Abgeordnetenhaus stimmt für neues Abtreibungsgesetz

(Buenos Aires, 11. Dezember 2020, la diaria) Nach einer 20-stündigen Debatte hat die argentinische Abgeordnetenkammer mit 131 Stimmen für das Recht auf straffreie Abtreibung gestimmt. 117 Abgeordnete stimmten dagegen, sechs weitere enthielten sich. Wie eine grüne Flut strömten Tausende von Frauen nach Monaten der coronabedingten Einschränkungen auf die Straße, um das Ergebnis zu feiern. Bereits am Abend vor Beginn der Plenarsitzung hatten sich Frauen* vor dem Sitz der Abgeordnetenkammer getroffen, um während der Dauer der Sitzung eine Mahnwache abzuhalten.

Das Datum für die Abstimmung über den Gesetzesentwurf war nicht zufällig gewählt worden. Der 10. Dezember wird als Internationaler Tag der Menschenrechte gefeiert. Mehrere Abgeordnete nahmen darauf Bezug. Nur einen Tag zuvor jährte sich außerdem zum ersten Mal der Regierungsantritt des derzeitigen Präsidenten Alberto Fernández, was jedoch lediglich von einem Abgeordneten erwähnt wurde. Der Gesetzentwurf wird nun dem Senat zur Abstimmung vorgelegt. Beim letzten Versuch war die Gesetzesänderung durchgefallen, nun rechnet man mit einem positiven Ausgang der Abstimmung, zumal Fernández selbst  den Gesetzentwurf mit auf den Weg gebracht hat. Damals hatte Fernandez erklärt, es sei „die Verantwortung des Staates, sich um das Leben und die Gesundheit derjenigen zu kümmern, die sich zu Beginn der Schwangerschaft für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden“. Die Kriminalisierung der Betroffenen habe „nichts gebracht“, da Abtreibungen trotzdem im Verborgenen durchgeführt würden, und das mit „besorgniserregender Häufigkeit“.

Senat soll möglichst noch dieses Jahr abstimmen

Die Abstimmung im Senat soll nach Möglichkeit noch vor Ende des Jahres stattfinden, wobei einige Politiker*innen zu bedenken gaben, dass die unmittelbare zeitliche Nähe zu einem der bedeutendsten christlichen Feste kein günstiger Zeitpunkt für die Abstimmung sei.

Die Argumente auf beiden Seiten der Debatte sind hinlänglich bekannt: Diejenigen, die nicht wollen, dass Abtreibung etwas anderes ist als eine heimliche und verbotene Angelegenheit, sprechen vom „Recht auf Leben“ und „Beginn des menschlichen Lebens vom Moment der Empfängnis an“; diejenigen, die Abtreibung in die Zuständigkeit der öffentlichen Gesundheitspolitik verlagern wollen,  fordern: „Schluss mit den Todesfällen durch heimliche Abtreibungen!“ Der Gesetzentwurf will Schwangerschaftsabbrüche bis zur 14. Woche uneingeschränkt ermöglichen, wobei zwischen dem Antrag und dem Eingriff maximal zehn Tage liegen dürfen.

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