Gensoja in Yucatán vorerst gestoppt

von Gerold Schmidt

(Berlin, 31. Juli 2014, poonal).- Der Multi Monsanto darf im Bundesstaat Yucatán vorerst kein Gensoja anpflanzen. Ein Distriktrichter annullierte am 22. Juli eine vom mexikanischen Agrarministerium erteilte Genehmigung. Die Klage war mit der Unterstützung regionaler und nationaler Organisationen von Maya-Gemeinden eingereicht worden, die ihren Lebensunterhalt zu einem großen Teil durch die Bienenzucht verdienen. Bereits im März und April 2014 hatte ein Gericht im benachbarten Bundesstaat Campeche ähnlich entschieden.

Recht auf Konsultation nicht eingehalten

Die Urteile bedeuten eine Hoffnung für die Gegner*innen von Gensoja auch in anderen Bundesstaaten. Im Juni 2012 hatte das Agrarministerium mit Zustimmung des Umweltministeriums die kommerzielle Aussaat von Gensoja in sieben Bundesstaaten auf einer Gesamtfläche von 235.000 Hektar erlaubt. Dabei ignorierten beide Ministerien geflissentlich die Gutachten mehrerer anderer Fachinstanzen der Regierung, die sich eindeutig gegen die kommerzielle Freigabe von Gensoja aussprachen.

Das jüngste Urteil stützt sich bei seiner Entscheidung im Wesentlichen auf zwei Argumentationsstränge: Zum einen sei das Recht der Maya-Gemeinden auf eine freie, vorherige und informierte Konsultierung nicht eingehalten worden. Zum anderen könne Gensoja deren wirtschaftliches Vermögen beeinträchtigen. Eine Kontaminierung durch die Freisetzung und den kommerziellen Anbau von Gensoja gefährde die Honigproduktion auf der gesamten Halbinsel. Das Gericht verwarf die Argumentation von Monsanto und der beiden Ministerien, die indigenen Bienenzüchter*innen müssten vollständige wissenschaftliche Beweise beibringen, dass die Genehmigungen die Honigproduktion negativ beeinflussten.

Bienenhonig kontaminiert

Auf der Yucatán, Quintana Roo und Campeche umfassenden Halbinsel Yucatán leben 25.000 bis 40.000 bäuerliche und indigene Familien von der Imkerei. Bei dem vor 2012 genehmigten Anbau von Gensoja auf der Halbinsel war es zu einer Kontaminierung des Bienenhonigs mit Gen-Sojapollen gekommen.

Das verhinderte den Export von 40 Tonnen Honig in die Europäische Union und gefährdete generell die Exportchancen für den auf der Halbinsel produzierten qualitativ hochwertigen Biohonig.

Die Tageszeitung La Jornada kommentierte in ihrem Leitartikel vom 23. Juli 2014: „Die Tatsache, dass eine Gerichtsinstanz notwendig war eine ganz klar unzulässige Genehmigung zu stoppen, zeigt die unverantwortliche und irreguläre Haltung der Agrar- und Ernährungsbehörden des Landes. Im Gegensatz zu dem Geschehen in Europa, wo die Mehrheit der nationalen Regierungen sich angesichts wissenschaftlicher Belege für Risiken und Schäden der Transgene bezüglich der Gesundheit und biologischen Vielfalt vom Vorsorgeprinzip leiten lässt, hat die mexikanische Seite sich entschieden, die nationale Landwirtschaft für diesen Anbau zu öffnen. Zu allem Überfluss missachtet sie dabei die Rechte der autochthonen Gemeinden – wie das Recht auf Konsultation, wenn ihr Territorium von Privatinteressen berührt wird. Die Gemeinden werden bei ihren juristischen Schlachten gegen die mächtigen Multis ihrem Schicksal überlassen.”

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