CIDH: Mexiko muss legale Abtreibungen garantieren

(Mexiko-Stadt, 09. Mai 2011, cimac).- Die Interamerikanische Menschenrechtskommission CIDH (Comisión Interamericana de Derechos Humanos) hat die mexikanische Regierung aufgefordert, das Recht der Frauen auf eine freiwillige Schwangerschaft zu garantieren. Zudem soll die Regierung des Landes umfassende Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen ergreifen.

Während der 141. Sitzungsperiode der CIDH vom 21. März bis 1. April 2011 hatten allein zwölf verschiedene mexikanische Organisationen über die Folgen der restriktiven Abtreibungspolitik des Landes für die Frauen berichtet. Zu den häufigsten Konsequenzen zählen unsichere Abtreibungen unter nicht fachgerechten und unhygienischen Bedingungen sowie die Müttersterblichkeit in Folge illegaler Abtreibungen.

Abtreibungsgesetze wurden verschärft

Zwischen 2008 und 2010 haben 17 der 32 mexikanischen Bundesstaaten ihre Abtreibungsgesetze verschärft und damit die Möglichkeiten legaler Abtreibungen weiter eingeschränkt (in ganz Mexiko ist eine Abtreibung nur legal, wenn sie aus einer Vergewaltigung resultiert. Die Mehrheit der Bundesstaaten sieht zudem von einer strafrechtlichen Verfolgung ab, wenn die Schwangerschaft das Leben der Frau gefährdet, Anm. d. Ü.). Aufgrund dieser Einschränkungen legaler Abtreibungsmöglichkeiten wiederholt die CIDH ihre Forderung, dass „die reproduktive Gesundheit der Frauen einen herausgehobenen Stellenwert bei der Gesetzgebung sowie bei lokalen und nationalen Gesundheitsprogrammen sowohl im Bereich der Prävention als auch des Schutzes einnehmen muss”.

Daher fordert die CIDH in einer offiziellen Stellungnahme (http://www.cidh.org/Comunicados/Spanish/2011/28A-11sp.htm), dass es einer detaillierten Analyse “aller Gesetze, Praktiken und Politiken bedarf, die ihrem Wortlaut nach oder in ihrer Umsetzung den Zugang von Frauen zu reproduktiven Gesundheitsdienstleistungen einschränken. Zudem muss den damit verbundenden negativen Konsequenzen vorgebeugt werden, die die Frauen in der Ausübung ihrer Menschenrechte generell behindern könnten.”

Die CIDH wies auch daraufhin, dass die Staaten „verpflichtet sind, alle rechtlichen wie tatsächlichen Barrieren zu beseitigen, die den Schwangeren den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen unmöglich machen. Hierzu zählt die Strafandrohung, diese Dienstleistungen zu nutzen.“ Dabei erinnerte die CIDH die Staaten gleichzeitig daran, dass auf internationaler Ebene therapeutische Abtreibungen bereits als eine besondere Gesundheitsdienstleistung anerkannt wurden. Ziel dieser Form der Abtreibungen sei, Frauen zu schützen, die sich durch eine Schwangerschaft Gefahren für das eigene Leben ausgesetzt sähen.

Besorgniserregende Lage der MenschenrechtsverteidigerInnen

Zur Situation der Menschenrechtsverteidiger*innen in Mexiko beschloss die CIDH während ihrer 141. Sitzungsperiode, einen Sonderberichterstatter einzusetzen (siehe: Link). Damit soll die wichtige Rolle unterstrichen werden, die diese Aktivist*innen spielen. Die Kommission reagiert damit auf Klagen verschiedener Organisationen aus Mexiko und auch anderen Ländern der Region. So erhielt die Kommission bei verschiedenen Anhörungen zu diesem Thema Berichte über die problematische Situation von Menschenrechtsverteidiger*innen in Ländern wie Mexiko, Honduras, Kolumbien, Guatemala, Ecuador, Chile, Brasilien, Paraguay und Venezuela.

Die CIDH nahm insbesondere die beunruhigend hohe Anzahl von Morden an Menschenrechtsverteidiger*innen in Mexiko, Guatemala und Honduras zur Kenntnis. Sie forderte die Staaten auf, dass „Mitglieder der Regierung es unterlassen sollen, Menschenrechtsverteidigerinnen und –verteidiger zu stigmatisieren oder durch ihre Äußerungen die Arbeit der Personen, Organisationen und Mitglieder, die an den Anhörungen der CIDH teilnehmen, zu delegitimieren.“ Die Kommission verlangt von den Regierungen, Maßnahmen zu effektiven Schutz der Menschenrechtsverteidiger*innen zu ergreifen und damit den Forderungen verschiedener interamerikanischer Institutionen nachzukommen.

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