Freiheit nach fast drei Jahren Gefängnis wegen Fehlgeburt

(Mexiko-Stadt, 15. Februar 2019, cimacnoticias).- Nach 33 Monaten in Haft wurde am Freitag, 15. Februar, Evelyn Hernández aus El Salvador freigelassen. Ein Gericht in der Stadt Cojutepeque hatte geurteilt, dass sie ihren zweiten Prozess in vorläufiger Freiheit abschließen soll.

Die junge Frau wurde im Juli 2017 von einer Richterin desselben Gerichts zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt. Nery Velásquez Joya befand sie des schweren Mordes für schuldig, nachdem Evelyn im Alter von 18 Jahren eine Fehlgeburt hatte. Sie war sich zuvor nicht bewusst gewesen, dass sie schwanger war, und das Neugeborene starb.

Evelyns Verteidigung und feministische Organisationen legten jedoch Berufung gegen die Strafe ein und brachten das Urteil vor die höchste Strafkammer des Landes, die befand, dass es in dem Fall keinen Beweis für einen vorsätzlichen Mord gebe. Nach den medizinische Gutachten und der Autopsie hatte der Fötus Mekonium (Exkremente) eingeatmet, was die Ursache für den Tod gewesen sein könnte.

Erstes Urteil: 30 Jahre Haft

Die Kammer hat das Gericht von Cojutepeque angewiesen, ein neues Verfahren mit einem anderen Richter oder einer anderen Richterin einzuleiten und den Fall wiederaufzunehmen. Evelyns Anwält*innen forderten ihre Freilassung, da nunmehr kein Urteil mehr gegen sie vorlag und Menschen in El Salvador ohne Urteil maximal 24 Monate in Haft sein dürfen.

Das Gericht in Cojutepeque zögerte, weshalb Frauenrechtsorganisationen am 13. Februar eine Pressekonferenz organisierten, die langsame Reaktion der Justiz anprangerten und die Freilassung von Evelyn forderten. Einen Tag später fällte das Gericht eine Entscheidung zugunsten der jungen Frau.

Dutzende Unterstützerinnen warteten vor dem Frauengefängnis mit Transparenten mit der Aufschrift „Gerechtigkeit für Evelyn“ und forderten Wiedergutmachung. Eine der Personen, die sie empfingen, war Teodora, eine Frau, die wegen einer Fehlgeburt zehn Jahre lang im Gefängnis saß und vor genau einem Jahr ihre Freiheit wiedererlangte.

Zweiter Prozess am 6. April

Evelyns Anwältin Bertha Deleón freute sich sehr über Evelyns Freiheit. Sie sei eine Errungenschaft der Feministinnen und eine kollektive Anstrengung. Auch der öffentliche Druck sei nützlich gewesen, um das Tribunal zum Handeln zu bewegen, sagte sie in einem Interview mit Cimacnoticias.

Der zweite Prozess beginnt am 6. April dieses Jahres und Deleón hofft, dass Evelyn Hernández freigesprochen wird. Die höchste Strafkammer habe schließlich erklärt, „dass es keinen Beweis für eine absichtliche Tötung gibt“. Im Gegenteil, es gebe Elemente, die den Fund von Mekonium in den Bronchien nachweisen und eine perinatale Asphyxie verursachen. „Das Einatmen von Mekonium findet im Uterus statt, es ist unmöglich, dass die Mutter damit etwas zu tun hat“, schloss die Anwältin.

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