ai kritisiert Umsetzung des Frauenschutzgesetzes

(Fortaleza, 29. Januar 2009, adital).- In einer Bekanntmachung vom 29. Januar hat amnesty international verkündet, dass das vor zwei Jahren verabschiedete Gesetz über den Zugang von Frauen zu einem Leben frei von Gewalt (Ley General de acceso de las mujeres a una vida libre de violencia; vgl. Poonal Nr. 715) bisher in den meisten Bundesstaaten Mexikos keine Auswirkungen zeige.

Zwei Bundesstaaten haben das Gesetz noch nicht ratifiziert: Guanajuato und Oaxaca. „Von den 30 Bundesstaaten, die das Gesetz verabschiedet haben, haben nur wenige auch nur die grundlegenden Bestimmungen umgesetzt: Nur fünf der Bundesstaaten haben entsprechende Durchführungsbestimmungen erlassen, ein Detail, das essentiell ist, um das Gesetz nicht zu einem Papiertiger verkommen zu lassen. 20 Staaten haben ein System zur Koordination der Einrichtungen geschaffen, die sich der Prävention der Gewalt gegen Frauen widmen; und insgesamt richteten die bundesstaatlichen Autoritäten lediglich zwei neue Zufluchtsorte für Opfer häuslicher Gewalt ein“, so ai.

Amnesty international betonte, dass die bisher im Land bestehenden 60 Rückzugsorte für Opfer häuslicher Gewalt, darin eingeschlossen sowohl staatliche als auch private Einrichtungen, in keiner Weise ausreichend seien, um den großen Bedarf zu decken.

Die Umsetzung des Gesetzes scheitert in Mexiko auch daran, dass häusliche Gewalt nach wie vor als privates Problem angesehen wird. Zudem werden die Hürden für Frauen, die Anzeige erstatten wollen, oft hoch gelegt. Es ist beispielsweise üblich, dass die Staatsanwaltschaft erst die Ermittlungen aufnimmt, wenn die betroffene Frau zwei Zeugen bereitstellen kann, die ihre Aussage, dass sie häusliche Gewalt erlitten habe, bestätigen. Für diese Praxis gibt es jedoch keine rechtliche Grundlage.

„Auf Bundesebene herrscht ein offensichtlicher und beklagenswerter Mangel an Engagement, das Gesetz über den Zugang von Frauen zu einem Leben frei von Gewalt umzusetzen“, sagte Kerrie Howard, die Vizepräsidentin des Amerikaprogramms von ai. „In der Praxis bedeutet dies eine Gefahr für die Sicherheit und das Leben von tausenden von Frauen.“

Frauenorganisationen in Chihuahua, Chiapas, Oaxaca, Morelos y Sonora beklagten das hohe Ausmaß an Gewalt gegen Frauen und die staatliche Ineffizienz, dieser vorzubeugen und sie zu sanktionieren. Gewalt gegen Frauen ist in Mexiko weit verbreitet. So gaben in einer Umfrage aus dem Jahr 2006 knapp ein Viertel aller Frauen an, schon einmal zu einem Opfer von häuslicher Gewalt geworden zu sein.

Amnesty erachtet die Formulierung und Etablierung von strafrechtlichen Handlungsanweisungen bzw. Vorschriften, wie im Falle häuslicher Gewalt vorgegangen werden kann, für unabdingbar. Diese sollten sich an Mitarbeiter*innen der Staatsanwaltschaft richten, sowie an Polizist*innen und Gutachter*innen, die den Missbrauch von Frauen diagnostizieren. Die Vorschriften sollen laut ai auch eine Verpflichtung beinhalten, ausreichende und effektive Schutzmaßnahmen zur Garantie der Sicherheit von Frauen, die Anzeige erstatten, und deren Familien zu ergreifen.

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