(Buenos Aires, 23. März 2010, púlsar).- Der Präsident des 1. Bundesgerichts von La Plata, Carlos Rozansky, äußerte sich gegenüber der Presse zu den Schwierigkeiten bei den Gerichtsverhandlungen gegen die Schergen der letzten Militärdiktatur Argentiniens. Im Zuge der aktuell laufenden Prozesse sei die ideologische Überzeugung der Richter das Haupthindernis für den Fortgang der Verhandlungen, so Rozansky.
Am vergangenen 24. März jährte sich zum 34. Mal der Putsch von 1976, bei dem Isabell Perón des Präsidentenamtes enthoben und von den Militärs unter Hausarrest gestellt worden war. Die mit dem Staatsstreich beginnende Diktatur, an deren Spitze der General Jorge Videla stand, beherrschte das Land von 1976 bis 1983. Offiziellen Angaben zufolge verschwanden in diesen sieben Jahren rund 18.000 Personen, wobei Menschenrechtsorganisationen von bis zu 30.000 Vermissten ausgehen.
Rozansky erklärte, die argentinische Justiz sei eine heterogene Institution, deren Mitarbeiter*innen unterschiedliche Ansichten bezüglich der Menschenrechte hätten. Daher könne es vorkommen, dass ein Richter oder eine Richterin mit autoritärer Weltanschauung und reaktionärer Ideologie diese auf das richterliche Handeln übertrage und so den Ablauf der Prozesse behindere. Gleichzeitig wies Rozansky in dem Programm „La Mar en Coche“ des Radiosenders FM La Tribu darauf hin, dass Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der Diktatur eine Herausforderung darstellten. Es sei schwierig ein Urteil über ein Ereignis zu fällen, dass vor 30 Jahren stattgefunden hat. Er habe einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der vorsieht, all jene Gerichtsverhandlungen zusammenzulegen, welche sich mit Menschenrechtsverletzungen befassen, die während der Diktatur im Geheimen Haftzentrum CCD (Centro Clandestino de Detención) begangen wurden. Dies würde es möglich machen, die Prozesse in kürzerer Zeit abzuschließen.
Rozansky war jeweils Vorsitzender Richter bei den Prozessen, bei denen Christian von Wernich, der während der Diktatur als Polizeigeistlicher von Buenos Aires tätig gewesen war, und der Polizeichefermittler und Polizeikommandeur Miguel Etchecolatz zu lebenslanger Haft verurteilt worden waren. In dem Prozess um Etchecolatz wurden die Verbrechen der Diktatur erstmals als „Genozid“ bezeichnet. Rozansky hatte seine Einordnung mit der Tatsache begründet, dass damals ein Beschluss der Regierung vorgelegen hatte, wonach jeder zu verfolgen sei, der Widerstand gegen die Diktatur leistete.
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