Konzernklage

auch genannt: Investitionsschutz

Eine Konzernklage beschreibt die Klage eines Konzerns gegen einen Staat, wenn sich die Bedingungen für Investitionen in dem betreffenden Land und damit für die zu erwartenden Gewinne des Unternehmens verschlechtern. Grundlage für das Recht auf Konzernklagen sind internationale Verträge wie Investitionsschutzabkommen oder spezielle Investitionsschutzkapitel in Handels- oder Assoziierungsabkommen. Zur Anwendung kommen Konzernklagen beispielsweise, wenn fortschrittliche Regierungen arbeitsrechtliche oder ökologische Verbesserungen in ihren Ländern umsetzen. Konzernklagerechte und Investitionsschutzmechanismen verfestigen das Machtgefälle zwischen transnationalen Unternehmen und den Regierungen wirtschaftlich schwächerer Staaten und blockieren eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Politik.

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