Historisches Urteil: Staatliche Stellen müssen Vergabepraxis bei Werbung ändern

Von Knut Hildebrandt

(Berlin, 24. November 2017, onda-poonal).- Mitte November hat der Oberste Gerichtshof Mexikos ein historisches Urteil gefällt. Darin verpflichtet er den Gesetzgeber dazu, bis Ende April nächsten Jahres eine Regelung zur Schaltung offizieller Werbung zu erlassen.

Staatliche Stellen, die Bundesregierung und die Regierungen der einzelnen Bundesstaaten geben in Mexiko Millionenbeträge für die Schaltung von Werbung in Radio, Fernsehen und Printmedien aus. Allein in den letzten vier Jahre beliefen sich die Ausgaben auf mehr 1,5 Milliarden Euro und waren damit fast so hoch wie die Schäden, die in diesem Jahr durch die Erdbeben verursacht wurden.

Vergabepraxis benachteiligt kritische Medien

Die derzeitige Vergabepraxis der Regierung komme einer Einschränkung der Meinungsfreiheit gleich, so Verfassungsrichter Arturo Zaldívar. Denn die Regierung nutze ihren Ermessensspielraum um kritische Medien zu bestrafen und ihr wohlgesonnene zu belohnen. Deshalb griff Zaldívar eine Verfassungsbeschwerde der Menschenrechtsorganisation Artikel 19 auf, in der eine strikte Regelung der Vergabe von offiziellen Werbeaufträgen gefordert wird. Nun stimmten vier von fünf Richtern des Obersten Gerichtshofes dieser Beschwerde zu und verpflichten den Kongress eine Durchführungsbestimmung zu Artikel 134 der Verfassung zu erlassen.

Die Organisation Artikel 19 begrüßt diese Entscheidung. Leopoldo Maldonado, der bei Artikel 19 für das Programm zum Schutz und zur Verteidigung bedrohter Journalist*innen zuständig ist, sieht dadurch die Unabhängigkeit der Medien besser gewährleistet. Auch werde so die Instrumentalisierung von Medien verhindert, die bisher den freien Zugang zu Informationen eingeschränkt hat.

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