Erster ehemaliger Präsident Guatemalas vor Gericht

(Guatemala-Stadt, 25. Januar 2011, cerigua).- Nach zwei vergeblichen Versuchen hat nun der Prozess gegen Alfonso Portillo begonnen. Portillo ist damit der erste ehemalige Präsident Guatemalas, der auf der Anklagebank sitzt. Er wird angeklagt, 120 Millionen Quetzales (knapp elf Millionen Euros) aus dem Militärbudget gestohlen zu haben. Neben ihm wird auch den Ex-Ministern Manuel Maza Castellanos und Eduardo Arévalo Lacs der Prozess gemacht.

Das elfte Strafgericht eröffnete den Gerichtsprozess am Freitag, den 21. Januar, bei dem die Staatsanwaltschaft Portillo des millionenfachen Betrugs anklagt. Nach Sicht der Anklage wurde der Betrug mit einem Regierungserlass eingeleitet, welcher die Überweisung der 120 Millionen Quetzales an das Verteidigungsministerium anordnete. Das Geld wurde auf ein Konto der Bank von Guatemala eingezahlt und später in bar abgehoben. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurde die Transaktion 2001 getätigt, die Strukturen dafür jedoch schon ein Jahr früher gelegt, als Maza zum Finanzminister, Arévalo zum Verteidigungsminister und José Armando Llort Quiteño zum Präsidenten der Nationalen Kredit- und Hypothekenbank CHN (Crédito Hipotecario Nacional) berufen wurden.

Militärs als Geldwäscher

Außerdem gehörten dieser Gruppe auch die Militärs Napoleón Rojas und Jacobo Salán Sánchez an, welche Portillo als Verantwortliche seiner Sicherheit ernannte. Beide werden der Geldwäscherei von 30 Millionen Quetzales (ca. 27 Millionen Euro) verdächtigt, wofür sie ihren Gerichtsprozess erwarten. Während der Verhandlung wurden die drei Angeklagten darüber informiert, dass sie am folgenden Montag, dem 24. Januar ihre Aussage vortragen könnten (an besagtem Montag machten sie von ihrem Schweigerecht Gebrauch, A.d.Ü.). Zum Prozessbeginn erschien u.a. der ehemalige Vizepräsident der Regierung Portillo, Juan Francisco Reyes López, welcher sich mit Portillo unterhielt.

Von den drei Angeklagten befindet sich nur der Ex-Präsident im Gefängnis; Maza und Arévalo wurden am Mittwoch dem 19. Januar aus der Haft entlassen und unter Hausarrest gestellt. Jedoch hat die Generalstaatsanwältin Claudia Paz y Paz gegen diese Maßnahme vor Gericht Einspruch erhoben und die Rückkehr der Angeklagten in Haft gefordert, da Fluchtgefahr bestünde; insbesondere träfe das auf Maza Castellanos zu, der sich vor seiner Gefangennahme sechs Jahre auf der Flucht befand.

Nach Aussage der Staatsanwaltschaft könnte der Gerichtsprozess für den Diebstahl der 120 Millionen Quetzales einen Monat dauern. Während der Verhandlungen werde sie 700 Beweismittel vorstellen sowie 14 Zeugenaussagen, u.a. eine von Llort Quiteño, der sich in den USA aufhält.

(Bush und Portillo. Foto: Wikimedia Commons)

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