70 Verletzte bei Landarbeiterprotesten

von Christiane Schulz und Peter Clausing

(San Quintín, Mexiko, 12. Mai 2015, amerika21.de).- In den frühen Morgenstunden des 9. Mai haben bundestaatliche Polizeieinheiten im mexikanischen Bundesstaat Baja California streikende Tagelöhner*innen angegriffen. Die Beamten drangen in deren Hütten ein und haben etwa 70 Personen verletzt, davon sieben schwer. Als weitere Landarbeiter*innen die Verfolgung ihrer Kolleg*innen durch Polizeieinheiten bemerkten, versuchten sie, die Polizei mit Stöcken und Steinen zu vertreiben.

Die Tagelöhner*innen, die in Baja California unter sklavenähnlichen Zuständen leben und arbeiten, hatten am Vortag den Staatssekretär der Regierung, Luis Enrique Miranda Nava, erwartet, mit dem Verhandlungen vereinbart worden waren. Dieser hatte im letzten Augenblick abgesagt, angeblich, weil kein Fahrzeug für den Transport zur Verfügung stand.

Staatssekretär sagt Gespräche ab

Seit rund zwei Monaten kommt es immer wieder zu Streikaktionen der Landarbeiter*innen in Baja California. Der jüngste Zwischenfall ist bereits der zweite brutale Übergriff bundesstaatlicher Polizeieinheiten auf die Streikenden. Mitte März war eine 26-stündige Straßenblockade gewaltsam aufgelöst worden.

Die deutliche Zunahme der landesweiten Angriffe durch staatliche Sicherheitskräfte gegenüber Streikenden und anderen Sektoren der Zivilgesellschaft geht einher mit der Negation internationaler Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte durch die Regierung von Präsident Enrique Peña Nieto. So wurde beispielsweise Juan Méndez, der UN-Sonderberichterstatter zum Schutz vor Folter, von der Regierung unter Druck gesetzt, ebenso das in Mexiko ansässige UN-Büro des Hochkommissariats für Menschenrechte.

Im Juni wird Peña Nieto zu Neuverhandlungen des bilateralen Abkommens zwischen der EU und Mexiko in Brüssel erwartet. Angesichts der aktuellen Eskalation staatlicher Gewalt in Mexiko und struktureller Rechtsstaats- und Menschenrechtsdefizite stellt sich einmal mehr die Frage nach der Wirksamkeit der in diesem Abkommen enthaltenen Menschenrechtsklausel.

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