Noch weit entfernt von Teilhabe und Einbeziehung: Menschen mit Behinderungen in Guatemala

von Markus Plate, Guatemala-Stadt

(Berlin, 21. September 2010, npl).- Silvia Quan ist Ombudsfrau für die Rechte von Menschen mit Behinderung in der staatlichen Ombudsstelle für Menschenrechte in Guatemala. Daneben ist sie Mitbegründerin der Organisation „Colectivo Vida Independiente de Guatemala“, die sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzt und sich zurzeit vor allem für Verbesserungen im öffentlichen Nahverkehr einsetzt. Silvia ist selbst blind und lebt ein sehr unabhängiges Leben, was in Guatemala als Mensch mit Behinderung alles andere als leicht ist.

Silvia, wie ist die gesetzliche Situation in Bezug auf Menschen mit Behinderungen in Guatemala? Auf nationaler Ebene gibt es das Gesetz zur Betreuung von Menschen mit Behinderungen. Einer der zentralen Bestandteile des Gesetzes ist die Einrichtung des Nationalen Rates für die Betreuung von Menschen mit Behinderungen. In diesem Rat sind neben den Ministerien und der Ombudsstelle für Menschenrechte auch Vertreter der Zivilgesellschaft vertreten. Abgesehen davon entwickelt das Gesetz einige Rechte für Menschen mit Behinderungen, vor allem was wirtschaftliche und soziale Rechte betrifft. Daneben gibt es seit zwei Jahren nationale Richtlinien einer Politik für Menschen mit Behinderungen, die zum Teil über das Gesetz hinaus gehen. Hier werden nicht nur konkret Rechte festgeschrieben, sondern erstmals auch ein Arbeitsplan für die nächsten zehn Jahre definiert. Praktisch gibt es aber kaum Fortschritte, vor allem weil so gut wie keine finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt wurden, um das Gesetz oder die Pläne umzusetzen.

Das Gesetz und die Politik sind daher schwach, weil sie vor allem Erklärungen sind, aber es gibt keine Mechanismen zur Durchsetzung der Politik. International hat Guatemala zwei Konventionen ratifiziert. Die erste – von 2003 – ist die Interamerikanische Konvention zur Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Eine Konvention, die ebenfalls sehr allgemein gehalten und daher sehr schwach ist. Die jüngste Konvention ist die UN-Behindertenrechts-Konvention, die Guatemala im April 2009 ratifiziert hat. Auf dieser Konvention ruhen unsere Hoffnungen, weil sie den guatemaltekischen Staat verpflichtet, konkrete Maßnahmen zu ergreifen um die staatliche Politik an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen anzupassen.

Welche Auswirkungen haben die Gesetze und die von Guatemala ratifizierten Konventionen in der Praxis? Der guatemaltekische Staat hat bislang sehr wenig für Menschen mit Behinderungen getan! Das kann ich sowohl als blinder Mensch aus persönlicher Erfahrung sagen als auch als Mitglied von Kollektiven behinderter Menschen. Schon das Gesetz zum Schutz behinderter Menschen ist wie bereits gesagt, sehr schwach, aber die guatemaltekischen Institutionen sind noch viel schwächer.

Aber das größte Problem ist, dass Menschen mit Behinderungen nach wie vor nicht als Rechtssubjekte gesehen werden, sondern als Rechtsobjekte. Als Objekte für karitative Projekte, für Projekte aus Mitleid. Das ist eine sehr altmodische Sichtweise und leider auch eine Sichtweise, die sich viele Menschen mit Behinderungen noch heute zu Eigen machen. So sind fast alle Programme und Projekte für Menschen mit Behinderungen in Guatemala, sowohl was den Staat, als auch was Privatinitiativen betrifft, karitative Projekte. Der Staat tut nichts, um diese Situation zu ändern. Auch das guatemaltekische Gesetz folgt diesem Mitleidsprinzip. Und deswegen ist es so wichtig, dass Guatemala die UN-Konvention in geltendes Recht überführt, weil die Konvention ganz klar an den Menschenrechten von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet ist: Damit behinderte Menschen nicht nur karitativ unterstützt, sondern einbezogen werden und Teil haben an der Gesellschaft, damit sie sich selbst bemächtigen und ihr Leben und ihre Zukunft selbst bestimmen, starke Organisationen bilden können etc.

Als Colectivo Vida Independiente de Guatemala habt Ihr euch in den letzten Jahren sehr für eine Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs in der Hauptstadt eingesetzt. Welche Probleme gab es bislang beim Bussystem der Hauptstadt und was hat sich getan? Der öffentliche Nahverkehr ist ein Bereich, wo es kleine Fortschritte gegeben hat, weil es hier eine Bewegung von Menschen mit Behinderungen gibt, die dafür kämpft, dass sich die Bedingungen verbessern. Bislang gibt es in Guatemala ein System von Bussen, die keinerlei Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen bieten. Beim Einsteigen sind steile Stufen zu erklimmen, es gibt keine behindertengerechten Sitze. Grundsätzlich ist der Service miserabel, das betrifft alle Fahrgäste. Die Fahrer sind absolut respektlos, was andere Verkehrsteilnehmer, auch was die eigenen Fahrgäste betrifft. Die respektieren keine Verkehrsregeln, keine Ampeln, das alles ist ein Chaos. Und es ist ein Chaos, das die Stadt sehr viel Geld kostet, denn dieser miserable und ineffiziente Service ist hoch subventioniert.

Aber vor acht Jahren hat die Stadt beschlossen, ein Metrobus-System einzuführen. Neue Busse, die auf eigenen Spuren fahren und eigene Haltestellen besitzen. Ein System, dass zum Beispiel in Mexiko-Stadt, in Bogotá, in Quito oder in Curitiba in Brasilien sehr gut funktioniert. Als die Pläne bekannt wurden, hat die Bewegung behinderter Menschen begonnen, politischen Druck auf die Stadt auszuüben, damit beim neuen Verkehrssystem die Zugänglichkeit gewährleistet wird. Es hat Verhandlungen gegeben und als die keine Einigung brachten, ist die Bewegung vor Gericht gezogen und hat Recht bekommen. Während es bei der ersten Buslinie noch große Schwächen gibt, haben sie einige davon bei der zweiten Linie beseitigt. Bei der zweiten Linie gibt es zum Beispiel keine Zugänge über Treppen mehr. Im nächsten Jahr soll eine dritte Linie eröffnet werden und wir sind zuversichtlich, dass diese dann noch behindertengerechter sein wird. Im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs gibt es also ein paar Verbesserungen, ich würde sagen: 10 von 100 Punkten. Im Bereich Gesundheit, Bildung oder Arbeit ist dagegen überhaupt nichts passiert. Es gibt also noch eine Menge zu verbessern.

Das Leben für Menschen mit Behinderungen gestaltet sich also nach wie vor mehr als schwer in Guatemala-Stadt. Auf dem Land wird die Lage nicht viel besser sein. Gibt es denn Positivbeispiele, Orte in Guatemala, wo Menschen mit Behinderungen besser integriert sind? Ja, ich kann dir ein konkretes Beispiel aus Santiago Atitlán nennen. Dort gibt es seit vielen Jahren ein System, das wir gemeindebasierte Rehabilitation RBC (Rehabilitación Basada en la Comunidad) nennen. Das ist ein Modell, bei dem ein Mensch mit Behinderung zunächst einmal Unterstützung bekommt: medizinische Betreuung, Rehabilitation, Mobilitätshilfen. Es beinhaltet aber auch Bildungsprogramme und berufliche Schulungen und Weiterbildung. Wir reden hier also von einem Prozess mit dem Ziel, einen behinderten Menschen in die Gesellschaft einzubeziehen, ihn Teilhaben zu lassen, ihn zum gleichwertigen Teil der Gesellschaft zu machen.

Santiago praktiziert dieses Modell bereits seit zwanzig Jahren und wenn du dich in der Stadt umschaust, dann siehst du, dass Menschen mit Behinderungen hier tatsächlich einbezogen werden. Du findest sie in allen Bereichen des Berufslebens, sie sind in den Schulen integriert. Du siehst, dass die Familienangehörigen hier keine Scham empfinden, ein behindertes Familienmitglied zu haben, wie das sonst vielerorts in Guatemala leider der Fall ist. Die Situation ist hier also erheblich besser, als zum Beispiel in der Hauptstadt. Auch andernorts gibt es positive Erfahrungen mit der RBC-Methode, zum Beispiel in der Stadt Cobán.

Wie sieht es denn im lateinamerikanischen Maßstab aus? Gibt es hier Länder, die fortschrittlicher sind, als Guatemala? Überall da, wo es eine kraftvolle und große Bewegung von Menschen mit Behinderungen gibt, da gibt es auch Erfolge. Ein gutes Beispiel hierfür ist Peru. Das Land ist arm, genau wie Guatemala, es gibt einen hohen Indígena-Anteil besitzt und eine Vielfalt an Landschafts- und Klimazonen. Aber in Peru gibt es eine starke Bewegung von Menschen mit Behinderungen. So stark, dass es hier sogar eine politische Beteiligung gibt. In Peru gibt es Abgeordnete mit Behinderungen und nicht erst seit Neuestem, sondern schon seit 15 Jahren. Jede Gemeinde hat ein Büro, das sich um die Belange von Menschen mit Behinderungen kümmert. Auf politischer Ebene ist das Thema weit präsenter, als in Guatemala – auch wenn es natürlich auch in Peru noch sehr viel zu tun gibt, so gibt es dort wenigstens administrative Strukturen für unsere Belange.

In Guatemala ist 1996 Frieden geschlossen worden, nach vielen Jahren Diktatur und Guerillakrieg. Wie steht es um die Menschen, die in dieser Zeit so schwer verletzt wurden, dass sie heute mit Behinderungen leben müssen, egal ob Soldaten, Guerillakämpfer oder Zivilbevölkerung? Was die Armee anbetrifft, hier gibt es ein gutes System von medizinischer und psychologischer Betreuung und von Sozialleistungen. Wenn wir von der Zivilbevölkerung und den Guerillagruppen sprechen, dann gibt es in diesen Bereichen so gut wie überhaupt keine Unterstützung durch den Staat, so wie es in anderen Ländern der Region mit bewaffneten Konflikten der Fall ist. Das ist sehr tragisch, denn es handelt sich hier um eine große Anzahl von Menschen. Viele sind Indígenas und viele mussten nach Friedensschluss wieder in ihre Dörfer zurückkehren, wo es überhaupt keine Betreuungsmöglichkeiten und auch kaum Familienangehörige mehr gab. Viele Menschen sind aufgrund der fehlenden Betreuung gestorben. Das ist eine sehr schlimme Situation und es ist schlimm, dass sich der Staat um diese Menschen überhaupt nicht gekümmert hat.

Es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass auch die jüngsten Naturkatastrophen dazu geführt haben, dass die Anzahl von Menschen mit Behinderungen stark angestiegen ist. Und auch hier sehe ich nur wenige Maßnahmen, die der Staat ergreift, um diesen Menschen zu helfen.

Silvia Quan, ich bitte am Ende dieses Interviews um ein Schlusswort: Wenn wir von den Rechten der Menschen mit Behinderungen sprechen, sprechen wir über die Rechte aller Menschen. Das ist kein isoliertes Thema! Wenn wir von Menschenrechten sprechen, dann geht es um alle Menschen, um die ganze Vielfalt von Menschen und Lebensweisen auf dieser Welt.

Kontakt zum Colectivo per E-Mail: elcolectivovidaindependiente@gmail.com

Die UN-Behindertenrechtskonvention: Die Vertragsstaaten der im Mai 2008 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention haben sich unter anderem dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen einen angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz zu sichern. Wie alle Menschenrechtskonventionen sieht auch die Behindertenkonvention vor allem den Staat in der Verantwortung. Er soll die Menschenrechte in seinen Politiken umsetzen, er soll aber auch die betroffenen Menschen vor Rechtsverletzungen durch Dritte schützen. Schließlich soll er Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur ergreifen, Barrieren abschaffen, damit die Menschen von ihren Rechten auch tatsächlich Gebrauch machen können – um zum Beispiel zur Arbeit kommen zu können oder in die Seminarräume der Universitäten.

„Die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und die Einbeziehung in die Gesellschaft“ sind als allgemeine Grundsätze in die Konvention aufgenommen worden. Einige Forderungen der Konvention sind: Zugang zur Justiz, das bedeutet vor allem Barrierefreiheit, zum Beispiel müssen den seh-, hör- oder sprachbehinderten Menschen erforderliche Hilfsmittel bereitgestellt werden, damit sie Anhörungen und Verhandlungen folgen können. Aus den Grundsätzen von Teilhabe und Einbeziehung ergeben sich unter anderem die freie Wahl des Aufenthaltsortes und die freie Entscheidung wo und mit wem die Menschen mit Behinderung leben wollen. Artikel 24 und 25 der Konvention unterstreichen das volle Recht von Menschen mit Behinderungen auf Zugang zum Bildungs- und Gesundheitssystem, Artikel 26 das Recht auf die Möglichkeit, auch als Mensch mit Behinderung seinen Lebensunterhalt durch Arbeit verdienen zu können. Ein angemessener Lebensstandard und die Teilhabe am kulturellen Leben sind weitere Forderungen der Konvention, zu deren Erfüllung sich die Unterzeichnerstaaten verpflichtet haben.

*** Vergleiche hierzu auch den Audiobeitrag des Autors im Rahmen der Kampagne „Menschen. Rechte. Stärken!“, der unter der URL http://www.npla.de/de/onda/content/1087 kostenlos angehört oder heruntergeladen werden kann.

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