(Caracas, 22. März 2023, telesur/poonal).- Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte CorteIDH (Corte Interamericana de Derechos Humanos) hat sich am 22. und 23. März mit dem sogenannten Fall Beatriz befasst. Dabei geht es um einen Schwangerschaftsabbruch in einem Land, in dem dieser vollständig verboten ist.
Die als Beatriz bekannte Frau litt unter anderem an der Autoimmunerkrankung Lupus. 2013 wurde ihr verweigert, ihre Risikoschwangerschaft abzubrechen, obwohl Mediziner*innen dringend dazu geraten hatten. Sie hatten festgestellt, dass der Fötus eine Fehlbildung hatte, die er nicht überleben würde und eine Fortsetzung der Schwangerschaft auch für Beatriz ein Risiko sei. Beatriz zog vor Gericht, ihr Antrag auf Schwangerschaftsabbruch wurde jedoch abgelehnt. Die Schwangerschaft endete mit einem Kaiserschnitt, nur Stunden darauf verstarb das Neugeborene. Beatriz überlebte, starb jedoch vier Jahre später bei einem Autounfall.
Fall Beatriz gegen El Salvador
Der Menschenrechtsgerichtshof soll nun entscheiden, ob der Staat El Salvador zu stark in Beatriz‘ Rechte eingegriffen hat. Dazu hört das Gericht nun „abschließende Worte und Beobachtungen über den Hintergrund sowie zu einer eventuellen Wiedergutmachung und Kosten“ an. Zu diesem Zweck hat es 42 Personen in die costa-ricanische Hauptstadt San José vorgeladen, darunter Opfer, Zeug*innen und Gutachter*innen, die von beiden Parteien vorgeschlagen wurden.
Die Vorsitzende der Rechtsabteilung des Internationalen Zentrums für Gerechtigkeit und Recht (CEJIL), das ebenfalls geklagt hatte, sagte: „Das Gericht wird Aussagen anhören und dabei mit Beatriz‘ Angehörigen beginnen. Darauf folgt eine der behandelnden Ärzt*innen von Beatriz. Danach folgt eine weitere ihrer Ärzt*innen, die von El Salvador vorgeschlagen worden war. Als letztes sagen zwei Gutachter*innen aus, eine von der Interamerikanischen Menschenrechtskommission und eine von der Regierung.“
El Salvador „das schlechte Vorbild Lateinamerikas“
Angélica Rivas vom Feministischen Kollektiv in El Salvador erklärte, dass das salvadorianische Parlament 1998 Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe gestellt hat. Seitdem wird Frauen der Zugang zu grundlegender medizinischer Versorgung verwehrt.
Dieser Gerichtsprozess sei laut Rivas eine Möglichkeit, diese Gesetzgebung für ungültig zu erklären und qualitativ hochwertige Politik zu schaffen: „El Salvador ist noch immer das Anti-Modell, das schlechtes Vorbild innerhalb Lateinamerikas. Das Land verweigert Frauen die grundlegende Gesundheitsversorgung in Sachen Sexualität und kriminalisiert Schwangerschaftsabbrüche.“
Diverse Menschen- und Frauenrechtsorganisationen sowohl in El Salvador als auch in Costa Rica haben zu verschiedenen Aktivitäten und Mahnwachen aufgerufen, um während der Anhörungen des CorteIDH im Fall Beatriz auf das Thema aufmerksam zu machen.
Nach den beiden Tagen der Anhörungen muss nun auf das Urteil des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofs gewartet werden. Die Unterstützer*innen von Beatriz hoffen, dass das Abtreibungsrecht in El Salvador entschärft werden muss. 2020 sind dort die Fälle von Müttersterblichkeit um 82 Prozent im Vergleich zum Vorjahr angestiegen.
Gericht urteilt über Abtreibungsverbot von Nachrichtenpool Lateinamerika ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.
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