Oberstes Gericht untersagt Anbau von Gensoja

von Gerold Schmidt

(Berlin, 10. November 2015, ceccam/poonal).- Der Oberste Mexikanische Gerichtshof, der einem Verfassungsgericht gleich kommt, hat die kommerzielle Aussaat von Gensoja auf der Halbinsel Yucatán untersagt. Er kam in einer am 4. November einstimmig gefassten Entscheidung zu dem Schluss, dass die im Mai 2012 von einer Fachabteilung des mexikanischen Landwirtschaftsministeriums dem Monsanto-Konzern erteilte Genehmigung keine Gültigkeit besitzt, da Verfassungsrechte der indigenen Völker verletzt wurden.

Nach internationalem und nationalem Recht hätten die Behörden eine „vorherige, freie und informierte Konsultation“ unter den betroffenen Maya-Gemeinden durchführen müssen. Solange dies nicht geschehe, könne es keine Genehmigung geben, bestimmte das Gericht.

In der mexikanischen Verfassung ist im Artikel 2 das Recht der indigenen Völker auf eine Konsultation in sie betreffenden Angelegenheiten niedergeschrieben. Auf diesen Artikel sowie internationale Konventionen und Rechtsprechung hatte sich eine Gruppe von Maya-Imker*innen aus mehreren Gemeinden der Halbinsel und sie unterstützender Organisationen berufen. Sie hatten zuvor mit Einsprüchen gegen das Ausbringen der Gensoja auf unteren Justizebenen Erfolg. Regierungsbehörden und Monsanto fochten die vorherigen Entscheidungen an, so dass das Verfahren bis vor das Oberste Gericht kam.

Wichtiger Sieg für Maya-Gemeinden

Den Maya-Imker*innen ging es konkret auch um die Verunreinigung ihres Honigs durch gentechnisch veränderten Pollen. Damit wären große Mengen ihres hauptsächlich nach Europa exportierten Biohonigs nicht mehr absetzbar. Zudem wiesen sie auf die Schäden für Menschen und Bienen hin, da die Felder mit Gensaaten mit enormen Mengen von Pestiziden besprüht werden. Auf diese nachteiligen Wirkungen ging der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil allerdings nicht ein. Er hob ganz auf die fehlende Konsultation ab. Die Maya-Gemeinden aus den Bundesstaaten Campeche und Yucatán haben vor Gericht erst einmal einen wichtigen Sieg erstritten. Das Mexikanische Zentrum für Umweltrecht sprach sogar von einem „historischen Erfolg für die Maya-Bevölkerung und den Aufbau eines plurikulturellen Staates“.

Das Thema Gensoja in Mexiko ist damit aber nicht vom Tisch. Monsanto und andere Gentech-Konzerne können den kommerziellen Anbau in Regionen ohne Präsenz indigener Völker beantragen. Was die Mayas und andere indigene Bevölkerung betrifft, so ist das Recht auf Konsultation nicht mit obligatorischer Zustimmung gleichzusetzen. Somit hat auch ein klares Nein konsultierter Gemeinden zu Gensoja nach einer formal korrekten Befragung keine zwingend bindende Wirkung. Die Konsultation könnte am Ende sogar die Legitimation für Anbaugenehmigungen durch die Behörden sein. Zudem berichten indigene Gemeinden in Mexiko davon, dass die Konsultation in der praktischen Durchführung durch Regierungsbehörden schnell eine Farce werden kann. Magdalena Gómez, mexikanische Juristin und Expertin in Fragen der Rechte indigener Völker, schilderte noch vor kurzem auf einer Veranstaltung die geänderte Strategie der Regierung. Angesichts der neuen rechtlichen Situation gelte nun: Ich lehne Befragungen nicht mehr ab, ich simuliere.

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