Das Recht, nicht gewaltsam zu verschwinden – UN-Konvention tritt in Kraft

von Jenny Manrique

(Lima, 17. Februar 2011, noticias aliadas).- In Argentinien sagt man, dass das Wort „desaparecido“ (VerschwundenEr) ein in allen Sprachen bekannter Terminus wurde, gehe auf das Konto der brutalen Militärdiktatur, die von 1976 bis 1983 in diesem Land geherrscht hat. Der Begriff bezeichnet all jene Personen, deren Verbleib unbekannt ist.

30.000 gewaltsam Verschwundene in Argentinien

Allein in Argentinien gibt es laut der Lateinamerikanischen Föderation der Familienverbände von Gefangenen-Verschwunden FEDEFAM (Federación Latinoamericana de Asociaciones de Familiares de Detenidos-Desaparecidos) mehr als 30.000 Verschwundene – Menschen, die einem systematischen Plan der Gewalt gegen die politische Opposition zum Opfer fielen. Diktator Jorge Videla äußerte sich dazu bei einer Gelegenheit mit völliger Ignoranz: „Was sind die Verschwundenen? Einfach nur das, Verschwundene, beziehungsweise: nichts.“

„Wir wissen, dass es sie [die Verschwundenen] immer gegeben hat, aber heute, 25 Jahre später, mit dem Inkrafttreten der Konvention werden sie vom Rechtsstaat anerkannt“, stellt Pablo Barbuto, Koordinator der staatlichen Rechtsabteilung des Sekretariats für Menschenrechte der argentinischen Regierung, in Hinblick auf die „Internationale Konvention zum Schutz der Menschen gegen das gewaltsame Verschwindenlassen“ fest.

Internationale Konvention seit Dezember 2010 in Kraft

Argentinien war neben Frankreich eines der Länder, die das Zustandekommen der am 23. Dezember 2010 Konvention in Kraft getretenen forciert hatten. Zu diesem Zeitpunkt war es genau fünf Jahre her, dass das Abkommen von den Vereinten Nationen (UNO) anerkannt und von 21 Ländern, darunter neun lateinamerikanischen Staaten (Argentinien, Bolivien, Chile, Kuba, Ecuador, Honduras, Mexiko, Paraguay und Uruguay), ratifiziert wurde.

Gleichwohl existiert für die Region bereits die Interamerikanische Konvention gegen das gewaltsame Verschwinden, welche 1994 die Mitgliedsstaaten der Organisation der Amerikanischen Staaten OEA (Organización de Estados Americanos) unterzeichnet haben. Doch gibt es nun erstmalig ein internationales Abkommen, das den dauerhaften Charakter des Verschwundenseins anerkennt ebenso wie das Recht der Opfer auf Wahrheit und Wiedergutmachung.

Die Konvention definiert gewaltsames Verschwindenlassen als „Arrest, Festnahme, Entführung oder jegliche andere Form des Freiheitsentzugs, die auf das Agieren staatlicher Einheiten oder auf Personen oder Gruppen von Personen zurückgehen, welche mit Autorisierung, Hilfe oder Einverständnis des Staates handeln, wobei der weitere Verlauf davon gekennzeichnet ist, dass dieser Freiheitsentzug von Seiten des Staates verneint oder das Schicksals oder der Verbleib der verschwundenen Person verdunkelt und damit der Rechtsschutz verweigert wird.“

Angestellte des Rechtssystems müssen qualifiziert werden

Dieses Rechtsinstrument „verpflichtet außerdem dazu, alle Angestellten des Rechtssystems und der Sicherheitskräfte, die mit Ermittlungen über gewaltsames Verschwinden befasst oder für Personen, die ihrer Freiheit entzogen sind, verantwortlich sind, entsprechend auszubilden,“ erklärt María Eugenia Carbone, Rechtsberaterin der Internationalen Abteilung des Sekretariats für Menschenrechte.

Sie betont, dass die Konvention das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen Staaten und Menschenrechtsorganisationen wie der Mütter und Großmütter des Plaza de Mayo, der Föderation Lateinamerikanischer Verbände der Angehörigen von Verhafteten und Gewaltsam Verschwundenen FEDEFAM (Federación Latinoamericana de Asociaciones de Familiares de Detenidos-Desaparecidos) und der Liga der Vereinten Lateinamerikanischen Bürger*innen in den USA (Liga de Ciudadanos Latinoamericanos Unidos de EEUU) unter der Schirmherrschaft der UNO ist.

Konvention gilt nicht rückwirkend

Obwohl, wie bei allen internationalen Verträgen üblich, die Konvention nicht rückwirkend anwendbar ist, d.h. dass nur Verbrechen ermittelt werden können, die nach dem Inkrafttreten verübt wurden, „hat sie ein moralisches und symbolisches Gewicht gegen die Unterdrücker, bestätigt die Legitimität der geführten Gerichtsprozesse in Argentinien, kann die gefällten Urteile bestärken und vor allem begleitet es unsere Politik der Menschenrechte des ‘Nie wieder’ (Nunca Más)“, fügt Carbone hinzu.

Ein weiteres Element der Konvention ist die Schaffung einer Kommission gegen das gewaltsame Verschwinden, die mit zehn unabhängigen Mitgliedern arbeitet und berechtigt ist, Anzeigen anzunehmen, staatliche Berichte zu einzufordern sowie Beobachtungen und Besuche zu durchzuführen. Alle Cono Sur-Staaten, das heißt, alle Länder Südamerikas, die südliche des Wendekreises liegen, haben – mit Ausnahme Paraguays – der Einsetzung dieser Kommission zugestimmt. Auf Anraten der Menschenrechtsorganisation Amnesty International diskutiert das paraguayische Parlament jedoch noch über die Zustimmung zur Kommission.

Kronzeugenregelung umstritten

Obwohl die Konvention empfiehlt, schärfere Strafen zu verhängen, wenn das Delikt gegen schwangere Frauen und Kinder verübt wird sowie Strafmilderung, wenn der oder die Verdächtigen das Auffinden der verschwundenen Person unterstützen, wird dieses Vorgehen – das in Südafrika oder Kolumbien als Kronzeugenregelung bereits Anwendung fand – in den Cono Sur-Staaten nicht anwendbar sein.

“Dieses Vorgehen wird intern sehr stark diskutiert, denn wir machen keinen Unterschied in der Bewertung von Erinnerung, Wahrheit und Gerechtigkeit. Man kann die Gerechtigkeit nicht für die Wahrheit opfern”, erklärt der Koordinator der staatlichen Rechtsabteilung des Sekretariats für Menschenrechte der argentinischen Regierung, Pablo Barbuto die Situation in Argentinien. In Paraguay und Uruguay sind Amnestien per Verfassung verboten.

Zeuge verschwand 2006 in Argentinien

Nachdem die Menschen dieser Staaten in Diktaturen gelebt haben, kann davon ausgegangen werden, dass in den gegenwärtigen Demokratien diese Straftat nicht mehr vorkommt. Allerdings gibt es in Argentinien den exemplarischen Fall von Julio López, dem einzigen Verschwundenen in einer Demokratie. López verschwand erstmals zwischen 1976 und 1979 und war dann Hauptzeuge in einem Gerichtsprozess in La Plata gegen ehemalige Unterdrücker*innen. Am 18. September 2006, López war damals 77 Jahre alt, verschwand er spurlos auf dem Weg zu einem weiteren Prozesstermin in der Stadthalle von La Plata. Bis heute ist sein Verbleib unbekannt.

In Uruguay und Paraguay wurden in der jüngeren Vergangenheit keine Fälle von Verschwindenlassen registriert. Allerdings hat die Kommission für Wahrheit und Gerechtigkeit, die zwischen Februar 2005 und August 2006 in Paraguay Untersuchungen durchführte, in ihrem Abschlussbericht 500 Fälle von Verschwindenlassen während der Diktatur von Alfredo Stroessner (1954-89) festgehalten und gab 277 Empfehlungen für die Fortsetzung der Suche nach den Verschwundenen.

Halbherziges Agieren der Justiz in ehemaligen Diktaturen

“Die Arbeit der Kommission erlaubte, dass wir fünf Prozesse wegen Folter eröffnen und zehn neue Klagen wegen gewaltsamen Verschwindens zulassen konnten. Doch die Justiz arbeitet sehr langsam. Daher erwarten wir, dass von der Konvention ein neuer Impuls ausgeht”, hofft Judith Rolón, Leiterin des Referats für Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung in der Ombudsstelle in Paraguay. Im Strafrecht Paraguays gibt es die Straftat des gewaltsamen Verschwindenlassens bereits seit 1992, “und auch wenn es aus politischen Gründen bisher keine Anwendung fand, so beträgt das mögliche Strafmaß doch bis zu 25 Jahren Haft”, fügt Rolón hinzu.

In Argentinien gibt es die Straftaten des widerrechtlichen Freiheitsentzugs und des Mordes – im Fall, dass die Leiche gefunden wird. Die Einführung des Delikts des gewaltsamen Verschwindenlassens ist ein Gesetzesvorhaben, das bis heute nur die Zustimmung des halben Senats gefunden hat. In Uruguay gibt es dieses Delikt hingegen seit 2007 und in Chile seit 2009.

Vermächtnis für gegenwärtige Menschenrechtsverletzungen

“In Uruguay wurde die Konvention angenommen, weil die parlamentarische Kommission für Menschenrechte die Zivilgesellschaft zu Gesetzestexten konsultiert, und in diesem Fall hatte sie den Dienst für Frieden und Gerechtigkeit SERPAJ (Servicio Paz y Justicia), Amnesty International und FEDEFAM um ihre Meinung gebeten,” erinnert sich Gimena Gómez Gadea. Sie ist internationale Sprecherin von FEDEFAM und Nichte von Nelsa Gadea, einer uruguayischen Staatsbürgerin, die am 18. Dezember 1973 in Chile unter der Diktatur von General Augusto Pinochet (1973-90) gewaltsam verschwand.

“Das Gute an der Konvention ist, dass sie nicht dazu gedacht ist, das Problem zu lösen sondern dem Verbrechen vorzubeugen; es ist die Erklärung des Rechts, nicht gewaltsam zu verschwinden” unterstreicht Gómez Gadea. Und sie hebt hervor, dass es zwar Jahre dauern könne, bis der Inhalt der Konvention in nationale Gesetze gegossen werde, doch sei die Konvention “das Vermächtnis jener, die unter diesen Straftaten in großem Maße gelitten haben an Länder wie Mexiko und Kolumbien, wo noch immer Menschen gewaltsames Verschwindenlassen erdulden müssen.”

Chiles Parlamentarier wollten keine juristische Aufarbeitung

Interessanterweise war Chile eines der Länder, die der Unterzeichnung der Konvention nur unter der Bedingung zustimmten, dass keine Fälle der Vergangenheit ermittelt werden würden. “Wir mussten viel Lobby-Arbeit in den Kammern des Parlaments und unter den Abgeordneten durchführen, vor allem mit Parlamentarier*innen der Rechten”, sagt Lorena Pizarro, Präsidentin der Gruppe der Familienangehörigen von Gefangenen-Verschwundenen in Chile. Ihr Vater Waldo Pizarro war 1976 verhaftet worden und ist seither verschwunden.

In dem Land, das unter der Diktatur des inzwischen verstorbenen Generals Augusto Pinochet litt, werden momentan mehrere Gerichtsverhandlungen gegen Militärs geführt. Nach Aussage des Menschenrechtsprogramms des Innenministeriums befinden sich jedoch nur 65 der 200 Verurteilten im Gefängnis. Den anderen wurde Strafminderung zugestanden, da die begangenen Verbrechen mittlerweile verjährt waren.

“Die chilenischen Militärs sind inzwischen andere; allerdings gilt noch immer ein nicht erklärter Pakt des Stillschweigens, wodurch die Ermittlungen behindert werden. Einige Befehlshaber der Armee wurden nach gewisser Zeit in den Ruhestand versetzt. Letztlich vertrauen wir darauf, dass die Konvention den Prozessen eine moralische und gerichtliche Legitimität verschafft”, erklärt Pizarro.

 

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