Vom Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika e.V.
(Santiago de Chile, 15. März 2017, fdcl).- Die Nachfolgeunternehmen der Colonia Dignidad müssen ca. 1,5 Millionen Euro an eine Gruppe von Chilen*innen bezahlen, die Anfang der neunziger Jahre in der Deutschensiedlung sexuell missbraucht wurden. Das beschloss die erste Kammer des chilenischen Obersten Gerichtshofs am 14. März einstimmig. Die Entschädigungszahlungen waren bereits im Januar 2013 vom höchsten chilenischen Gericht festgelegt worden. Seitdem hatten die Vorstände der „Inmobiliaria Bergneustadt Limitada.“ sich jedoch unter Vorgabe formaler Hinderungsgründe geweigert, die Entschädigungen auszuzahlen. Ihre Beschwerde gegen die Vollstreckung des Urteils scheiterte nun jedoch letztinstanzlich. Es handelt sich um die ersten Entschädigungszahlungen an Opfer der Colonia Dignidad überhaupt: Die zähe und langwierige juristische Aufarbeitung seitens der Justiz, die Weigerung der Täter an einer Aufklärung mitzuwirken sowie die hartnäckige Verteidigungsstrategie der Colonia Anwält*innen, die alle Rechtsmittel ausschöpfen, hat bislang rechtskräftige Entschädigungsurteile in einer Reihe von weiteren Verfahren verhindert.
Im Jahr 1996 hatten erstmals Eltern von in der Colonia Dignidad missbrauchten Kindern Strafanzeige gegen Paul Schäfer und eine Gruppe von Beihelfern gestellt. Infolgedessen war Paul Schäfer 1997 untergetaucht und nach Argentinien geflüchtet, wo er erst 2005 festgenommen wurde. Viele Jahre später, im Februar 2013 – Paul Schäfer war inzwischen im Gefängnis verstorben – erging das rechtskräftige Urteil des Obersten Gerichtshofs: Sechs Bewohner der Colonia Dignidad wurden zu Gefängnis- und weitere 14 Personen zu Bewährungsstrafen verurteilt. Im zivilrechtlichen Teil des Urteils wurden Entschädigungszahlungen in Höhe von 800 Millionen Pesos (plus Inflationsausgleich) festgelegt. Die für die Täter haftenden Unternehmen der Colonia Dignidad weigerten sich jedoch den Opfern die Zahlungen zukommen zu lassen.
Als die Rechtsanwält*innen der Geschädigten den Anspruch geltend machen wollten, legten die Anwält*innen der ex-Colonia Dignidad diverse Rechtsmittel ein, um eine Auszahlung zu vermeiden. Diese wurden nun jedoch letztinstanzlich zurückgewiesen. Im Jahr 2009 hatten sich die Colonia-Firmen Abratec und Cerro Florido gegenüber dem chilenischen Fiskus verpflichtet, zukünftige gerichtlich festgelegte Entschädigungszahlungen an Opfer zu begleichen. Im Zuge eines Hypothekenvertrages gaben sie dafür vier Grundstücke im Verkehrswert von sechs Millionen Dollar als Sicherheit. Im Gegenzug ließ der Staat Klagen wegen Betrugs und Steuerhinterziehung fallen. Kurz nach der Unterzeichnung des Vertrages übertrug die Colonia Dignidad die mit Hypotheken belasteten Grundstücke auf die „Inmobiliaria Bergneutstadt“, ein neugegründetes Unternehmen mit altbekannten Vorstandsmitgliedern: Hans-Jörg Schreiber, Reinhard Zeitner, Thomas Schnellenkamp, Markus Blanck, Wolfgang Müller Altevogt und Siegfried Laube.
Intransparente Vermögenssituation und Steuertricks
Die Finanz- und Vermögenssituation der ehemaligen Colonia Dignidad wurde niemals umfassend untersucht. Kurz vor der Rückkehr zur Demokratie in Chile (1990) übertrug die Siedlung ihre Vermögenswerte auf ein komplexes und intransparentes Geflecht von geschlossenen Aktiengesellschaften und kam so einer Auflösung zuvor. Aus diesen Gesellschaften wurden vermutlich auch die Rechtsanwält*innen der Colonia-Täter finanziert. Ein weiterer Teil des u.a. durch Waffenhandel und sklavenähnlicher Arbeit angehäuften Vermögens wurde im Ausland versteckt und bislang nicht aufgefunden. Trotzdem wurden die Nachfolgeunternehmen der Colonia Dignidad nach der Festnahme von Paul Schäfer mehrere Jahre lang sowohl vom deutschen als auch vom chilenischen Staat beraten und unterstützt.
Opfervertreter*innen fordern eine umfassende Untersuchung des Vermögens der Siedlung, inklusive der im Ausland versteckten Gelder, durch eine deutsch-chilenische Expert*innenkommission. Die Mittel sollten in Hilfsmaßnahmen für alle Opfergruppen der Colonia Dignidad fließen.
Chilenische Menschenrechtsanwält*innen hatten bereits im vergangenen Jahr kritisiert, dass die deutsche Diplomatie nicht klarer Stellung für die Opfer bezieht: Anstelle die neuen Führungspersonen der ex-Colonia Dignidad zur Einhaltung ihrer gerichtlich festgelegten Verpflichtungen gegenüber den Opfern anzuhalten, wurden beim Besuch des Bundespräsidenten im vergangenen Juli mit Reinhard Zeitner und Hans Schreiber zwei der Vorstandsmitglieder der „Immobiliaria Bergneustadt“ auf den Empfang in der Botschafterresidenz eingeladen.
Einer der im strafrechtlichen Teil des Missbrauchsverfahrens zu fünf Jahren Haft verurteilten, der Arzt Hartmut Hopp, lebt unterdessen weiterhin straflos in Krefeld. Er hatte sich 2011 der chilenischen Justiz entzogen und sich in Krefeld niedergelassen. Die chilenische Justiz hat Mitte 2014 bei der deutschen Justiz beantragt, das Urteil in einem deutschen Gefängnis zu vollstrecken. Die Staatsanwaltschaft hat dieses Haftvollstreckungsersuchen im vergangenen Jahr befürwortet. Derzeit wird die Entscheidung des Landgerichts Krefeld erwartet.
Einen empfehlenswerten Hintergrundartikel von 2015 findet ihr hier.
Das Urteil der Corte Suprema im Fall Aktenzeichen 35542-2016 ist auch unter www.poderjudicial.cl einsehbar.
Wir dokumentieren: Ex-Colonia Dignidad muss Missbrauchsopfer entschädigen von Nachrichtenpool Lateinamerika ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.
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