Bundesstaat Colima verbietet Kinderehe

Von Glenda Libier Madrigal

(Colima, 13. September 2016, cimacnoticias).- Bei der Abstimmung im Kongress des Bundesstaates Colima stimmten 14 der 25 Abgeordneten für ein Verbot der Eheschließung von Personen unter 18 Jahren und glichen damit die gesetzliche lokale Regelung den gesamtstaatlichen Bestimmungen an. Die zehn Abgeordneten der PAN sowie eine Abgeordnete der PRI stimmten dagegen.

Nach Mexiko-Stadt, Jalisco, Coahuila und Campeche ist Colima damit der fünfte Bundesstaat, der über die Reform des Zivilrechts, des Zivilprozessrechts und des Kinder- und Jugendrechts abgestimmt hat. Damit sind die Beamtinnen und Beamten des Standesamts gesetzlich gehalten, ausschließlich Eheschließungen zwischen Menschen durchzuführen, die mindestens 18 Jahre alt sind.

Laut Artikel 104 des Zivilgesetzbuchs gilt: „Wer bewusst unzutreffende Sachverhalte deklariert oder unzutreffende Sachverhalte oder falsche Identitäten wissentlich bezeugt oder in seiner Funktion als Arzt das in Artikel 98, Absatz IV bezeichnete Dokument fälscht, macht sich strafbar und wird der Staatsanwaltschaft vorgeführt.“

Nach Angaben der Organisation México Funciona wurden im Jahr 2014 141 Mädchen und 18 Jungen unter 18 Jahren mit Erwachsenen verheiratet. Wie der Kongress im September bestätigte, waren neun der zwangsverheirateten Mädchen jünger als 15, 19 waren 15, 49 waren 16, 64 waren 17 Jahre alt und 114 standen kurz vor ihrem 18. Geburtstag.

 

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