Zombie-Klausel
Bezeichnung für eine antidemokratische Klausel, die im Rahmen von Investitionsschutzabkommen (zwischen Staat und Unternehmen) auftaucht: Wenn trotz Ausstieg aus dem Vertrag, die Bedingungen noch bindend weiterbestehen. In vielen Verträgen gelten diese noch 15, manchmal sogar 20 Jahre weiter. Daher bleibt der Vertrag wie „ein Zombie“ bestehen. Siehe auch: Konzernklagen oder Investitionsschutz
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