
„Homophobie ist out“
Foto: Pablo Flores via flickr
CC BY-NC-ND 2.0
(Guatemala-Stadt, 5. August 2026, Agencia Presentes).- Die Vereinigung Lambda und Organisationen, die sich für die Rechte von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung und mit eingeschränkter Mobilität einsetzen, haben beim Verfassungsgericht Beschwerde eingelegt. Sie fordern eine Überprüfung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und eine Reform des Artikels 78. Damit wollen sie den Weg für das Recht auf gleichgeschlechtliche Ehe ebnen.
Die Vorgeschichte
Unter der Führung von Aníbal Rojas von der Partei Visión con Valores und Cristian Bussinot von Todos hatte eine Gruppe konservativer Abgeordneter im Jahr 2017 einen Entwurf für das sogenannte „Gesetz zum Schutz des Lebens und der Familie“ vorgelegt. Dass Bussinot selbst nicht der ehrbare Saubermann war, als der er sich ausgab, wurde zwei Jahre später deutlich, da musste er nämlich laut lokalen Medienberichten wegen Erpressung, Amtsmissbrauchs, Unterschlagung und Veruntreuung ins Gefängnis. Aber das nur am Rande. Der von den Konservativen vorgelegte Gesetzentwurf sah vor, eine umfassende Sexualerziehung und die standesamtliche Eheschließung zwischen Personen gleichen Geschlechts im Bürgerlichen Gesetzbuch ausdrücklich zu verbieten; die Strafen für Abtreibungen und für das betreuende medizinische Personal sollten verschärft werden. Die Initiative wurde nicht angenommen. Doch ausgerechnet im Rahmen der Gedenkfeierlichkeiten gegen Gewalt an Frauen am 8. März 2022 kam es zu einem ungewöhnlichen Vorfall: Der Gesetzentwurf, der 2019 auf Eis gelegt worden war, wurde wieder aufgegriffen und von einer Mehrheit von 101 Abgeordneten und lediglich acht Gegenstimmen verabschiedet. Teile der Zivilgesellschaft betrachteten diesen Schritt als verfassungswidrig, da das Gesetz gegen die Menschenrechte von Frauen und das Recht auf sexuelle Vielfalt verstoße und zudem die Beschäftigten im Gesundheitswesen beeinträchtige. Es formierten sich Proteste vor dem Kongress der Republik, um seine Aufhebung zu fordern, und aufgrund des gesellschaftlichen Drucks wurde das Gesetz vom damaligen Präsidenten Alejandro Giammatei mit einem Veto belegt.
Was passiert jetzt?
Zwar gibt es im guatemaltekischen Bürgerlichen Gesetzbuch keinen Artikel, der die gleichgeschlechtliche Ehe ausdrücklich verbietet, doch Artikel 78 besagt:
„Die Ehe ist eine auf Lebenszeit angelegte, zivilrechtlich geregelte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau. Sie dient dem Ziel, dauerhaft zusammenzuleben, Nachkommen zu zeugen, die Kinder gemeinsam zu ernähren und großzuziehen und einander zu unterstützen.“
Diego Lima, Vertreter der Vereinigung Lambda, erklärt gegenüber Agencia Presentes, die Verfassungsbeschwerde sei eingereicht worden, damit das Gericht die Verfassungsmäßigkeit dieses Artikels überprüfen kann. Das bedeutet, dass alle innerstaatlichen Rechtsvorschriften den internationalen Standards und den in der Verfassung festgelegten Grundsätzen entsprechen müssen. Mit ihrer Beschwerde wollen die Aktivist*innen erreichen, dass die Begriffe „Mann“, „Frau“ und „Nachkommen zeugen“ gestrichen werden, da sie gegen die Menschenrechte verstoßen und dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung nicht gerecht werden. Außerdem sollen gleichgeschlechtliche Paare denselben vermögensrechtlichen Schutz, Gesundheitsversorgung und soziale Sicherheit erhalten wie heterosexuelle Eheleute, was derzeit nicht der Fall ist.
Wie geht es weiter?
Was die Rolle des Kongresses angeht, betonte Lima, es gebe zwei Dinge, die nun geschehen können, auch wenn völlig offen ist, wann: Entweder gibt das Verfassungsgericht dem von Lambda dargelegten Vorwurf der Verfassungswidrigkeit statt und streicht die drei Begriffe aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Damit wäre der Weg frei für Rechte, die gleichgeschlechtlichen Familien bislang verwehrt sind wie Hinterbliebenenrente, Erbrecht, Familienversicherung und Nachlassverwaltung. Oder das Verfassungsgericht könnte den Kongress anweisen, Gesetze zugunsten der gleichgeschlechtlichen Ehe zu erlassen. Aber bis überhaupt etwas geschieht, könnten viele Monate oder sogar Jahre vergehen, so Lima.
Which side are you on?
Bisher hat das Verfassungsgericht laut Lambda eine „vorläufige“ Antwort gegeben. Das Gericht hat im Verfahren 6086-2026 beschlossen, „der vorläufigen Aussetzung der in Artikel 78 des Bürgerlichen Gesetzbuchs enthaltenen Begriffe ‚Mann und Frau‘ und ‚Kinder zeugen‘ nicht zuzustimmen“. Dies sei aber nicht gleichbedeutend mit einer Ablehnung der Klage, heißt es in der Mitteilung von Lambda.
Agencia Presentes wollte wissen, wie die derzeit im Kongress vertretene Partei Raíces zu dieser Frage steht. Raíces betrachtet sich selbst als progressiv und hatte sich im Pride-Monat Juni für die LGBTIQA+-Bewegung ausgesprochen. Es wäre spannend gewesen zu erfahren, ob Raíces die Verfassungsklage bis zu einer endgültigen Entscheidung mittragen würde, doch bis Redaktionsschluss bekam Agencia Presentes von der Partei keine Antwort.
Verbot der gleichgeschlechtliche Ehe soll verfassungswidrig werden von Nachrichtenpool Lateinamerika ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.

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