Von Knut Hildebrandt
(Berlin, 11. Oktober 2017, npl).- Die mexikanische Regierung plant einen weiteren Schlag gegen kommunale Radios. Der Ausschuss für Radio und Fernsehen des Abgeordnetenhauses hat einer Reform des 2014 verabschiedeten Telekommunikationsgesetzes zugestimmt. Das neue Gesetzt sieht Gefängnisstrafen von zwei bis sechs Jahren für diejenigen vor, die ohne Lizenz auf Sendung gehen. Darüber hinaus verlieren sie für fünf Jahre das Recht, eine Sendelizenz zu beantragen. Strafbar macht sich auch, wer nicht alle gesetzlichen Vorschriften für den Betrieb eines Radio- oder Fernsehsenders einhält.
Begründet wird die Gesetzesinitiative unter anderem damit, dass kommunale Radiostationen trotz ausdrücklichen Verbots Werbung senden.
Davon abgesehen würden sie im Süden Mexikos dazu genutzt Falschmeldungen zu verbreiten, erklärt Miguel Ángel Ramírez von der konservativen PRI.
Gesetzesinitiative dient zur Kriminalisierung kommunaler Radios
Dem hält der Morena-Abgeordnete Vegillo Caballero entgegen, die Reform diene vor allem dazu, kommunale Radios zu kriminalisieren. Obwohl diese
seit einer Verfassungsreform im Jahr 2013 offiziell anerkannt sind, senden viele von ihnen ohne die vorgeschriebenen Lizenzen. Das liegt unter anderem daran, dass sie eine offiziell beantragte Frequenz nicht kommerziell nutzen können. Das untersagt ihnen das Telekommunikationsgesetz aus dem Jahr 2014. Es schreibt vor, dass kommunale Sender sich ausschließlich über Spenden und aus dem Budget ihrer Gemeinden finanzieren dürfen.
Der Gesetzesentwurf soll in den nächsten Tagen dem Abgeordnetenhaus und daraufhin dem Senat zur endgültigen Verabschiedung vorgelegt werden.
Zwei bis sechs Jahre Gefängnis für illegales Senden von Nachrichtenpool Lateinamerika ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.
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