Die Gespenster von Acteal

von Luis Hernández Navarro

(Mexiko-Stadt, 08. November 2011, la jornada).- Die öffentliche Debatte über das Massaker von Acteal lässt eher nach. Zwei Ereignisse haben jedoch dazu geführt, dass das Thema erneut in einigen Kommunikationsmedien diskutiert wird: Zum einen war es die Verbreitung des Berichts der Sonderstaatsanwaltschaft für Verbrechen, die in dieser Gemeinde begangen wurden. Zum anderen war es die Nachricht über die Klage der US-amerikanischen Anwaltskanzlei Rafferty Kobert Tenenholtz Bounds & Hess, mit Sitz in Miami, gegen den mexikanischen Ex-Präsidenten Ernesto Zedillo. Die Firma klagt im Namen der Familienangehörigen von zehn Opfern vor einem Gericht in Connecticut.

Zivilklage gegen Ex-Präsident Zedillo in den USA

Seltsamerweise wurde der Bericht der Staatsanwaltschaft über die Internetseite http:/acteal97.com bekannt. Diese Seite wird von der Anwaltskanzlei gesponsert, die auch die Kläger*innen gegen den ehemaligen mexikanischen Präsidenten Ernesto Zedillo [1994-2000], dessen Privatsekretär Liébano Sáenz und den damaligen Generalstaatsanwalt Jorge Madrazo vertritt. Und in der Tat fußt die Klage in den USA auf dem aktuellen Bericht der Staatsanwaltschaft. Bis dahin waren alle Versuche von Opfern und Menschenrechtsorganisationen, den Inhalt dieser Auswertung zu erfahren, vergeblich gewesen.

Der Bericht ist ein gut strukturiertes Dokument. Es stützt die These, dass die im Bericht erwähnten „Bundes- und Landesbehörden die Verantwortlichen für die schweren Morde an der indigenen Bevölkerung in Acteal sind.“ Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass es sich um einen Fall von Genozid handeln könnte, falls sich die Hypothese des Tolerierens oder der Anstiftung zur Aufstandsbekämpfung bestätigt. In diesem Papier wird Héctor Aguilar Camín „als Protagonist der systematischen Rechtfertigung des ehemaligen Präsidenten Zedillo“ identifiziert.

Finanzielle Entschädigung gefordert

Bei dem von Rafferty Kobert Tenenholtz Bounds & Hess angestrengten Verfahren handelt es sich um eine zivilrechtliche Klage, nicht um ein strafrechtliches Verfahren. Gefordert wird Schadenersatz für Straftaten wie Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, außergerichtliche Hinrichtungen, versuchte außergerichtliche Hinrichtungen, brutale und unmenschliche Behandlung und die Verweigerung der bürgerlichen Rechte, wie etwa das Recht, sich politisch zu organisieren. Laut Rafferty Kobert, einem Anwalt der Kanzlei, „ist das, was wir fordern, natürlich eine zivilrechtliche Entschädigung. Man kann sie nicht einsperren, man kann logischerweise die Toten nicht wieder zum Leben erwecken, aber man kann etwas tun, um diesen Leuten zu helfen.“

Die Identität der [anwaltlich vertretenen] Opfer ist nicht öffentlich bekannt. Ihre Namen werden nicht genannt um sie nicht zu gefährden, denn es sind Personen, die weiterhin in Mexiko leben. Es handelt sich dabei um einen Prozess, der von der US-Justiz unterstützt wird.

„Las Abejas“ gehen auf Distanz

Die Organisation „Las Abejas“, in der die Familienangehörigen der Opfer organisiert sind, hat sich von den Kläger*innen distanziert und diese bezichtigt, das Blut ihrer Toten zu verkaufen. Die Organisation unterstrich, dass Gerechtigkeit dann erreicht sei, wenn die Hintermänner des Massakers hinter Gittern sitzen – und nicht durch wirtschaftliche Übereinkünfte irgendeiner Art.

Es ist nicht das erste Mal, dass eine internationale Klage im Fall Acteal eingereicht wird. Am 18. Februar 2005 präsentierten das Menschenrechtszentrum Fray Bartolomé de las Casas und die zivilgesellschaftliche Organisation Las Abejas einen Antrag gegen den mexikanischen Staat wegen des Mordes an 45 Tzotzil-Indígenas vor der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte CIDH (Comisión Interamericana de Derechos Humanos), weil die nationalen Instanzen ausgeschöpft waren.

Klage vor Interamerikanischer Menschenrechtskommission

Die Petition vor der CIDH argumentierte auf zwei Ebenen mit der Verantwortung des Staates: Zum einen wegen des aktiven Handelns bezüglich der Organisation, Bildung und Unterstützung paramilitärischer Gruppen, sowie wegen Unterlassung – weil man das Massaker durch Paramilitärs, die der Partei der Institutionalisierten Revolution PRI (Partido Revolucionario Institucional) nahe standen, nicht zu verhindern suchte. In der Petition heißt es: „Der mexikanische Staat hat nicht nur seine Pflicht verletzt, die Ausführung des Massakers zu verhindern, sondern die Bedingungen geschaffen, aufgrund derer dieses fundamentale Grundrecht verletzt wurde.“ Der mexikanische Staat wird zudem dafür verantwortlich gemacht, dass die Vorfälle nie juristisch aufgeklärt worden sind. Die mangelnden staatlichen Bemühungen spiegeln sich im Fehlen einer angemessenen Beweisaufnahme wider ˗ dazu gehören die Exhumierung der Leichen, Autopsien, ballistische Untersuchungen. Diese und andere Versäumnisse haben nicht wieder gut zumachende Konsequenzen für die Aufklärung der Ereignisse. Sechs Jahre danach, im November 2010, hat die CIDH die Klage angenommen.

„Die Schlammschlacht“

Die in Connecticut präsentierte Klage verursachte großes Misstrauen bei Menschenrechtsorganisationen und Kommentator*innen, die den Fall Acteal verfolgen, seit das Massaker begangen wurde. Die Klage wird gesehen als a) eine illegitime Form einer Anwaltskanzlei, Geld zu verdienen und/oder b) als eine politische Abrechnung zwischen den mexikanischen Ex-Präsidenten Carlos Salinas de Gortari [1988 bis 1994] gegenüber Ernesto Zedillo [beide PRI]. Als Beweis für einen Rechtsstreit zwischen den Eliten gilt, dass die Information ursprünglich in den Kommunikationsmedien und von Journalist*innen verbreitet wurde, die klar der Interessensphäre von Salinas zugeordnet werden können. Liébano Sáenz [Privatsekretär Zedillos, s.o.], eine der wichtigsten in den Fall verwickelten Personen, reagierte in einer Kolumne mit dem Titel „Die Schlammschlacht“: „Vor wenigen Tagen haben die nationalen Medien zahlreich über eine Klage in den USA gegen Ex-Präsident Zedillo berichtet. Man weiß nicht, wer hinter der Anklage steht; die angeblichen Geschädigten haben sich öffentlich distanziert. Alle Details deuten auf die These hin, dass es sich um einen Angriff auf einen vorbildlichen Mexikaner handelt. Zu dieser Vermutung gesellt sich der säuerliche Beigeschmack der Rache.“

Wahlkampf und „Jahrestag“

Die Nachricht über die Klage fiel zeitlich mit dem Disput zwischen der Gruppe von Ernesto Zedillo und der von Luis Videgaray über die Ausrichtung der Wahlkampagne von Enrique Peña Nieto zusammen, [der als Präsidentschaftskandidat der PRI bei den Wahlen 2012 antreten wird].

Vor allem aber wird die weitere Entwicklung dieses Prozesses davon abhängen, was diejenigen Opfer und deren Angehörige tun werden, die der Organisation Las Abejas angehören. Nur sie geben jeglicher Auseinandersetzung ihre Legitimität. Verschiedene Regierungen haben versucht, sie zu spalten und zu korrumpieren. Die Klage, die sie vor der CIDH präsentierten, nimmt ihren Lauf. In ihrem engsten Kreis gibt es viele Personen die der Meinung sind, die Ermordeten seien Märtyrer.

An diesem 22. Dezember sind 14 Jahre seit dem Massaker von Acteal vergangen. Die Versuche, die Geschehnisse zu entkräften und Ernesto Zedillo und andere Funktionäre seiner Amtszeit von ihrer Verantwortung zu entlasten, waren vergebens. Die Toten von Acteal bleiben lebendig für jene, die sie nicht vergessen haben und Gerechtigkeit fordern.

 

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