie Einreise ermöglicht.

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