(Guatemala-Stadt, 24. April 2010, cerigua).- Die dritte Kammer des Berufungsgerichtgerichts in Guatemala lehnte einen Befangenheitsantrag ab, den der Anwalt des Ex-Präsidenten Alfonso Portillo gegen den Richter des fünften Strafgerichts, Jorge Cano, eingebracht hatte. Damit ist es dem Richter nun möglich, die Eröffnungssitzung des Prozesses gegen den Staatschef der Jahre 2000 bis 2004 einzuberufen. Telésforo Guerra, der Anwalt des Ex-Präsidenten, habe den Befangenheitsantrag gestellt, weil der Richter die Teilnahme des Anwalts bei einem Treffen mit ausländischen Anwälten nicht zugelassen hatte. Weiter hatte Guerra argumentiert, dass der Richter eigene Interessen verfolge und seine Neutralität während des Prozesses daher nicht garantiert werden könne.
Die dritte Kammer des Berufungsgerichts sah den Antrag als unzulässig an verhängte eine Geldstrafe von 1.000 Quetzales gegen den Antragsteller (ca. 97 Euro) wegen Einreichen eines „wissentlich unzulässigen Antrags“. Zugleich wird die Eröffnung des Prozesses gegen Portillo einberaumt. Außerdem entschieden die Richter*innen einstimmig, dass ein von Cano im vergangenen Februar gefälltes Urteil rechtmäßig ist. Cano hatte damals entschieden, dass der Ex-Präsident nicht gegen die Zahlung einer Kaution von 1 Million Quetzales (ca. 97.000 Euro) und die Auflage, regelmäßig persönlich vorstellig zu werden, von der Untersuchungshaft verschont bleiben könne. Damit hatte Cano einen früheren Richterspruch aufgehoben. Nach der einstimmigen Entscheidung des Richtergremiums muss der Ex-Präsident, der wegen Unterschlagung angeklagt ist, nun im Gefängnis verbleiben.
Ex-Präsident Alfonso Portillo wird von der guatemaltekischen Justiz angeklagt, während seiner Amtszeit als Präsident im Verteidigungsministerium 120 Millionen Quetzales (ca. 11,7 Mio. Euro) unterschlagen zu haben. Der Prozessbeginn verzögerte sich aufgrund der Einsprüche seitens seiner Verteidigung.
Portillo ist der erste Ex-Präsident Guatemalas, der im Gefängnis einsitzt. Seit Januar 2010 verlangt auch die US-amerikanische Justiz seine Auslieferung. In den USA ist er laut Zeitungsberichten wegen Geldwäsche von 70 Millionen US-Dollar (ca. 54 Mio. Euro) angeklagt, die der guatemaltekischen Staatskasse und taiwanischen Spenden entstammen sollen und deren Transaktionen in den Vereinigten Staaten realisiert worden sein sollen.
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