(Berlin, 14. August 2017, fdcl).- „Die Entscheidung des Landgerichts Krefeld über die Zulässigkeit der Vollstreckung der gegen Hartmut Hopp ergangenen chilenischen Verurteilung wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch in der Colonia Dignidad begrüße ich sehr“, erklärt die Rechtsanwältin Petra Isabel Schlagenhauf und Vorstandsvorsitzende des Berliner Forschungs- und Dokumentationszentrums Chile-Lateinamerika (FDCL). Die Gerichtsentscheidung lasse darauf hoffen, „dass in diesem Teilbereich der in der Colonia Dignidad begangenen Verbrechen die Aussicht für die Opfer besteht, dass Gerechtigkeit geschieht. Sie bestätigt außerdem, dass die Verurteilung von Hartmut Hopp in Chile in einem rechtsstaatlichen Verfahren erfolgt ist.“
Hartmut Hopp hat sich bereits der chilenischen Justiz durch Flucht entzogen. „Angesichts dessen, dass Hartmut Hopp hier eine Freiheitsstrafe von fast 5 Jahren droht, sollte die zuständige Staatsanwaltschaft eine mögliche Flucht von Hartmut Hopp auf jeden Fall verhindern“, so die Anwältin Schlagenhauf.
Jan Stehle, Mitarbeiter des FDCL, erklärte, dass nach vielen Jahren nun erstmals die Rechtskooperation zwischen Deutschland und Chile funktioniere. „Das gibt den Betroffenen und Angehörigen Hoffnung, dass auch die weiteren Verbrechen der Colonia Dignidad wie die der auf dem Gelände verschwundenen Gegner der Pinochet-Diktatur endlich aufgeklärt und strafrechtlich sanktioniert werden“, so Stehle.
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