Bundesstaat Guerrero legalisiert Abtreibung auch nach der 12. Woche

(Chilpancingo, 30. Mai 2022, cimacnoticias).- Im Bundesstaat Guerrero wurde am 17. Mai ein Meilenstein für den legalen Schwangerschaftsabbruch in Mexiko gesetzt. Schwangerschaftsabbrüche, die nach der 12. Woche vorgenommen werden, gelten nicht mehr als Straftat. Strafbar macht sich in diesen Fällen, wenn überhaupt, das medizinische Personal, das den Eingriff vornimmt.

In einem Interview mit CIMACnoticias erklärte Fernanda Díaz de León vom Frauenverband Ipas, Sektion Zentralamerika und Mexiko, die Situation in Guerrero unterscheide sich deutlich von der Lage in den anderen Bundesstaaten, in denen Abtreibungen heute legal möglich sind. Das macht schon die Definition des Begriffs deutlich. Diese lautet für den Bundesstaat Guerrero: „Abtreibung ist der Abbruch einer Schwangerschaft“. In allen anderen Bundesstaaten ist die Definition an die 12-Wochen-Frist gebunden, danach wird ein Schwangerschaftsabbruch als Straftat eingestuft. Im offiziellen Gesetzesdekret der Reform heißt es weiter, dass sich für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen nach der zwölften Woche nicht die Frau, sondern an das medizinische Personal, das den Schwangerschaftsabbruch vornimmt, strafrechtlich verantworten muss. Dank der Kombination dieser beiden Regelungen kann eine Frau nicht bestraft werden, wenn sie sich zu irgendeinem Zeitpunkt, zum Beispiel in der 13. Woche ihrer Schwangerschaft ohne ärztliche Hilfe für einen Abbruch entscheidet. Das Gesetz besagt auch, dass Frauen nach einer Vergewaltigung nicht  erst nachweisen müssen, dass Anzeige erstattet wurde, bevor sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen können. Außerdem können Frauen, die innerhalb der ersten 12 Wochen keinen Termin für einen Schwangerschaftsabbruch bekommen haben, den Abbruch auch noch danach vornehmen.

Jetzt muss das medizinische Personal geschult werden

Die Initiative GIRE für selbstbestimmte Reproduktion (Grupo de Información en Reproducción Elegida), freut sich mit CIMACnoticias über die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Guerrero. In einem Interview mit der Agentur erklärte Francisco Cué, führendes Mitglied der Gruppe, wichtig sei, dass nun keine Frau mehr wegen eines Schwangerschaftsabbruchs bedroht oder bestraft werden dürfe, unabhängig vom Zeitpunkt oder vom Grund des Abbruchs. Außerdem darf das Strafrecht nicht dazu benutzt werden, zu regeln, wer Zugang zu einer Abtreibung erhält. Für Cué setzt die neue Abtreibungsgesetzgebung in Guerrero einen neuen nationalen Standard für die Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch in ganz Mexiko. „Die Gerichtsentscheidung von Guerrero kann auf andere Bundesstaaten übertragen werden, das wäre jetzt der Weg“, erklärte er gegenüber der CIMAC. So brauche man nicht zu fürchten, so Cué weiter, dass Staatsanwälte, Behörden und Richter den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch einschränken. Dies schafft die Voraussetzung, um Abtreibung als geschützte und staatlich gesicherte Gesundheitsdienstleistung zu etablieren. Trotzdem gibt es nach Ansicht von Ipa-Vertreterin Fernanda Díaz de León immer noch Probleme im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen in Guerrero, die angegangen werden müssen. Eines davon ist die Ausbildung des medizinischen Personals, das, wie sie erklärt, oft nicht mit den Rechtsvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch vertraut ist. Durch die Schulung dieser Fachkräfte wird zum einen sichergestellt, dass sie keiner Frau die gewünschte Abtreibung verweigern, zum anderen werden Fälle unsachgemäß durchgeführter Abtreibungen künftig abnehmen.

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