Brasilien wegen Diktaturverbrechen vom CoIDH verurteilt

von Christian Russau

(17. Dezember 2010, amerika21.de).- Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte CoIDH (Corte Interamericana de Derechos Humanos) der Organisation Amerikanischer Staaten hat den brasilianischen Staat wegen der Verschleppung und Ermordung von 62 Mitgliedern der Rebellenorganisation Guerrilha do Araguaia zwischen 1972 bis 1974 verurteilt. Mit dem Richterspruch vom 24. November wird den Behörden auch vorgeworfen, die Verantwortlichen für die Morde nicht ermittelt zu haben.

Entschädigungszahlungen trotz Amnestiegesetz in Brasilien

Das 126-Seiten umfassende Urteil legt zudem Entschädigungszahlen für die Angehörigen fest. Hinzu kommt die Verpflichtung des brasilianischen Staates, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Leichen der Mordopfer ausfindig zu machen.

In Brasilien besteht seit 1979 ein umfassendes Amnestiegesetz, das alle Taten aus der Zeit der Militärdiktatur von der Strafverfolgung ausnimmt. Zu Beginn dieses Jahres hatte der Oberste Gerichtshof Brasiliens in einem Urteil abschließend die Rechtsgültigkeit dieses Amnestiegesetzes festgestellt, was bei Menschenrechtsorganisationen und Angehörigen der Opfer der Militärdiktatur auf massiven Protest gestoßen war.

Mehr als 80 Widerstandskämpfer*innen vermisst

Die Klage vor dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte war von brasilianischen Menschenrechtsorganisationen angestrengt worden. In Brasilien selbst prozessieren die Angehörigen der Verschwundenen der Guerrilha do Araguaia seit nunmehr 28 Jahren gegen den brasilianischen Staat, um das Schicksal der Opfer aufzuklären. Es ist einer der langwierigsten Gerichtsprozesse in Brasilien.

Die Guerrilha do Araguaia wurde Anfang der 1970er Jahre von Mitgliedern der damals verbotenen Kommunistischen Partei von Brasilien PCdoB (Partido Comunista do Brasil) gegründet und operierte bis Ende 1974. Die schätzungsweise 70 bis 80 Mitglieder und eine unbekannte Zahl von Zivilist*innen, denen das Militär “Kollaboration mit den Subversiven” vorgeworfen hatte, sind seitdem verschwunden.

Regierung verweigert widerrechtlich Akteneinsicht

Das brasilianische Justizministerium legte im Jahre 2004 einen “abschließenden” Bericht vor, dem zufolge 71 Personen, deren Überreste bis heute nicht alle gefunden wurden, als “verschwunden” gelten. Zudem verweigert die brasilianische Zentralregierung trotz entsprechender Gerichtsentscheide den von der Verfassung garantierten Zugang zu den bislang geheimen Akten.

In einem anderen Aufsehen erregenden Fall von 2008 war über einen Folterer wegen Taten aus der Zeit der Militärdiktatur trotz des Amnestiegesetzes ein Urteil gesprochen worden – allerdings nicht straf-, sondern zivilrechtlich in einer so genannten “Feststellungsklage”. Es gab ein Urteil, aber keine Verurteilung.

 

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