Freispruch für politischen Mapuche-Gefangenen Daniel Melinao

(Concepción, 12. Januar 2014, medio a medio-poonal).- Daniel Melinao, Sprecher (Werkén) der Mapuche-Gemeinde Wente Winkul Mapu in der Region Araucanía, ist am 9. Januar mit zwei zu eins Richterstimmen vom Gericht Tribunal Oral de Angol freigesprochen worden. Melinao war seit neun Monaten inhaftiert. Ihm drohte eine Haftstrafe von 20 Jahren wegen Beihilfe zu schwerem Mord an dem Polizisten Hugo Albornoz sowie eine einjährige Haftstrafe wegen versuchten Mordes an einem weiteren Carabinero.

Bei einer Polizeirazzia am 2. April 2012 in der Gemeinde Ercilla war es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Mapuche und Sicherheitskräften gekommen, in deren Folge der Carabinero verstarb. Melinao war im April 2013 in Collipulli festgenommen worden. Ihm wurde vorgeworfen, die bei den tödlichen Schüssen auf den Polizisten benutzte Munition an den noch immer flüchtigen, mutmaßlichen Täter übergeben zu haben.

Melinao hatte wiederholt erklärt, mit dem Tod des Polizisten in keinerlei Zusammenhang zu stehen. Stattdessen hatte er seinerseits den Behörden vorgeworfen geäußert, die Anklagen gegen ihn seien aufgrund seiner Position als Sprecher in der Mapuche-Gemeinschaft gegen ihn „konstruiert“ worden. Die Staatsanwaltschaft hatte neben Beweismaterial und Dokumenten rund 30 Zeugen befragen lassen und zudem rund 40 Gutachter hinzugezogen.

Bereits am Nachmittag des 9. Januars kündigte Innenminister Andrés Chadwick an, dass die Regierung das Urteil in den kommenden Tagen mit einer Nichtigkeitsklage anfechten will. Der Richterspruch sei „nicht einstimmig ausgefallen, daher denken wir, dass es mehr als ausreichend Beweise dafür geben muss, um zu einem Urteil zu kommen, dass mit einer Bestrafung endet„, zitiert Radio Uchile den Innenminister. Gegenüber Pressevertreter*innen zog Chadwick auch die Rechtssprechung von Gerichten in der Region Araucanía in Zweifel.

Seit geraumer Zeit gewinne man den Eindruck, es herrsche „Straflosigkeit in der Region Araucanía, da keine Haftstrafen gegen Personen verhängt werden, die möglicherweise an extremistischen Handlungen beteiligt waren, obwohl Beweise vorliegen“, die Gerichte dort würden wohl höhere Ansprüche an Beweise anlegen und dann zu Urteilen gelangen, „die nicht im Sinne des Gemeinwohls stehen“, zitiert Radio BioBio den Innenminister.

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