Von Knut Hildebrandt
(Oaxaca-Stadt, 14. Februar 2017, npl).- Als Teil des „Paktes für Mexiko“ ließ der frisch gebackene Präsident Enrique Peña Nieto 2013 den Artikel 29 der mexikanischen Verfassung überarbeiten. Artikel 29 regelt unter anderem die Bedingungen nach denen Rundfunkanstalten betrieben werden. Viele der neuen Regelungen wurden als fortschrittlich angesehen, da sie die Rechte kommunaler und indigener Medien, sowie die des Publikums stärken.
Wie wenig die Stärkung der bisher in den Medien unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen der neuen Regierung am Herzen lag, stellte sich heraus, als kurz darauf das neue Mediengesetz verabschiedet wurde. Dieses schränkte die Rechte nicht nur wieder ein, sondern beschnitt auch die Kompetenzen der neu gegründeten Kontrollbehörde IFT (Instituto Federal de Telecomunicaciones). Anfang dieses Jahres ging Präsident Peña Nieto noch einen Schritt weiter. Ende Januar legte er Verfassungsbeschwerde gegen acht Artikel des Mediengesetzes ein. Nach Auffassung des Präsidenten gewähren diese dem IFT Befugnisse, die gegen die mexikanische Verfassung verstoßen.
Grund für die Verfassungsbeschwerde war ein Entwurf der Behörde zur Verteidigung der Rechte des Publikums. Dieser sah vor, dass der Unterschied zwischen Inhalten mit Nachrichtencharakter und Meinungsäußerungen eindeutig zu erkennen sein muss. Hintergrund sind die häufig nicht kenntlich gemachten Werbebotschaften, die vor allem in den beliebten Telenovelas vorkommen. Präsident Peña Nieto sieht in dem Entwurf des IFT die Möglichkeit staatlich angeordneter Zensur und will ihn zugunsten der großen Fernsehanstalten für ungültig erklären lassen. Verwunderlich ist das nicht. Schließlich hat der größte Fernsehsender Mexikos, Televisa, Peña Nieto 2012 zu seinem Wahlsieg verholfen.
Regierung bekämpft Teile des eigenen Mediengesetzes von Nachrichtenpool Lateinamerika ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.
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