Der „Fall Manuela“ landet beim Menschengerichtshof

(San Salvador, 9. November 2021, cimacnoticias).- Der Fall der 33-jährigen Salvadorianerin Manuela, die nach einer krebsbedingten Fehlgeburt zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, hat über die Landesgrenzen hinaus für Empörung gesorgt. In den kommenden Monaten wird ein Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte (CoIDH) gegen den salvadorianischen Staat erwartet.

Bis zu 50 Jahre Gefängnis wegen einer Fehlgeburt

Nach Angaben der Organisation IPAS CAM, die sich für sichere Abtreibung in der Region Zentralamerika und Mexiko einsetzt, wurde bisher kein Datum für die Bekanntgabe des Urteils genannt. Fest steht jedoch, dass der Entscheid für alle Salvadorianerinnen einen großen Schritt nach vorn bedeuten kann. In El Salvador wird Abtreibung seit 1998 unter allen Umständen unter Strafe gestellt; die vier Indikationen, die bis dahin die Rechtswidrigkeit eines solchen Eingriffs aufgehoben hatten (Erkrankung der Mutter, Schwangerschaft nach Vergewaltigung, Schädigung des Fötus und Fehlgeburt), konnten seither nicht mehr geltend gemacht werden. In dem mittelamerikanischen Land drohen Frauen bis zu 50 Jahre Haft; das medizinische Personal, das den Eingriff durchführt, muss mit zwölf Jahren Gefängnis rechnen. Rechtsgrundlage bilden die Paragraphen 133-137 des salvadorianischen Strafgesetzbuchs. Nach Angaben von IPAS wurden zwischen 1988 und 2019 über 180 Frauen, die während der Schwangerschaft Komplikationen oder Not-OPs erlebt hatten, wegen Abtreibung oder Mordes zu 30 bis 50 Jahren Gefängnis verurteilt. Manuela, die bereits an Lymphdrüsenkrebs litt, hatte schon mehrere Monate in Haft verbracht, als auch der Gebärmutterhalskrebs festgestellt wurde; dieser hatte höchstwahrscheinlich auch die Fehlgeburt ausgelöst. Da die junge Salvadorianerin im Gefängnis keine angemessene Behandlung bekam, verlief ihre Erkrankung tödlich.

Empfehlungen der Menschenrechtskommission wurden ignoriert

Im Jahr 2012 wurde die Menschenrechtskommission CIDH auf den Fall aufmerksam. Nach einer siebenjährigen Untersuchung kam die Kommission zu dem Schluss, dass der salvadorianische Staat Manuelas Rechte auf Leben, auf persönliche Freiheit, auf Privatsphäre, auf Gleichheit vor dem Gesetz, auf rechtlichen Schutz und auf Gesundheit verletzt habe. Es wurden mehrere Empfehlungen ausgesprochen, denen der Staat jedoch nicht nachkam. Aus diesem Grund wurde der Fall an den Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof (CoIDH) weitergeleitet, der nach zweijähriger Prüfung ankündigte, in den nächsten Monaten ein Urteil über die vielfachen Rechtsverletzungen zu fällen.

IPAS hofft auf richtungsweisendes Urteil

Die Organisation IPAS hofft auf eine öffentliche Entschuldigung des salvadorianischen Staats und eine finanzielle Entschädigung für Manuelas Familie und ihre beiden Söhne und zugleich auf ein richtungsweisendes Urteil, das helfen kann, bestimmte Maßnahmen zu etablieren, wie z.B. eine Änderung des Strafgesetzbuchs und die Legalisierung von Abtreibungen, zumindest unter bestimmten Bedingungen, sowie die Verpflichtung des medizinischen Personals, die sexuelle und reproduktive Gesundheit der Frauen durch die berufliche Schweigepflicht zu schützen.

Aktivistinnen setzen große Hoffnungen in das CoIDH-Urteil

„Dieser gerichtliche Beschluss könnte das Leben von Tausenden von Frauen in der Region verändern: Das medizinische Personal dürfte die Schwangeren im Fall eines geburtshilflichen Notfalls nicht mehr anzeigen. Es gäbe in den rechtlichen Vorschriften zumindest einige Ausnahmekriterien, die Frauen vor Kriminalisierung und Inhaftierung bewahren würden. Wir sind kurz davor, dass Manuelas Geschichte unser Leben verändert“, so IPAS-CAM-Vorsitzende María Antonieta Alcalde. Die Anwältinnen Carmen Cecilia Martínez und Morena Herrera, die Manuelas Fall juristisch aufarbeiten, erklärten dazu: „Seit 1998 ist Abtreibung in El Salvador unter allen Umständen verboten. Das geht so weit, dass Frauen und Mädchen für Frühgeburten oder andere geburtshilfliche Notfälle kriminalisiert werden, obwohl die gar nicht in ihrer Macht liegen.“

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