Staatsbankrott

(auch Staatsinsolvenz. span. quiebra estatal) Wenn eine Privatperson oder ein Unternehmen pleite geht, kommt es zu einem rechtsstaatlich geregelten Insolvenzverfahren. Wenn ein Staat zahlungsunfähig ist, bestimmen hingegen die Kreditgeber*innen selbst, wie sie mit der Schuldensituation umgehen – sie sind Gläubiger*innen und Richter*innen zugleich. Multilaterale Gläubiger wie der IWF diktieren Sparmaßnahmen, bilaterale Gläubiger entwerfen Umschuldungspläne im Pariser Club und die privaten Gläubiger treffen im Londoner Club zusammen. Wer nicht eingeladen ist: die Schuldnerländer selbst. Die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen führen zu sehr viel Intransparenz. NGOs wie „Erlassjahr-Entwicklung braucht Entschuldung“ machen sich stark für rechtsstaatlich geregelte und transparente Verfahren mit unabhängigen Gutachter*innen.

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