Beurteilung der Pressefreiheit führt zu unterschiedlichen Interpretationen

von Malte Daniljuk

(Darmstadt, 06. März 2009, amerika21.de).- Vor dem Lateinamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte endeten am Dienstag in Costa Rica zwei Klagen von Journalistinnen der privaten Fernsehsender RCTV und Globovisión gegen die venezolanische Regierung. Die Klage der Mitarbeiterin von Globovisión, Gabriela Perozo, bezog sich auf Vorfälle in den Jahren 2001 bis 2004. In diesem Zeitraum seien verschiedene Mitarbeiter des Senders, Journalist*innen, technische Mitarbeiter*innen und Direktoren, bedroht und verfolgt worden. Ähnlich lautete die Klage von Luisiana Ríos, Mitarbeiterin des Senders RCTV. Durch Drohungen und verbale sowie physische Aggressionen sei die Meinungsfreiheit in Venezuela eingeschränkt worden. Die Verantwortung für die Übergriffe sahen die Klägerinnen bei der venezolanischen Regierung. Außerdem forderten sie mit Unterstützung ihrer Sendeanstalten ein Schadensgeld von 1 Million US-Dollar.

Dieser Argumentation widersprach nun der Strafgerichtshof in seinem Urteil vom Dienstag. Die Regierung Venezuelas schränke weder die Meinungsfreiheit ein, noch verletze sie die Eigentumsrechte der beiden Sender RCTV und Globovisión, urteilte der Gerichtshof. Eine staatliche Verantwortung für die Übergriffe sei nicht zu erkennen. In dem Urteil verwies das Gericht aber auf die Verpflichtung der Regierung, die Presse davor zu schützen, dass Dritte ihre Berufsausübung behindern. Außerdem verpflichtete das Gericht den Staat, die von den Klägerinnen vorgebrachten Fälle gerichtlich untersuchen zu lassen. Eine Verurteilung der venezolanischen Regierung lehnte das Gericht damit ab, verpflichtete sie aber dazu, die Kosten des Verfahrens in Höhe von 10.000 US-Dollar zu zahlen.

Das Urteil führte in Venezuela zu sehr widersprüchlichen Interpretationen. Der private Sender RCTV sprach gestern in einer Presseerklärung von einer „Verurteilung des venezolanischen Staates“, einer Sprachregelung, der die meisten privaten Medien in Venezuela folgten. Dagegen betonten linke Medien wie Pagina12 und das Nachrichtenportal apporea, dass genau dies nicht der Fall sei, sondern RCTV und Globovisión mit ihrer Klage gescheitert seien. Auch das Ministerium für Information und Kommunikation MinCI betonte gestern in einer Presseerklärung, dass der venezolanische Staat in dem Urteil nicht für „moralische oder physische Schäden der Kläger“ verantwortlich gemacht werde. Eine dritte Interpretation war die Beschreibung des Urteils als „teilweiser Freispruch“. Diese Sprachregelung verwendete u.a. der private Sender TeleCinco. Der Präsident der Nationalen Journalistenschule (CNP), William Echeverría, erklärte, er halte das Urteil für ausgewogen und gerecht.

Bis 2005 kam es in Venezuela immer wieder zu Übergriffen auf Journalist*innen und einzelne Medien. Dabei griffen sowohl Anhänger*innen der rechten Opposition linke Medienprojekte an als auch Regierungsanhänger*innen vereinzelt private Medien attackierten, denen sie eine unausgewogene Berichterstattung vorwarfen. Obwohl die Täter*innen teilweise bekannt sind, wurden bisher kaum Verantwortliche verurteilt. In einem der gravierendsten Fälle ließ der oppositionelle Bürgermeister des Bezirks Libertador in Caracas, Afredo Peña, im Jahr 2003 die Sendeanlagen des alternativen Fernsehsenders CatiaTVe zerstören. Da es unter der sozialistischen Regierung bis heute keine Justizreform gab, sind die meisten Beamten noch von den Vorgängerregierungen eingestellt. Das venezolanische Justizsystem gilt als ineffektiv und korrupt.

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