von Andreas Behn
(Berlin, 25. Juli 2009, poonal).- (Rio de Janeiro, 21. Juli 2009).- Die Regierung Brasiliens hat darauf verzichtet, Einspruch gegen die Gerichtsentscheidung einzulegen, die eine Finanzierung von Operationen zur Geschlechtsumwandlung im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems SUS (Sistema Único de Saúde) ermöglicht. Damit gehören diese Operationen ab sofort zu den medizinischen Leistungen, die Teil des staatlichen Gesundheitssystems sind.
In der Praxis bedeutet dies, dass transsexuelle Brasilianer und Brasilianerinnen diese Leistung, die bisher ein Privileg derjenigen war, die sich teure Privatkliniken leisten können, beim SUS beantragen können.
Die Mitte Juli abgelaufene Einspruchsfrist war die letzte Möglichkeit, die Rechtsgültigkeit der Entscheidung zu verhindern. Jetzt bleibt dem Staat lediglich die Aufgabe, ein Regelwerk zu schaffen, um die Organisation und Durchführung des neuen Angebots innerhalb des SUS zu konkretisieren. Das Gericht berief sich bei seiner Urteilsbegründung auf das Recht auf Gesundheit, auf menschliche Würde, auf sexuelle Identität und Gleichheit.
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