(Puebla, 9. Oktober 2019, cimacnoticias).- Nach achtstündiger Diskussion hat der Kongress des mexikanischen Bundesstaats Puebla für die Gesetzesinitiative des Gouverneurs Luis Miguel Barbosa Huerta gestimmt: Abtreibung bleibt eine Straftat, die Gefängnisstrafen werden jedoch von fünf Jahren auf ein Jahr reduziert. Die Homoehe wurde abgelehnt.
Initiative für das Recht auf Abtreibung scheitert
Im April 2019 schloss sich der Bundesstaat Puebla der bereits seit zwölf Jahren existierenden Initiative „Warnhinweis: geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen“ AVGM (Alerta por Violencia de Género en contra de las Mujeres) an: Eine Reihe von Präventions- und Sofortmaßnahmen, die für die Behörden verpflichtend sind, soll vor geschlechtlich motivierten Übergriffen schützen. Mit 37 Stimmen wurde das Maßnahmenpaket der Regierung angenommen.
Nicht verabschiedet wurde hingegen der Vorschlag, Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche zu entkriminalisieren, trotz einer entsprechenden Vorlage der Kongressabgeordneten Rocío García Olmedo und obwohl feministische Gruppen wenige Tage vor der Abstimmung ihre Forderung nach straffreier, sicherer und kostenloser Abtreibung in einer weiteren Initiative eingebracht hatten.
32 Abgeordnete stimmten dagegen, den Artikel 342 des Strafgesetzbuchs neu zu diskutieren, da die Kommission zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit bereits an der Reform des Paragraphen arbeite. Also wurde, wie von Barbosa Huerta vorgeschlagen, lediglich das Strafmaß für Schwangerschaftsabbrüche von fünf Jahren auf ein Jahr herabgesetzt und damit auch die vorgeschlagene Amnestie für bereits wegen Schwangerschaftsabbrüchen in Haft sitzende Frauen abgelehnt.
Keine Homoehen in Puebla
Ein weiterer Beschluss, der zu Unmut in LGTBI- und feministischen Zusammenhängen geführt hat, war die Entscheidung, Artikel 294 des Zivilgesetzbuchs unverändert zu lassen. Dieser besagt, dass Eheschließungen nur zwischen Mann und Frau möglich sind und der Fortpflanzung dienen. Zu diesem Punkt war bereits 2015 ein Urteil des Obersten Gerichtshofs SCJN (Suprema Corte de Justicia Nacional) ergangen, das die Zivilgesetze verschiedener Bundesstaaten, darunter Puebla, als diskriminierend und verfassungsfeindlich bezeichnet.
Rocío García, die den Vorsitz der Kongresskommission für rechtliche Gleichstellung innehat, kündigte an, eine Verfassungsbeschwerde anzustrengen und sich diesbezüglich an die Staatliche Kommission für Menschenrechte zu wenden.
Kongress in Puebla stimmt gegen straffreie Abtreibung und Homoehe von Nachrichtenpool Lateinamerika ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.
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