Senat verabschiedet Gesetz zur Plünderung der Biodiversität

Von Silvia Ribeiro

(Mexiko-Stadt, 23. Dezember 2017, la jornada).- Fast am Ende der letzten Sitzungsperiode 2017 und in derselben Marathonsitzung, in der das perverse Gesetz über die Innere Sicherheit verabschiedet wurde, segnete der Senat ebenfalls das Allgemeine Biodiversitätsgesetz ab – so als ob es sich um ein reines geschäftsmäßiges Detail handelte. Doch ganz im Gegenteil ist es ein Gesetz, das eine neue Plattform für die Privatisierung der biologischen Vielfalt errichtet: Es legalisiert den Verkauf und die Patentierung traditionellen indigenen und kleinbäuerlichen Wissens. Zusammengefasst im Terminus „genetische Ressourcen“ legalisiert es die Aneignung von Heilpflanzen, Samen, Insekten, Mikroben und anderen Elementen der Biodiversität durch multinationale Unternehmen. Mehr noch, das Gesetz erlaubt es Bergbau- und Ölunternehmen sowie weiteren hochgiftigen Industrien, sich in Naturschutzgebieten anzusiedeln. Gebieten, bei denen man sich ab jetzt fragen muss: Wovor werden sie geschützt?

Der Entwurf dieses Unsinnsgesetzes wurde von der Senatorin und Unternehmerin Ninfa Salinas von der Grünen Partei Mexikos (PVEM) im Oktober 2016 eingebracht. Bereits damals erntete die Initiative scharfe Kritik von Umweltorganisationen und akademischen Sektoren. Das stoppte das Verabschiedungsverfahren für einige Monate. Jetzt geht das Gesetz in die Abgeordnetenkammer zurück. Doch trotz einiger Änderungen weist es schwerwiegende Probleme auf. Es ist ein „Supergesetz“, das das Allgemeine Gesetz über die Flora und Fauna abschafft, weitere Gesetze reformiert und in allen Belangen, die die Biodiversität betreffen – ein Begriff mit breitem Interpretationsspielraum- über dem Gesetz für das Ökologische Gleichgewicht und den Umweltschutz, dem Gesetz über den Klimawandel, dem Gesetz für Nachhaltige Forstwirtschaftliche Entwicklung sowie den Gesetzen über Nachhaltigen Fischfang und Fischzucht sowie Nachhaltige Ländliche Entwicklung steht.

Kollektives Wissen darf nicht privatisiert werden

Einer der zentralen Punkte des Gesetzes ist es, dass es angeblich die Gesetzeslage mit dem Nagoya-Protokoll harmonisieren will. Das Protokoll ist ein Instrument der Biodiversitätskonvention (CBD), das den rechtlichen Rahmen für die Biopiraterie bereitstellt. Denn es erlaubt, die genetischen Ressourcen und das damit verbundene Wissen zu privatisieren und patentieren, wenn es irgendeine Vereinbarung über den Zugang und den „Vorteilsausgleich“ gibt. Dafür muss festgestellt werden, wer diese Ressourcen und das Wissen besitzt. In der CBD werden „indigene und lokale Gemeinschaften“ anerkannt. Aber für die Mehrheit der indigenen Völker und Organisationen ist das weiterreichende Konzept der „indigenen Völker“ gültig. Andernfalls kann eine einzige Gemeinde einen Vertrag unterschreiben, der es einem Multi erlaubt, Gemeingüter ganzer Völker zu privatisieren. Viele indigene Völker und bäuerliche Organisationen wie die Vía Campesina vertreten die Auffassung, dass alle Ressourcen und alles Wissen kollektives Erbe und Vermögen „der Völker im Dienste der Menschheit“ sind. Darum dürfen sie nicht privatisiert werden, weder mit noch ohne Vertrag.

Das nun vom Senat verabschiedete Biodiversitätsgesetz verletzt alle diese Vorstellungen und geht in die entgegengesetzte Richtung. In seinem Artikel 37 legt es fest, dass die Genehmigungen für den Zugang zu den genetischen Ressourcen vom Ministerium für Umwelt und Natürliche Ressourcen (Semarnat) erteilt werden und dabei „…die Meinungen der zuständigen Behörden und der CONABIO [Nationale Kommission für Biologische Vielfalt] sowie die begründete vorherige Zustimmung und Beteiligung der Eigentümer oder legitimen Besitzer der Grundstücke oder Einrichtungen, wo der Zugang stattfindet, berücksichtigt werden…“. Das bedeutet, die „begründete vorherige Zustimmung“ gegenüber einem multinationalen Pharma- oder Gentechnikunternehmen, ein aktives Prinzip einer Heilpflanze zu privatisieren, kann beispielsweise von einer einzigen Person unterschrieben werden, die ein Grundstück besitzt oder über eine private Sammlung von Pflanzen oder Samen verfügt. In keinem Teil der Welt existiert ein mit der biologischen Vielfalt verbundenes Wissen, das isolierten Individuen zugeschrieben werden kann. Das Wissen basiert stets auf kollektiven Geschichten und Prozessen oder ist deren Bestandteil. Gleiches gilt für die „genetischen Ressourcen“: Sie sind stets Erbe der Völker, die sich sogar in mehreren Ländern befinden können.

Umweltministerium auf Seiten der Multis

Dem Gesetz nach werden Zustimmung und Genehmigung, vermittelt über Semarnat, von der Regierung erteilt. Das Ministerium zieht die Meinungen und die Zustimmung anderer „in Betracht“. Anders gesagt, es könnte sie ignorieren, selbst wenn sie sich gegen Genehmigungen richten. Semarnat ist so bereits wiederholt mit den Gutachten der Conabio, der Nationalen Kommission für Naturschutzgebiete (Conanp) und dem Nationalen Ökologie-Institut (INE) verfahren, die sich gegen die Freisetzung von gentechnisch veränderter Soja und von Genmais aussprachen. Semarnat ging sogar noch weiter: Seit vier Jahren schlägt es sich auf die Seite der Multis, um vor Gericht gegen die Kollektivklage von Bürger*innen und Organisationen vorzugehen, aufgrund dessen die Aussaat von Genmais in Mexiko suspendiert ist. Ein schlechter Präzedenzfall: Dieselben Unternehmen – Monsanto, Syngenta, DuPont, Dow – sind mit Sicherheit unter den Interessent*innen, die das Gesetz benutzen wollen, um Zugang zu den genetischen Ressourcen des Landes zu bekommen und sie zu patentieren.

Es gibt einen weiteren gefährlichen Aspekt dieses Gesetzes, das Parteilichkeit zugunsten der Unternehmen aufweist. Die Vereinbarungen für den Vorteilsausgleich, der die Genehmigungen begleitet, sollen „gegenseitig abgemachte Bedingungen“ sein. Das mag vernünftig klingen, ist aber vergiftet verpackt. Der Satz wurde in Verhandlungen im UNO-Rahmen von den Multis zu ihrem Nutzen eingeführt. Das Gesetz müsste ohne Mehrdeutigkeiten klar sagen, welche Bedingungen respektiert werden müssen, die das öffentliche Interesse schützen und nicht dem kaufmännischen Verhandlungsinteresse überlassen werden dürfen. Auf gleicher Wellenlänge liegt der Artikel 36. Er befreit (die Unternehmen) davon, für den Ressourcenzugang notwendige Information offenzulegen, wenn diese als geheim angesehen wird, um „die notwendige Vertraulichkeit im Zuge der Rechte geistigen Eigentums zu schützen“. Das Gesetz beinhaltet viele weitere schädliche Elemente. Alle zeigen in dieselbe Richtung: Es gewährt den Multis Straffreiheit für die Kontamination, den Diebstahl und die Privatisierung der biologischen Vielfalt.

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