Collective Action Clauses

(span. cláusula de acción colectiva) Nach der argentinischen Krise von 2001 wurden bei Staatsanleihen sogenannte Collective Action Clauses (CAC) eingeführt. Stimmen bei Zahlungsunfähigkeit eines Staates 75 bis 85 Prozent der Gläubiger*innen den Umschuldungsplänen zu, sind diese Vereinbarungen für alle Gläubiger*innen bindend. Die meisten Staatsanleihen sind heute mit diesen Klauseln des kollektiven Handelns ausgestattet. Sie sind als Reaktion auf die veränderte Gläubiger*innenstruktur zu sehen und erleichtern die Verhandlungen bei Zahlungsunfähigkeit. Die Ursachen der Schuldenkrisen berühren sie hingegen nicht. Zudem gelten die Collective Action Clauses einzig für Anleihen, nicht jedoch für gewöhnliche Kredite.

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