
(Bogotá, 30. Juli 2025, prensa rural).- „Die Justiz kniet nicht vor der Macht nieder, sie nimmt weder auf Namen noch auf Rang Rücksicht“, versicherte Richterin Sandra Heredia in ihren einleitenden Worten zur Urteilsverkündung. Die Begründung für die Verurteilung bzw. den Freispruch des ehemaligen Präsidenten Álvaro Uribe Vélez sollte eigentlich eine kurze Angelegenheit sein. In solchen Verhandlungen fassen sich Richterinnen und Richter in der Regel kurz, legen den Sinn des Urteils mit einigen allgemeinen Erläuterungen dar und behalten sich die ausführliche Begründung für die spätere Verhandlung vor, in der sie – sollte der oder die Angeklagte für schuldig befunden werden – das Strafmaß verkünden.
In diesem besonderen Verfahren, das von historischer Bedeutung ist und in dem die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei festgestellt war, beschloss Richterin Heredia, eine ausführliche Begründung zu geben und die gesamte juristische Wahrheit, die sich in einem dreizehn Jahre langen Prozess angesammelt hatte, darzulegen. Sie wollte absolut keinen Zweifel aufkommen lassen. Sie wollte ihr Urteil gegen die unvermeidliche Flut von Kritik, die es in der kolumbianischen Rechten auslösen würde, unangreifbar machen. Und sie wollte es rechtlich absichern.
Einschüchterungsversuche gegen die Richterin
Die Richterin war allen möglichen Einschüchterungsversuchen ausgesetzt. In der letzten Woche veröffentlichte eine Zeitschrift der Opposition ausführliche Informationen über ihr Leben, ihre Familie, ihre Vorlieben und ihre politischen Sympathien. Deshalb waren ihre einleitenden Worte eine starke und ernste Mahnung: „Die Justiz steht nicht im Dienst der Politik, der Presse oder der Geschichte. Sie steht im Dienst des kolumbianischen Volkes. Wir möchten Kolumbien sagen, dass nun Gerechtigkeit hergestellt wurde. Und zwar so, wie es sein muss: gelassen, überlegt, ohne Manipulationen, ohne Ausschreitungen, aber auch ohne Verzögerungen.“
Neun Stunden lang verlas die Richterin das Urteil. Am Abend fielen auch die Entscheidungen über die von der Staatsanwaltschaft gegen Uribe beantragten Anklagepunkte: schuldig des Straftatbestands der Bestechung im Strafverfahren und schuldig des Straftatbestands des Prozessbetrugs. Das Urteil wurde am 1. August verkündet: die Dauer der Haftstrafe, die sicherlich in Form von Hausarrest verbüßt wird (zwölf Jahre), und die Höhe der Geldstrafe, die der Verurteilte zahlen muss (umgerechnet 670.000 Euro). Es wird Berufung eingelegt werden, und es besteht weiterhin die Gefahr, dass das Verfahren wegen Verjährung eingestellt wird. Die oppositionelle Rechte startet bereits eine starke Kampagne, in der sie von politischer Verfolgung spricht. Und das US-Außenministerium hat sich für Uribe eingesetzt und wird seinen alten Kumpel vehement verteidigen. Aber auf jeden Fall ist der alte und blutige „autoritäre Bann” gebrochen. Der Weg bleibt steinig. Aber es gibt Zuversicht und Optimismus.
Mehr als ein Gerichtsverfahren war dies ein Kapitel der Erinnerung, der Demokratie und der Suche nach der Wahrheit.
Und des Aufbaus eines neuen Landes.
Übersetzung: Annette Brox
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