Fall Radilla: Urteil gegen mexikanischen Staat

von Darius Ossami

(Berlin, 26. Dezember 2009, npl).- Am 25. August 1974 befand sich der mexikanische Gemeindeaktivist Rosendo Radilla auf dem Weg von Atoyac nach Chilpancingo im mexikanischen Bundesstaat Guerrero, als der Bus von Soldaten gestoppt wurde. Radilla wurde festgenommen und zuletzt auf dem Gelände der damaligen Kaserne von Atoyac gesehen; danach verliert sich seine Spur.

Über 1.000 Menschen wurden während des „schmutzigen Krieges“ in den 70er Jahren in Guerrero mutmaßlich von Angehörigen des Militärs festgenommen und verschwanden dann für immer. Doch nie wurde ernsthaft gegen einen Soldaten oder Befehlshaber in diesen Fällen ermittelt, denn verantwortlich für diese Untersuchungen war das Militär selbst. Rosendo Radilla ist einer dieser Verschwundenen. 35 Jahre ist das nun her und nicht einmal seine Leiche wurde gefunden.

Doch seine Tochter Tita Radilla erreichte, dass der Fall ihres Vaters vor dem Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof (CIDH) mit Sitz in Costa Rica verhandelt wurde. Am 15. Dezember 2009 nun verkündete diese höchste Justizinstanz auf dem amerikanischen Kontinent ihr Urteil. Der mexikanische Staat wurde für schuldig befunden, Rosendo Radillas Recht auf Leben, Freiheit und persönliche Integrität verletzt zu haben. Der Staat muss nun Schadensersatz in Höhe von 238.300 Dollar an die Familie zahlen. Weit bedeutsamer jedoch ist, dass die Regierung Mexicos aufgefordert wird, die militärinternen Ermittlungen an sich zu ziehen und selbst Untersuchungen im Fall Radilla anzustellen.

In Zukunft soll zudem das Strafrecht reformiert werden. Menschenrechtsverbrechen gegen Zivilisten, die durch Militärangehörige begangen werden, sollen nicht mehr von der Militärgerichtsbarkeit untersucht werden, sondern von Zivilgerichten. Damit bestätigt das höchste amerikanische Gericht, was für mexikanische und internationale Menschenrechtsgruppen schon lange klar ist: Ermittlungen der Militärjustiz gegen Militärangehörige führen zu nichts. Die Regierung hatte eigentlich geltend machen wollen, der mexikanische Staat sei jetzt ein anderer und daher nicht mehr für die Ereignisse von damals verantwortlich. Dennoch hat das Innenministerium seine volle Kooperation mit dem CIDH zugesagt und vorsichtshalber betont, dass eine Reform der Militärgerichtsbarkeit sowieso bereits für die laufende Legislatur bis 2012 geplant sei.

Dieses Urteil kann den vielen Angehörigen von Verschwundenen die Kraft geben, vom Staat die Aufklärung dieser Verbrechen zu verlangen. Ebenfalls im Dezember hatte Amnesty International auf eine Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen durch das Militär im Zeitraum 2008-2009 hingewiesen. Allerdings wurde der Fall Radilla auch vom CIDH als nicht stellvertretend für andere Fälle von Verschwundenen gewertet, so dass andere Angehörige einen ähnlich langen und beschwerlichen Weg auf der Suche nach Gerechtigkeit vor sich haben. Dass sie dabei soviel Geduld und Ausdauer haben werden wie Tita Radilla muss bezweifelt werden. Denn sie hat 35 Jahre lang unermüdlich für die Aufklärung des Falles gekämpft. Wegen wiederholter Einschüchterungen und Drohungen wird sie seit Jahren von Menschenrechtsbegleiter*innen der peace brigades international (pbi) begleitet.

Dennoch wurde das Urteil von Amnesty International, der Nationalen Menschenrechtskommission und natürlich von der Vereinigung der Angehörigen von Verhafteten und Verschwundenen in Mexico (AFADEM) begrüßt. Diese Menschenrechtsorganisation, deren Vizepräsidentin Tita Radilla ist, hat schon einmal angekündigt, nicht zu warten, bis der Staat von selbst die Forderungen erfüllt, sondern weiterhin Druck auszuüben. Gegenüber der mexikanischen Tageszeitung La Jornada betonte Radilla, dass der Fall ihres Vaters nur ein Beispiel sei, dass die Tür für weitere Verfahren öffnen könne: „Wir möchten das Schicksal von allen Verschwundenen aufklären.“ Ein Denkmal soll in Zukunft an die Verschwundenen erinnern. Am Wichtigsten ist ihr aber, dass die Militärs in Mexico nicht mehr ungestraft agieren können. Diesem Ziel ist sie mit dem Urteil des CIDH ein Stück näher gerückt.

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