Trotz Auflagen des Interamerikanischen Gerichtshofs: Morde an Straßenkindern weiter ungeklärt

(Guatemala-Stadt, 26. Januar 2009, cerigua).- Ungeachtet der angemahnten Ermittlungen im Falle einer außergerichtlichen Hinrichtung von fünf Straßenkindern, im Juni 1990, ist der guatemaltekische Staat seiner Pflicht noch nicht nachgekommen. Dies geht aus einem Bericht des Interamerikanischen Gerichtshofes hervor. Der Gerichtshof hatte den Staat Guatemala vor acht Jahren für die illegale Festnahme, Folterung und anschließende Hinrichtung der fünf Jugendlichen verurteilt und die Aufklärung der Verbrechen angeordnet. Das Zentrum für Gerechtigkeit und Internationales Recht CEJIL (Centro por la Justicia y el Derecho Internacional) äußerte seine Besorgnis wegen der weiterhin ausbleibenden Ermittlungen.

Am 15. Juni 1990 waren der 18–jährige Henry Geovanni Contreras, der 20–jährige Federico Clemente Figueroa, der 15–jährige Julio Roberto Caal Sandoval sowie Jovito Josúe Suárez Cifuentes von Sicherheitskräften verschleppt und anschließend ermordet worden. Man fand ihre Leichen am nächsten Tag in einem Waldstück namens Bosques de San Nicolás. Die Opfer waren von Kugeln durchsiebt und die Körper wiesen Spuren von Folterungen auf. Ein paar Tage später wurde ein Freund der Opfer, der 17–jährige Anstraum Villagrán Morales von drei Polizisten im Beisein mehrerer Zeugen ermordet.

Dem Staat war vom Gerichtshof auferlegt worden, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, um die Familien der Opfer zu entschädigen. Einige der Auflagen wurden zwar erfüllt, eine Untersuchung und Aufklärung des Verbrechens sowie die Bestrafung der Verantwortlichen stehen jedoch noch aus.

Der Staat rechtfertigte seine Untätigkeit mit der Erklärung, die guatemaltekische Gesetzgebung erlaube es nicht, die an der Tat beteiligten Personen erneut vor Gericht zu stellen, da sie in einem vorangegangenen Prozess bereits freigesprochen worden waren.

Der Verband CEJIL, der die Familien der Opfer vertritt, hielt dagegen, dass das Rechtsprinzip, das die zweimalige Verurteilung einer Person für dasselbe Verbrechen untersage, nicht greife, wenn das zuständige Gericht keine unabhängige und unvoreingenommene Entscheidung getroffen habe, was in diesem Prozess um die ermordeten Jugendlichen der Fall gewesen sei.

Obwohl seit dem Urteilsspruch des Interamerikanischen Gerichtshofs bereits acht Jahre vergangen seien und 18 Jahre seit den Morden, habe der guatemaltekische Staat keinerlei Untersuchungen eingeleitet, um weitere Täter zu ermitteln oder die Verantwortlichen für die schweren Folterungen zu finden, welche die Opfer zu erleiden hatten, so der Verband.

Der Interamerikanische Gerichtshof erklärte seinerseits, dass die fehlende Gesetzgebung eines Staates über einen erneuten Prozess gegen Tatbeteiligte kein Grund sei, die Auflagen des interamerikanischen Gerichtshofes zu ignorieren.

CEJIL hob hervor, dass die Nichterfüllung der Auflagen seitens des Staates Guatemala ein Problem widerspiegele, dass symptomatisch für das ganze Land sei: die Wirkungslosigkeit der Justiz. Daher hoffe man sehr, dass den internationalen Verpflichtungen nun Folge geleistet, die Untersuchungen wieder aufgenommen und Maßnahmen ergriffen werden, um den Zustand der Straffreiheit zu beenden.

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